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Brief an den DFB

Die Vorfälle der vergangenen Wochen, die jedem Schiedsrichter bekannt sind,Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter, Kollegen wurden nieder geschlagen, zwingen zum solidarischen Handeln. Das Thema Gewalt ist auch im Fussballkreis Aachen mit zwei Faustniederschlägen von Kollegen aus Ende 2015 bekannt. Die AG Pro Schiedsrichter Aachen hat bereits im Januar 2016 mit einem Plakat und Aufklebern reagiert, welche hier auf vielen Sportplätzen hängen. (siehe Anlagen).
Wir, also auch alle Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter können solidarisch nicht weiter weg sehen, wenn Kollegen in Ausübung Ihres Ehrenamtes tätlich angegriffen werden. Schon jahrelang bitten wir die verantwortlichen Stellen verzweifelt, im Fussballkreis Aachen seit Januar 2016, dem Einhalt zu gebieten.
Aber gute Vorschläge aus der Praxis von den Experten, den Schiedsrichtern selbst, landen vermutlich bei den Amtsträgern nur in der Schublade. Die berechtigten Beschwerden der Schiedsrichter werden/wurden offenbar bis dato mit einem ständigen Verweis auf die DFB-Statistik Gewalt nicht ernst genommen. Jetzt ist sprichwörtlich die Kacke am dampfen, der Bär brennt. Es vergeht keine Woche, worüber neue tätliche Angriffe auf Schiedsrichter Kollegen berichtet wird. Wo soll das enden?
Braucht jeder Schiedsrichter privat Security oder einen kleinen Waffenschein zum Mitführen von Pfefferspray zur Selbstverteidigung in Notwehr auf dem Sportplatz? Statt Freistoßspray.
Die Zeit des Bitten um respektvollen Umgang und Fairness ist vorbei.
Wir fordern die sehr schnelle Umsetzung unserer berechtigten Forderungen mittel seiner Task Force. Der FVM Präsident Bernd Neuendorf ist auf dem richtigen Weg. Den Ansatz eines neuen FVM Präsidenten Bernd Neuendorf und auch seine an alle Schiedsrichter des FVM Verbandes (siehe Anlage) finden wir ausgesprochen gut und wir bieten Unterstützung bei allen Gesprächen an.
Bei der von ihm in einem Schreiben an alle FVM-Schiedsrichter mitgeteilten Anlaufstelle Gewalt beim WDFV (siehe Anlage) sollten alsbald von Bernd Neuendorf an alle Schiedsrichter gerichtet Details zum Verfahrensablauf mitgeteilt werden. Bernd Neuendorf, ein großes Kompliment, hat endlich und lange erwartet, den richtigen Wege eingeschlagen. Die Kollegen müssen auf direktem Weg informiert werden.
Den Brief des DFB Präsidiums finden wir Schiedsrichter dito sehr gut. Auf die vom DFB-Präsidium zugesagte Unterstützung der Schiedsrichter kommen wir daher in Form eines konkreten Forderungskataloges machbarer Vorschläge zurück.
Forderungskatalog:
➔Verbandsübergreifender einheitlicher Strafenkatalog im Geltungsbereich des DFB, (acht Jahre Höchststrafe ist aus unserer Sicht in einer Demokratie mit Aussicht auf Bewährung ausreichend, Fundstelle, WDFV RuVO), die jeweiligen RuVO der DFB-Mitgliedsverbände (Verbände müssen aktiv werden) müssen entsprechend dem Muster der WDFV – RuVO gleich angepasst werden,
➔die rechtlich selbstständige Entscheidung der Sportgerichte, die aus gutem Grund besteht, akzeptieren wir, bitten hier aber darum, auch im begründeten Einzelfall die Sportgerichte auch die Höchststrafe zu verhängen,
➔die betroffenen Schiedsrichter müssen von einer Selbstbeteiligung von 200,00 Euro durch den jeweiligen Verband / Kreis oder DFB im privaten Klagefall/Strafanzeige frei gestellt werden (siehe ARAG Bedingungen), Übernahme der Selbstbeteiligung vom DFB/Verband oder Kreis,
➔den betroffenen Schiedsrichtern muss vom DFB/Verband oder jeweiligem Kreis kostenlos ein Rechtsanwalt beigestellt werden, der zivilrechtliche, strafrechtliche und sportgerichtliche Ansprüche des Schiedsrichters vertritt,
➔die Vereine in den jeweiligen Verbänden/Kreise sind aufgefordert betreffende Spieler mit Tätlichkeiten nicht sofort abzumelden (Vereins-Satzungskonforme Vorgehensweise) damit dieser Spieler im Falle der Schuldigkeit beim jeweiligen Sportgericht verurteilt werden kann, bei Abmeldungen oder Rauswürfen von Spielern vor einer obligatorischen Sportgerichtsverhandlung und entgegen der eigenen Vereinssatzung droht diesen Vereinen in Zukunft eine Blockade der Ansetzungen durch die Schiedsrichter-Gemeinschaft. Der jeweilige Schiedsrichterausschuss (KSA) ist anzuweisen, diesen Vereinen für einen noch fest zu liegenden Zeitraum mindestens bis zum Ende der Sportgerichtsverhandlung bzw. Rechtskraft eines Urteils keine Schiedsrichter mehr zuzuweisen. Die betroffenen Vereine müssen für einen noch fest zulegenden Zeitraum, nach einer Sportgerichtsverhandlung und nach Rechtskraft eines Urteils, im Falle der Zuweisung von Schiedsrichtern, zur Bewährung zwingend unter Verbandsaufsicht gestellt werden,
