You are currently viewing Aues zweiter Einspruch abgelehnt
Die Auer sind nach dem Spiel in Darmstadt fassungslos,

Aues zweiter Einspruch abgelehnt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat erwartungsgemäß den zweiten Einspruch des Zweitligisten Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Spiels am vergangenen Sonntag bei Darmstadt 98 abgelehnt. Dies teilte das Gremium am Ende einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt mit.

Die Auer sind nach dem Spiel in Darmstadt fassungslos,

Mit dem Protest hatte Aue versucht, den Gang in die Relegation zu vermeiden. Bereits am Mittwoch war Aues erster Einspruch abgeschmettert worden. Aue hatte den Protest mit „drei eklatanten Fehlentscheidungen durch das Schiedsrichtergespann unter Leitung von Sören Storks“ im Spiel in Darmstadt begründet.

Das Sportgericht sah keine Anhaltspunkte für einen Regelverstoß des Schiedsrichters. Insbesondere auch keine Verpflichtung des Schiedsrichters, nach Befragung des Assistenten noch andere Beteiligte bezüglich ihrer Wahrnehmung zu kontaktieren. Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte in der Urteilsbegründung: „Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters im Zusammenhang mit dem Spiel sind endgültig; auch wenn sie falsch sind. Dies ist zwingend zu beachtendes FIFA-Recht.“

Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.