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Lutz Wagner

Regeländerungen und Klarstellungen für die neue Saison

Bei ihrer Sitzung im März 2021 haben das Internationale Football Association Board (IFAB) und der Weltfußballverband FIFA die Regeländerungen für die neue Saison 2021/2022 beschlossen. DFB-Lehrwart Lutz Wagner gibt die offiziellen Regeltexte mit den entsprechenden Erklärungen weiter, die ab dem 1. Juli 2021 weltweit Gültigkeit haben.

Regel 1 – Spielfeld (Tore)

Die Torpfosten und die Querlatte beider Tore müssen die gleiche Form aufweisen: quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder eine entsprechende Mischform. Dies ist eine weiter Präzisierung der letztjährigen Aussage.

Regel 6 – Weitere Spieloffizielle (VA + AVAR)

Der VAR und der AVAR sind Video-Spieloffizielle (VMO) und unterstützen den Schiedsrichter gemäß den Spielregeln und dem VAR-Protokoll. Hierbei werden die Einsatzregularien der Spieloffiziellen aufgeführt.

Regel 7 – Dauer des Spiels (Nachspielzeit)

Der Schiedsrichter bestimmt in jeder Halbzeit einschließlich der Verlängerung die Nachspielzeit, um die Spielzeit zu kompensieren, die durch folgende Ereignisse verloren ging:

Es wird klargestellt, dass es sich bei der vom Vierten Offiziellen angezeigten und vom Schiedsrichter festgelegten Nachspielzeit um die verbleibende Spielzeit handelt und nicht um die Länge der Unterbrechung.

Regel 11 – Abseits (Relevante Körperteile)

Die Hände und Arme aller Spieler einschließlich Torhüter werden dabei nicht berücksichtigt. Bei der Ermittlung einer Abseitsstellung gilt es zu beachten, dass die obere Grenze des Arms unten an der Achselhöhle verläuft.

Regel 11 – Abseits (Abwehraktion / Torverhinderungsaktion)

Es gibt eine veränderte Übersetzung des Wortes „Save“. Dies wird im Deutschen jetzt praxisgerecht nicht mehr mit dem Wort „Abwehraktion“ übersetzt, sondern mit „Torverhinderungsaktion“.

Gemäß der Handspielauslegung in Regel 12 gehört die Schulter nicht zum Arm. Folglich ist sie ein Körperteil, mit dem ein gültiger Treffer erzielt werden kann und das muss auch bei der Ermittlung der Abseitsstellung berücksichtigt werden. Denn nur Körperteile, mit denen ein Tor gültig erzielt werden kann, zählen für die Abseitsbewertung mit. Die Grenze wird benannt mit „Achselhöhle“ und ist in diesem Fall deckungsgleich mit der Grenze in der Regel 12 unter dem Begriff „Handspiel“. Normalerweise setzt ein Spielen des Balles durch den Abwehrspieler eine strafbare Abseitsstellung außer Kraft. Nicht jedoch, wenn es sich dabei um ein „SAVE“ handelt. Mit „SAVE“ (englisch = Retten) ist eine Torverhinderungsaktion und nicht nur eine Abwehraktion gemeint. Eine Torverhinderungsaktion liegt dann vor, wenn ein Spieler einen sehr nah ans Tor oder ansonsten ins Tor gegangenen Ball in höchster Not wegspielt. Eine Abwehraktion ist, wenn noch mehrere Spieler hinter diesem Spieler stehen. Sie gilt nicht als Torverhinderungsaktion bzw. als „Save“ wie im englischen Regeltext aufgeführt. Nur die Torverhinderungsaktion führt dazu, dass wie beim Torhüter selbst, das Abseits eines Stürmers nicht aufgehoben wird

Regel 12 – Fouls u. sonstiges Fehlverhalten (Bezeichnung + Drittpersonen)

Ein Freistoß/Strafstoß wird nur bei Vergehen gegen eine Person auf der Teamliste gegeben: Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte und des Feldes verwiesene Spieler sowie Teamoffizielle und Spieloffizielle.

Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten (Handspiel). Der gesamte Regeltext in Bezug auf Handspiel wurde komplett neu gestaltet. Nach der Aussage: „Ein Vergehen liegt vor…“ wurden die 8 Unterpunkte auf 3 Unterpunkte reduziert. Hier der komplette Wortlaut für die Handspielauslegung inklusive der Definierung der Achselhöhle als Grenze:

Für die Beurteilung von Handspielvergehen gilt, dass die Grenze zwischen Schulter und Arm (bei angelegtem Arm) unten an der Achselhöhle verläuft.

Nicht jede Ballberührung eines Spielers mit der Hand/dem Arm ist ein Vergehen. Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler:

• den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z.B. durch eine Bewegung der Hand/dem Arm zum Ball);
• den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand- /Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/Armhaltung geht der Spieler das Risiko, dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird;
• ins gegnerische Tor trifft;
• direkt mit der Hand/Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für den Torhüter) • unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (ob absichtlich oder nicht);

Für den Torhüter gelten beim Handspiel außerhalb des eigenen Strafraums die gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler. Berührt der Torhüter den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm, wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt. Berührt der Torhüter den Ball nach einer Spielfortsetzung ein zweites Mal (mit oder ohne Hand/Arm), ehe ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist der Torhüter entsprechend zu sanktionieren, sofern er damit einen aussichtsreichen Angriff unterbindet, ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt.