➔die jeweiligen Spielausschüsse und Staffelleiter bei den jeweiligen Verbänden /Kreise sind anzuweisen, jedwede Form von Tätlichkeit oder Beleidigung eines Seite Schiedsrichter Kollegen zeitnah dem jeweiligen Sportgericht zuzuweisen
➔die jeweiligen Schiedsrichter-Ausschüsse der Verbände / Kreise werden verpflichtet den Schiedsrichtern einen Beispielkatalog zur Verfügung zu stellen, damit Tätlichkeiten von den Kollegen in der Überschrift eindeutig und einheitlich beschrieben werden können, anhand dieses Kataloges (Überschrift) und dem detaillierten Eintrag im Spielbericht ist es dem Staffelleiter vorzugeben, den Fall an das Sportgericht abzugeben,
➔in der WDFV RuVO sind Taten oder Beleidigungen von Trainern oder Spieloffiziellen bis dato nur mit Ordnungsgeld sanktionierbar (die berühmten 50 Euro bei Innenraumverweis). Auch dieser Personenkreis und auch Zuschauer als Vereinsmitglieder müssen in den jeweiligen Verbänden/Kreisen mit Sperrstrafen belegt werden können. Eine bundesweite Änderung der RuVO der Mitgliedsverbände im DFB ist obligatorisch.
➔Abschluss einer Zusatz Unfallversicherung bei der VBG-Berufsgenossenschaft für 3,50 Euro p.a. pro Schiedsrichter über die jeweiligen Verbände/Kreise/DFB, damit die Schiedsrichter im Schadenfall adäquat ärztlich versorgt werden,
➔Passmanipulationen verhindern, Gewalttäter dürfen unter Angabe eines falschen Namens oder Geburtsdatum keinen neuen Pass bei der jeweiligen Passstelle bekommen, bei Anmeldungen über die Vereine (Pass System online) müssen Spieler zwingend den Personalausweis vorlegen, Vorgabe des jeweiligen Verbandes an die Vereine erforderlich,
➔Strafanzeigen gegen den Täter auch über Kreis-/Verband, falls dies rechtlich möglich ist. Forderung der Arbeitsgruppe keine Gewalt gegen Schiedsrichter aus Kempen-Krefeld,
➔den Vereinen ist durch die jeweiligen Verbände/Kreise aufzugeben Ordner zum Schutz der Schiedsrichter zu stellen, in der Vergangenheit ist dies nicht durchgehend erfolgt. Der jeweilige Verband/Kreis stellt den Vereinen dafür einheitliche gelbe oder rote Westen mit der deutlich erkennbaren Aufschrift –Ordner -. Gegebenenfalls müssen diese Ordner je nach Lage auf dem Platz angewiesen werden, den Schiedsrichter oder das Gespann während und auch nach dem Spiel umgehend und sofort zu schützen,➔Die Verbände / Kreise stellen den Vereinen Schilder mit der Aufschrift „ Werden Schiedsrichter beleidigt, beschimpft oder tätlich angreift, muss dasSportgelände sofort verlassen!“ Die Vereine werden vom jeweiligenVerband /Kreis verpflichtet diese Schilder an geeigneter Stelle, möglichst imEingangsbereich aufzuhängen.➔Schiedsrichter dürfen es sanktionslos ablehnen, entsprechend auffälligeProblemvereine zu pfeifen. Im Falle des berechtigten Hinweises eines Kollegenist für die Ansetzung vom jeweiligen Verband / Kreis eine Verbandsaufsicht zustellen. Gegebenenfalls ist über die Verbände / Kreise für weiteren Schutz zusorgen,
➔die über den FVM-Präsidenten Bernd Neuendorf zum 01.01.2020 mitgeteilte und beim WDFV eingerichtete Anlaufstelle für Gewalt unterstützen wir. Zitat:
„Beim Westdeutschen Fußball-Verband wird bereits ab Januar eine Anlaufstelle für Gewalt eingerichtet. Betroffene Personen werden von hieraus begleitet und es erfolgt eine lückenlose Dokumentation jedes einzelnen Vorfalls.“
Die Verbände im DFB-Gebiet sind aufgefordert dito derartige Anlaufstellen für Gewalt einzurichten. Die Staffelleiter der jeweiligen Verbände/Kreise sind anzuweisen, jedweden Fall einer Zuweisung an das Sportgericht (siehe Beispielkatalog) dort zu melden. Die jeweiligen Sportgerichte der Verbände /Kreise sind anzuweisen, die Urteile der Anlaufstelle zu melden. Die von denjeweiligen Anlaufstellen der Verbände erstellten Dokumentationen sind in der Amtliche Mitteilungen quartalsweise und jährlich zu veröffentlichen,
