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Darum hat der Mannheimer Protest keinen Erfolg

[red-pl/rk] Sehr viel Aufregung sorgte der durch Schiedsrichter Robert Kempter aberkannte Mannheimer Treffer am Mittwoch bei der 0:2-Niederlage gegen den FC Ingolstadt.

Was war passiert?

Arianit Ferati brachte von der rechten Seite einen fälligen Freistoß in den Strafraum. FCI-Keeper Fabijan Buntić wurde von seinem eigenen Mann am Abfangen des Balls gehindert, was Jean Koffi ausnutzte und die Pille über die Linie schob. Schiedsrichter Robert Kempter gab zunächst den Treffer, doch während Buntić behandelt wurde meldete sich sein Assistent Marcel Schütz an der Seitenlinie, woraufhin das Tor zurückgenommen wurde. Das stieß bei den Gästen auf Unverständnis. Zu Recht, denn es war weder ein Foulspiel, noch eine Abseitssituation zu erkennen. Lautstark machte Waldshof Trainer Bernhard Trares seinem Ärger Luft, woraufhin ihn Kempter mit der Roten Karte auf die Tribüne verwies.

Waldhof legte Einspruch ein

Der Drittliga-Aufsteiger hätte sich mit einem Sieg bei den Schanzern noch Hoffnungen auf einen Durchmarsch in die 2. Bundesliga machen können. Demzufolge war der Frust bei den Waldhöfern groß und man entschied sich am Donnerstagabend gegen die Wertung des Spiels beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Einspruch einzulegen und „Herrn Kempter nicht mehr bei unseren Spielen einzusetzen“.

Wie wir nun erfahren, hatte hier tatsächlich Assistent Marcel Schütz bei dieser extrem knappen möglichen Abseitsentscheidung auf Abseits erkannt und dies erstmal via Headset zu Schiedsrichter Kempter mitgeteilt. Die Livebilder bei „Magenta Sport“ zeigten ein Fahnensignal nicht, weil die Regie sich ausschliesslich Kempter in den Fokus stellte. Es ist gängige Praxis bei so knappen Abseitsentscheidungen die Fahne unten zu lassen, um die Spieler nicht aus dem Rhytmus durch ein vor frühes Fahnenzeichen zu verunsichern. So wurde dies nach der Torerzielung mit einem ganz kleinen kaum sichtbaren Headset besprochen und das Tor von Koffi im Team aberkannt. Hätte Kempter kein Headset getragen, würde die ganze Kommunikation über den halben Platz gehen und man hat alles im Außenmikro.

Diese megaknappe Abseitsentscheidung lässt sich durch die TV-Bilder nicht beweisen, dennoch ist es unserer Meinung ein regulärer Treffer und die Entscheidung wurde somit falsch auf dem Platz getroffen, denn hier liegt eine neue Spielsituation und keine Torabwehraktion vor. Wenn man sich die TV-Bilder bei 1:10 Minute ansieht, ist das von Jean Koffi niemals ein aktives Eingreifen. Der Mannheimer steht weit genug vor dem Torwart weg, behinderte diesen in keinsterweise und hüpft auch noch ganz leicht.  Was man kritisieren muss, ist die schlechte Außenwirkung in dieser Situation, dass Schiedsrichter Kempter nicht nach draußen zum Assistenten gelaufen ist, um das mit ihm zu besprechen und jeder hätte gewusst, was da passiert.

In der 41. Elfmeter wieder eine ganz knifflige Szene, Robert Kempter entschied auf Elfmeter für Ingolstadt.

Florian Flick hatte seinen Fuß im Strafraum fast bei Fatih Kaya im Gesicht. Wir glauben, jeder Schiedsrichter hätte bei dieser Situation im realen Geschehensablauf auch auf den Punkt gezeigt. In der normalen Perspektive ist nicht ersichtlich, dass es hier keinen Kontakt gibt und Flick den Ingolstädter nicht trifft. Das sieht man erst nach der dritten Zeitlupe. Und das krasseste an der Geschichte: der Ingolstädter Angreifer macht eine riesen Show daraus. Darüber müsste man sich aufregen. Der Videobeweis hätte es hier sicher aufgedeckt.

Tatsachenentscheidung oder Regelverstoß?

Aus den vorgetragen Fakten haben wir hier ganz klar eine strittige Fehlentscheidung als Tatsachentscheidung deklariert zu tun, auch wenn hier eine zweifache Fehlentscheidung vorliegt. Die Schiedsrichter haben hier aus ihrer Sichtweise entschieden, was wahrgenommen wurde.

Um das Regelwerk anwenden zu können, ist es notwendig, dass Entscheidungen von Schiedsrichtern sofort wirksam werden, ohne dass jemand Einspruch erheben kann oder die Entscheidung nachträglich in irgendeine Form widerrufen wird. Dabei ist es unerheblich, ob der Schiedsrichter das Regelwerk korrekt angewendet hat. Der Begriff deutet damit nicht auf eine von niemandem bestrittene, unumstößliche Tatsache hin, sondern auf eine die aber nicht unbedingt so geschehen sein muss.

Diese Regelung dient dazu, einen kontinuierlichen Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. Eine unterlegene Mannschaft könnte sonst irgendeine strittige Entscheidung des Schiedsrichters zum Annullieren des Spielergebnisses nutzen, indem sie beim DFB-Sportgericht Beschwerde einlegt.

Natürlich sind die Sportverbände daran interessiert, grobe Fehlurteile der Schiedsrichter zu vermeiden oder zu korrigieren, um keine Wettbewerbsverzerrung entstehen zu lassen. Im Fußball wurden schon Spieler nachträglich gesperrt, weil der Schiedsrichter deren Tätlichkeiten nicht geahndet hatte. Dabei ist aber zu beachten, dass dabei keine Schiedsrichterentscheidungen korrigiert werden, sondern nur Tätlichkeiten, die dem Schiedsrichter entgangen sind, verfolgt werden können. In sehr seltenen Ausnahmefällen kann aufgrund einer spielentscheidenden offensichtlichen Fehlentscheidung ein Wiederholungsspiel angesetzt werden, so beispielsweise bei Thomas Helmers Phantomtor 1994, als der Schiedsrichter auf Tor entschied, obwohl der Ball tatsächlich neben dem Tor hergegangen ist. Allerdings blieb dies eine Ausnahme,  später wurde in ähnlichen Situationen der benachteiligten Mannschaft kein Wiederholungsspiel zugesagt und die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters anerkannt, weil es nach dem Fall Helmer Ärger mit der FIFA gab.

Generell ist anzumerken, dass ein Tatsachenentscheid eines Schiedsrichters eine subjektive Interpretation ist, bei der der Schiedsrichter entscheidet, ob die Spielregeln übertreten worden sind oder nicht. Dieser Entscheid ist von den Vereinen nicht anfechtbar. Ein regeltechnischer Fehler des Schiedsrichters hingegen (z.Bsp. ein von einer Mannschaft doppelt ausgeführter Anstoß), wenn er nicht nach den Spielregeln handelt, ist anfechtbar, wenn die benachteiligte Mannschaft Einspruch einlegt. Er zieht im Normalfall ein Wiederholungsspiel nach sich.

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