Zum einen wird in der Überschrift der Begriff „Unsportliches Betragen“ in „sonstiges Fehlverhalten“ abgeändert. Zudem wird an Stelle von „anderen Personen“ dieser Personenkreis auf die Teamliste und auf die Spieloffiziellen beschränkt. Des Weiteren wird dies am Beispiel „Beißen oder Anspucken“ gesondert hervorgehoben.

Generell hebt das IFAB hervor, dass nicht jeder Ballkontakt mit der Hand bzw. dem Arm ein Handspielvergehen ist. Die Absicht und die Intention des Spielers werden dabei wieder wesentlich stärker in den Vordergrund gestellt. Der Schiedsrichter muss die Arm- oder Handhaltung in Bezug auf die Bewegung des Spielers in der jeweiligen
Situation beurteilen. Dient die Arm- oder Handhaltung dazu, die Abwehrfläche zu vergrößern und den Ball aufzuhalten, sprechen wir von einer Strafbarkeit. Ist es jedoch eine Arm- oder Handhaltung, die im Zusammenhang mit einer normalen Körperbewegung, die nicht zur Abwehr des Balles dient, in Verbindung gebracht
wird, sprechen wir von einem nicht strafbaren Kontakt mit der Hand. Zudem wird das unabsichtliche Handspiel eines Angreifers, in Folge dessen das Team dieses Spielers ein Tor erzielt, neu beschränkt, was den Begriff der
Unmittelbarkeit betrifft. Hier ist dies nur noch gültig, wenn der Spieler selbst direkt und unmittelbar ein Tor erzielt. Wenn es nur zu einer Torchance kommt oder erst ein weiterer Spieler an den Ball kommt und dann das Tor erzielt wird, ist keine Unmittelbarkeit gegeben. In solchen Fällen ist die Torerzielung regulär

Regel 12 – Fouls und sonstige Fehlverhalten (Fehlverhalten beim Abstoß)

Ein indirekter Freistoß wird gegeben, wenn ein Spieler absichtlich einen Trick einleitet (auch bei einem Freistoß/Abstoß), bei dem der Ball mit dem Kopf, der Brust, dem Knie etc. zum Torhüter gespielt wird, um so die Zuspielbestimmung zu umgehen. Egal, ob der Torhüter den Ball mit den Händen berührt oder nicht, leitet der Torhüter den Trick ein, wird er bestraft.

Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten (Definition – Personen)

Wenn der Schiedsrichter das Spiel aufgrund eines Vergehens eines Spielers inner- oder außerhalb des Spielfeldes gegen Drittpersonen unterbricht, wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt, es sei denn das Vergehen wird mit einem Freistoß geahndet, weil der Spieler das Spielfeld ohne Erlaubnis verlassen hat. Ab der neuen Saison ist es auch bei der Abstoßausführung ein Vergehen, wenn sich ein Akteur einen Trick zu Nutze macht, um dem Torhüter bei einem absichtlichen Zuspiel die Möglichkeit zu geben, den Ball mit der Hand aufzunehmen. Hierbei ist der Initiator des Tricks zu verwarnen. Damit werden zukünftig Abstoß und Freistoß gleichgestellt.

Damit ist der Status einer Drittpersonen klar definiert. Es sind alle die, die nicht auf dem Spielbericht aufgeführt sind bzw. nicht als Spieloffizielle tätig sind. Zudem wird festgehalten, dass wenn der Schiedsrichter im laufenden Spiel erkennt, ein Spieler aufgrund eines Vergehens gegen Drittpersonen das Spielfeld verlässt, das Spiel mit einem indirekten Freistoß fortgesetzt wird. Kann der Schiedsrichter den Grund durch das Verlassen allerdings nicht feststellen (der Spieler wird zum Beispiel wegen einer Verletzung bereits außerhalb behandelt), so wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt. Dies wurde in der Praxis bereits schon so gehandhabt.

Regel 16 – Abstoß („Quervergleich“ zur Regel 12)
Siehe Regel 12 – Indirekter Freistoß bei einem „Fehlverhalten beim Abstoß“.

Weitere Änderungen des Wortlautes:

Gewaltfreies und unangemessenes Verhalten

Damit ein gewaltfreies und unangemessenes Verhalten als anstößig, beleidigend oder schmähend gilt und als Feldverweis geahndet werden kann, wird die Bezeichnung „Geste/Gesten“ in den entsprechenden Bestimmungen durch „Handlung/Handlungen“ ersetzt (Regel 4, 5, 12 und VA-Protokoll).

Hiermit wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die gesamte Verhaltensweise hierbei durch den Schiedsrichter bewertet wird und nicht nur die Gestik.

FIFA-Qualitätsprogramm

Zu den Themen Spielfeld und Ball gibt es an mehreren Stellen Hinweise auf das FIFA-Qualitätsprogramm.

Goal Line Technologie (GLT)

Das Signal der Goal Line Technologie darf in Zukunft auch in den Videoüberwachungsraum (VÜR) übermittelt werden und nicht nur auf die Uhr des Schiedsrichters – eine sinnvolle Vorgehensweise.

Bei der Umsetzung der neuen Regeln und Bestimmungen zur neuen Saison 2021 / 2022 wünschen wir viel Erfolg.

[Text: Lutz Wagner]

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