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DFB bestätigt Eingang der Gräfe-Klage

Die Klage des langjährigen Bundesliga-Schiedsrichters Manuel Gräfe ist beim DFB eingegangen. Dies hat der Verband am Freitag bestätigt. Der Berliner hatte zuvor angekündigt wegen Altersdiskriminierung vorgehen zu wollen. Welche Chancen Gräfe hat, haben wir ausführlichst dargestellt.

Dies bestätigte der Deutsche Fußball-Bund gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Der Verband werde sich aber vorerst zu dem Vorgang nicht äußern, teilten sie mit.

Manuel Gräfe will gegen die vom DFB festgesetzte Altersgrenze von 47 Jahren juristisch vorgehen. Der 47-Jährige Berliner musste deshalb seine Karriere nach 289 Bundesliga-Spielen beenden, obwohl er gerne weiter gepfiffen hätte. Gegen die Vorgehensweise des Deutschen Fußball-Bundes hatte sich Gräfe zuletzt nachdrücklich echauffiert

 „Was der DFB macht, sieht nach Altersdiskriminierung aus. Wie sagte Otto Rehhagel: Es gibt nicht junge und alte Spieler, sondern gute und schlechte. Beim DFB geht es jedoch zu wenig nach Leistung“

sagte er im Interview mit dem Zeit-Magazin und betonte klar, weitermachen zu wollen. Zudem kündigte er bereits an und dem Verband Doppelmoral vorgeworfen.

„Der DFB behauptet, sich gegen Rassismus, Diskriminierung und für Diversität einzusetzen. Die Altersregel steht dem entgegen.“

Das ist ein ziemlich zweischneidiges Schwert

Der DFB hatte vor einigen Jahren die Altersgrenze für Schiedsrichter von 45 auf 47 Jahren bereits angehoben. Auch gibt es den Verband-Proporz nicht mehr. Der führte zum Beispiel dazu, dass Fandel nicht an Dr. Markus Merk vorbei kommen konnte. Es hat sich also schon einiges geändert. Es muss halt Grenzen geben. Als Manuel Gräfe in den Olymp der Elite-Schiedsrichter aufgenommen wurde, wusste er, dass eines Tages Schluss ist. Wenn die Leistung nicht gestimmt hätte, wäre das sogar früher möglich gewesen.

Dass sein Portmonaise nun nicht mehr so aufgefüllt wird, wie zuletzt darf kein Grund sein. Zeigt aber auch, worum es ihm eventuell auch gehen mag. Die älteren Schiedsrichter verfügen über sehr viel Erfahrung. Keine Frage. Spontan fällt da ein Peter Gagelmann ein. Er war aber sicherlich kein Einzelfall.

Dennoch müssen sie eines Tages Platz machen. Für den Nachwuchs. Damit auch dieser zunächst Erfahrung sammeln kann, um dann eines Tages Top-Leistungen erbringen zu können.

Aber

Es gibt wohl ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) der Schiedsrichter, welche finanziell vom Verband abhängig sind und eine Grundvergütung haben als Angestellte einstuft und eine Befristung des Dienstleistungsvertrag ab dem vierten Jahr unzulässig macht, also hätten wir demnach möglicherweise ein unbefristeten Arbeitsverhältnis und somit eine Alters-Diskriminierung. Natürlich, bekommt er keine Spiele, sondern Geld, aber für alle anderen Bundesliga-Schiedsrichter unter 40, könnte es positive Folgen haben.

Der Fall bleibt spannend, möglicherweise wird dieser auch durch eine Vergleichszahlung beendet werden.

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