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DFB-intern | Auswertung verschiedener Szenen vom 26. Spieltag

(red/ss) Nach jedem Spieltag erfolgt mit den Schiedsrichtern eine Auswertung über ihre Leistungen, die dann in ein Portal gestellt werden. Zu folgenden Situationen vom letzten Spieltag gab die Schiedsrichter-Kommission des Deutschen Fußball-Bundes eine Stellungnahme ab:

Borussia Dortmund 4:0 FC Schalke 04 (SR: Deniz Aytekin)

Beim Revierderby am Samstagnachmittag gab es eine Szene, die im DFB-Protokoll auftaucht. Und zwar das Handspiel von Kenny in der 11. Minute nach einer Hereingabe von Haaland. Aytekin entschied auf Weiterspielen und gab nach kurzem Kontakt mit VAR Benjamin Brand den darauffolgenden Einwurf frei und ging nicht zum Bildschirm raus. Laut DFB-Protokoll war das falsch. Hier hätte ein Eingriff erfolgen müssen und die richtige Entscheidung wäre Strafstoß für den BVB gewesen. Begründet wird dies vor allem mit der unnatürlichen Handhaltung des Schalker Spielers. „Dieses Abfälschen vom eigenen Körper ändert nichts an der unnatürlichen Armhaltung des Spielers Kenny mit Vergrößerung der Abwehrfläche, was einen Strafstoß zur Folge hat.

Dunkelste Grauzone mit Tendenz zum Elfmeter

Es gibt einerseits die Bedingung „unnatürliche Vergrößerung des Körpers“. Diese kann man durchaus als erfüllt sehen, es sieht schon nach mehr als der natürlichen Schwungbewegung aus. Andererseits sprang der Ball aber auch direkt vom Bein des Schalkers an den Arm, was ein Indiz gegen die Strafbarkeit ist. Man kann es aber durchaus so interpretieren, wie der DFB, dass die Vergrößerung das entscheidende Argument ist und das nach der aktuellen Regelauslegung zur strafbaren Armhaltung (unnatürlich) ein ahndungswürdiges Handspiel ist.

Unsere Bewertung war zunächst anders, allerdings war wohl der Vergleich zum Handelfmeter, den Felix Zwayer im vergangenen Jahr gepfiffen hat, nicht so unpassend, wenn man sich das DFB-Protokoll ansieht. Insgesamt erachten wir Weiterspielen aber immer noch als eine vertretbare Grauzonenentscheidung. Das Handspiel war bei einer Flanke, die Distanz sehr gering, die Armhaltung natürlich. Auch wenn der Arm leicht zum Ball geht.

Zum Ende der Bewertung der Szene durch den DFB gab es noch eine Anspielung auf den Handelfmeter in der Partie Wiesbaden-Stuttgart: „Dabei [bei einem VAR-Eingriff] ist essenziell, dass man einen klaren bildlichen Beweis des Handspiels vorliegen haben muss.“ (TV-Bilder ab 0:42 Minute)

FC Augsburg 1:2 VfL Wolfsburg (SR: Dr. Felix Brych)

Hier ging es um zwei Szenen, zu denen der DFB Stellung bezog.

Zum einen der Videoschiedsrichter-Eingriff beim zunächst 2:1 für den FCA in der 67. Minute. Hier brachte Max einen Freistoß von der rechten Seite rein, den Uduokhai einköpfte, soweit alles ok. Nach einer zweiten Betrachtung erkennt man jedoch deutlich, dass sich Niederlechner deutlich im Abseits und unmittelbar im Sichtfeld vom Wolfsburger Torwart befand. Nach Kontakt zu VAR Marco Fritz entschied sich Brych dazu, die Szene aufgrund der Sichtbehinderung von Casteels noch einmal am Bildschirm zu betrachten. Am Ende entschied er sich mit seinem Assistenten auf Abseits. Laut dem DFB-Protokoll die einzig richtige Entscheidung: „Der Angreifer Niederlechner befindet sich im Moment des Kopfballs seines Mitspielers im Torraum unmittelbar vor dem Torhüter in einer Abseitsposition und versperrt diesem eindeutig die Sicht.“ Hier gleicht sich unsere Einschätzung mit der des DFB’s.

Zum anderen eine Szene aus der 28. Minute, in der sich Jedvaj den Ball, bei der Klärung einer Flanke an den eigenen ausgestreckten Arm schoß. Hier entschied Brych ohne VAR-Kontakt auf Weiterspielen. Die richtige Entscheidung laut DFB-Protokoll: „Der Abwehrversuch wurde in normaler/natürlicher Bewegung ausgeführt. Das Handspiel ist somit nicht strafbar.“ Auch hier stimmen wir mit dem DFB überein (TV-Bilder ab 1:45 Minute).

FC St. Pauli 1:0 1. FC Nürnberg (SR: Daniel Siebert)

Veerman wurde tief geschickt, legte sich den Ball am herausstürmenden Mathenia vorbei und kam zu Fall. Daniel Siebert entschied auf Eckball, da im Anschluss ein FCN-Verteidiger klärte. Doch dann guckte er sich die fragliche Szene nochmal in der Review Area an. Mathenia hatte den Angreifer beim herauslaufen auf jeden Fall am Fuß getroffen. Nach Ansicht der Video-Bilder entschied Siebert auf ein Foul und gab folgerichtig die Rote Karte. Da das Ganze knapp außerhalb des Strafraums passierte gab es zudem den Freistoß.

Unsere Einschätzung: Bei der Entfernung und dem relativ geradlinigen vorbeilegen des Balles am Keeper Richtung Tor ist es für uns eine klare Verhinderung einer Torchance, auch die Distanz zum Tor ist relativ kurz. Man könnte auch annehmen bei dem Trefferbild in der Zeitlupe mit gestreckten Bein und trifft den Gegner auf Höhe des Knöchels, aber hier ist nur die Intention zum Ball. Somit ist die Rote wegen Notbremse die richtige Entscheidung. Gesperrt wurde Mathenia vom DFB-Sportgericht aber nur ein Spiel und das halten wir für verkehrt, denn weil die nachfolgende Spielfortsetzung nicht um Torerfolg verwandelt werden konnte, lautet die übliche sonst gängige Praxis bei Notbremsen immer zwei Spiele. Da hatte Mathenia viel Glück (TV-Bilder).

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