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DFB schreibt sich in Rage

Am Mittwochabend kam es zum 30. Spieltag der 1. Bundesliga bei der Partie SV Werder Bremen gegen den FSV Mainz 05 zu einem Aufreger, als Schiedsrichter Marco Fritz nach VAR-Review auf indirekten Freistoß für Mainz entschied und das Tor vom Bremer Sargent wieder einkassierte. Nun hat sich der DFB dazu geäußert. Eine Stellungnahme die Fragen aufwirft.

Von: Simon Schmidt

Bei der Partie SV Werder Bremen gegen den FSV Mainz 05 kam es in der 44. Minute zum großen Aufreger des 30. Bundesligaspieltags. Nach einer Bremer Ecke will Mainz 05 Keeper Zentner den Ball in der Luft aufnehmen, was ihm jedoch misslingt. Auch im Nachsetzen am Boden kommt er nicht an den Ball, weil der Bremer Spieler Möhwald diesen im Getümmel spielt. Über Barreiro und Sargent gelangt der Ball schließlich ins Tor der Gäste. FIFA-Schiedsrichter Marco Fritz gibt den Treffer zunächst, wird dann aber von VAR Felix Zwayer (ebenfalls FIFA-Referee) zum On-Field-Review gebeten. Nachdem Betrachten der Bilder am Monitor gibt Fritz den Treffer nicht und entscheidet auf indirekten Freistoß für den FSV, wohl aufgrund der Annahme, dass der Mainzer Torwart Zentner den Ball kontrollierte. Greift ein Spieler den gegnerischen Torwart an, wenn dieser den Ball kontrolliert, gibt es laut Regel 12 einen indirekten Freistoß.

Wann ein Torwart den Ball kontrolliert wird in den Spielregeln des IFABs in Regel 12 genau beschrieben:

„Der Torhüter kontrolliert den Ball mit der Hand/den Händen, wenn [er] ihn:

– mit beiden Händen festhält oder ihn mit einer Hand gegen eine Oberfläche hält […]

– in der ausgestreckten, offenen Hand hält

– [ihn] auf den Boden prellt oder in der Luft wirft.“

Dies ist in der Situation allerdings nicht gegeben. Zentner kontrolliert den Ball somit nicht.

Der DFB gab am Donnerstag auf seiner Twitter-Seite eine Stellungnahme heraus, nach der Möhwald den Torwart am Arm getroffen haben soll und das der Schiedsrichter (Marco Fritz) nicht wahrnahm, weswegen der Videoassistent (Felix Zwayer) wegen eines „serious missed incident“ eingriff. Der Schiedsrichter revidierte im Anschluss die Entscheidung aufgrund dieses Foulspiels, nicht wegen der (nicht vorhandenen) Ballkontrolle von Zentner.

Unabhängig davon, ob hier wirklich ein Foul vorliegt, hat Marco Fritz auf alle Fälle die falsche Spielfortsetzung gewählt. Denn bei einem Foulspiel wäre hier auf direkten Freistoß zu entscheiden gewesen. Und ob hier wirklich ein Foulspiel von Möhwald vorliegt? Schwer zu beurteilen, weil der Bremer Spieler hier schon zum Ball geht und diesen auch spielt. Selbst wenn er wirklich leicht die rechte Hand trifft, muss das nicht zwingend ein Foulspiel sein. Tor und Anstoß wäre wohl hier die deutlich bessere Entscheidung gewesen.

Wem ist hier die Schuld zu geben? Die Hauptverantwortung trägt der Schiedsrichter auf dem Platz. Er muss letztlich die Entscheidung treffen und hat in der Szene auch selber am Bildschirm (fälschlicherweise) auf indirekten Freistoß entschieden. Bei Felix Zwayers Eingreifen als VAR ist es auch immer ein Stück weit von der Kommunikation zwischen Schiedsrichter und Videoassistenten abhängig, denn hier griff Zwayer laut DFB-Statement nicht wegen einer klaren Fehlentscheidung, sondern wegen einer fehlenden Wahrnehmung („serious missed incident“) ein. Diese Kommunikation ist allerdings nicht öffentlich. Fraglich ist auch, wie Fritz auf einen indirekten Freistoß kam, wenn es sich doch bei dem Review die ganze Zeit um ein mögliches Foulspiel gehandelt haben soll. Ging VAR Zwayer hier doch auf die Ballkontrolle von Zentner ein? Man kann nur spekulieren, ob hier die bessere Entscheidung bestehen geblieben wäre, wenn der VAR wegbleibt. Egal wie man es dreht, der Ablauf und die Beurteilung der Szene bleiben äußerst fragwürdig. Gerade nach dem DFB-Statement.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Couchschiedsrichter

    Ich als Couchschiedsrichter finde die Anwendung des Videobeweises insgesamt als höchst unglücklich.
    Man hat hier eigentlich ein sehr gutes Werkzeug, um strittige oder schwierige Szenen zu burteilen. Abseits funktioniert leztlich auch einwandfrei; die – positionell – fraglichen Abseitsentscheidungen werden eigentlich durchgehend fehlerlos entschieden; die fraglichen Szenen fallen letztlich in den Bereich gleiche Höhe.
    Aber ansonsten wurde kaum mehr Objektivität durch den Videobeweis gewonnen. Zwar wird durch das Eingreifen des Videobeweises die eine oder andere Fehlentscheidung aufgehoben.
    Allerdings verschiebt sich die Subjektivität nun dahin, wann der Videobeweis eingreift – und eingreifen darf – und wann nicht. Bei für den Zuschauer vollig gleichen Szenen wird nun einmal der Videobeweis herangezogen und das andere Mal nicht. Damit kann ich genauso gut auf den Videobeweis – außer Abseits – verzichten. Ob eine Schiedsrichter ein Handspiel oder Foul pfeift oder nicht oder ob an gleicher Stelle der Videoschiedsrichter – mit welcher Begründung auch immer – eingreift oder nicht, das macht in der Objektivität keinen Unterschied.
    Letztlich ist sogar das Gegenteil der Fall! Während ein Zuschauer bei einer Entscheidung eines Schiedsrichters auf dem Feld er diese nachvollziehen oder als Fehlentscheidung erkennen kann, enzieht sich der Grund warum der VAR in einer Situation eingreift oder nicht, dem Zuschauer völlig.
    Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

    Nur meine Ansicht,
    der Coochschiedsrichter.

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