➔Schiedsrichter haben das Recht sanktionslos Ihre eigene Meinung in den Medienmitzuteilen und Berichte zu teilen. Das Mitteilen einer eigenen Meinung der Schiedsrichter ist in Art. 5 GG verankert,
➔Schiedsrichter haben das Recht sanktionslos die von der Arbeitsgruppe – Keine Gewalt gegen Schiedsrichter aus Kempen-Krefeld verfasste Petition „Schluss mit der Untätigkeit des DFB!“ unter https://www.openpetition.de/petition/online/gewalt-gegen-schiedsrichter-schluss-mit-der-untaetigkeit-des-dfbzu
unterzeichnen.  Das Petitionsrecht, auch der Schiedsrichter, ist in Art. 17 GG verankert,
➔Schiedsrichter haben das Recht sanktionslos, diesen offenen Brief weiterzuleiten, und veröffentlichen. Dies ist in Art 5 GG und Art.17 GG verankert.
Anmerkung:
Zu verschiedenen Themen im Forderungskatalog liegen dem FVM Präsidenten Bernd Neuendorf Details bereits vor. Gerne versenden wir diese noch einmal auf Anfrage. Sollte eine Forderung rechtlich ungültig formuliert sein, so gilt diese sinngemäß. Sollte eine Forderung in einer RuVO oder sonstigen Bestimmung in einem Verband / Kreis bereits hinreichend formuliert sein, so ist darauf argumentativ Bezug zu nehmen.
Info zur WDFV-Verwaltungsanweisung zur Schiedsrichter Meldepflicht: Schiedsrichter haben beim WDFV mit 15 DFBnet Einträgen zu Spieleinsätzen, im Bereich-Futsal nur 8 Einsätze, ihre Pflicht gegenüber dem Heimverein und Verband erfüllt. Jeder weitere Einsatz im ehrenamtlichen Hobby ist freiwillig.(Siehe PDFAnlage). Das Ehrenamt als Schiedsrichter muss auch weiterhin Spaß machen. Davon sind wir zur Zeit weit entfernt.
Schiedsrichter dürfen es sanktionslos ablehnen weitere Spiele als die in der Verwaltungsanweisung zu Schiedsrichtermeldepflicht genannten Spieleinsätzen wahrzunehmen.
Die Entscheidungsträger, die VKSA bzw. VSO sind als Vertreter der Schiedsrichter und die Präsidenten sind mit diesem offenen Brief zu dem Forderungskatalog informiert.
Den Vertretern der Schiedsrichter wird es nahe gelegt, den Forderungskatalog in denentsprechenden Gremien zu besprechen und über die verantwortlichen Gremien Entscheidungen herbei zu führen.
Bis zum Beginn der Rückrunde im März 2020, hier um Fussballkreis Aachen ist dies der 01.03.2020, haben die Gremien noch ausreichend Zeit produktiv und schnell Gespräche mittels einer Task Force zu führen. Bis dahin wird eine Antwort auf den Forderungskatalog erwartet. Die Forderungen oder der Forderungskatalog sind nicht utopisch und durchausrealisierbar. Konkrete umsetzbare Massnahmen werden jetzt vorgeschlagen. Und dürfen gerne diskutiert werden. Von einer undemokratischen Forderung einer lebenslangen Sperre haben wir Abstand genommen, obwohl dies bei Einzelfällen schon gerechtfertigt wäre. Evtl. werden von anderer Stelle auch realistisch formulierte Forderungen vorgebracht, auch diese sollten ernsthaft diskutiert und gegebenenfalls umgesetzt werden.
Die Umsetzung von konkreten Massnahmen, dient zum Schutz der ehrenamtlichtätigen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter!
Für Gespräche am runden Tisch ist es sinnvoll, auch Kollegen teilnehmen zu lassen, die Sonntag für Sonntag auf dem Platz stehen. Teilweise sind ja Amtsträger am grünen Tisch, die schon jahrelang nicht mehr auf einem Sportplatz gepfiffen haben. Dies sollte keine respektlose negative Formulierung sein, war aber ein Hinweis darauf, dass ein runder Tisch nur Sinn macht, wenn dort auch Experten, welche Woche für Woche damit konfrontiert werden, was auf dem Sportplatz abläuft, also aktive Schiedsrichter zum Thema Gewalt, teilnehmen.
Anlagen: Brief des FVM-Präsident an alle Schiedsrichter (2019-11-29 – Anschreiben Schiedsrichter_innen FVM).

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Uwe Grundmann

    Ich hätte gern eine Antwort auf Das Tor dresden gegen Darmstadt was als.abseits gewendet worde oder kann man dieses einfach vergessen machen.

  2. rstk

    Eine Frage an die Briefschreiber,
    gab es auf diesen Brief eine Stellungnahme, bzw sinnvolle Hinweise seitens des DFB.
    Wir haben zwar in den unteren Spielklassen Pause, aber ein guter Zeitpunkt an der Situation etwas
    zu ändern.

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