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Die einzige richtige und nachvollziehbare Entscheidung!

Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch der Freiburger abgelehnt, die Wertung der Partie SC Freiburg gegen den FC Bayern München vom vergangenen Samstag bleibt bestehen. Trotz des großen medialen Aufschreis und der oftmals gegenteiligen Einschätzung vieler „Experten“. Wieso das die einzig richtige Entscheidung ist und alle anderen Urteile nicht nachvollziehbar gewesen wären, kommentiert Simon Schmidt.

Jetzt ist es also raus: Die Bayern behalten ihre Punkte für den verdienten 4:1-Sieg gegen den SC Freiburg am vergangenen Samstag und der Einspruch gegen die Spielwertung vom Sportclub ist abgelehnt. Die einzige richtige und nachvollziehbare Entscheidung! Die Richter des DFB-Sportgerichts unter Vorsitz des erfahrenen Stephan Oberholz argumentierten völlig richtig, dass die Aktion erstens keinen Einfluss auf das Ergebnis hatte und zweitens die Hauptschuld beim Schiedsrichterteam um Christian Dingert liegt. Er ist laut Regel 3 für die korrekte Durchführung eines Wechselvorgangs verantwortlich. Der Schuldanteil der Bayern durch die falsche Nummer an der Anzeigetafel ist marginal. Da alle eingesetzten Spieler offensichtlich spielberechtigt waren, greift die Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes hier überhaupt nicht.

Was bleibt nach diesem „Wechselfehler“ und der großen medialen Präsenz (in der Kicker-App gab es sogar eine eigene Kategorie „Wechselfehler der Bayern“, die über Tage ganz oben angezeigt wurde), dieses eigentlich sportlich komplett irrelevanten Ereignisses? Vor allem die Erkenntnis, dass bei solchen Sonderfällen im Bereich der Spielregeln die vermeintlichen „Experten“ in den Fernsehsendern und den Sportredaktionen der großen Medienhäuser wenig Expertise besitzen. Hier besteht durchaus eine Marktlücke, denn eine wirklich fundierte und sichere Einschätzung wäre am Samstag nach dem Spiel wichtig gewesen.

Ganz besonders herausgestochen sind die beiden „Experten“ Didi Hamann und Manuel Gräfe. Hamann hatte direkt bei Sky am Samstag nach dem Spiel ohne irgendeine regeltechnisch und sportlich nachvollziehbare Begründung rumgepoltert, den Bayern müssten die Punkte aberkannt werden. Dem wirklichen Experten Alex Feuerherdt fiel er ins Wort. Die Einschätzung des Kölner Lehrwarts waren wohl zu fundiert für Hamann. Die Krönung waren Aussagen vom ihm am Freitag darauf, als er den Bayern-Bossen „schwache Führung“ vorwarf und die vollkommend korrekte und besonnene Einschätzung von Chefjustiziar Michael Geringer als „selbstherrlich“ einschätzte. Also wenn man mich fragt, hat da jemand wohl zu oft in den Spiegel geschaut.

Ex-Bundesligaschiedsrichter Gräfe gab dagegen eine Einschätzung in den Medien ab, dass der Fall ähnlich wie beim VfL Wolfsburg im Pokal anzusehen sei und durch das verspätete Verlassen von Coman ein vierter Wechselslot entstanden wäre. Dadurch wäre Sabitzer nicht spielberechtigt gewesen und die Verfahrensordnung würde greifen. Eine Theorie, die er wohl besser für sich behalten hätte und nicht unbedingt für die Regelkenntnis des ehemaligen und so vermissten Bundesliga-Schiedsrichters spricht.

Aber ist dem SC Freiburg etwas vorzuwerfen, weil sie Einspruch eingelegt haben? Ich finde nein. Denn es ist das gute Recht des Vereins und am Ende haben sie dadurch ja auch keine Schaden bei anderen angerichtet. Auch wenn die Begründung für den Einspruch mir etwas zu scheinheilig ist, wäre es falsch den Freiburgern hier unsportliches Verhalten abseits des Platzes vorzuwerfen. Ob es andere Vereine auch so gemacht hätten? Wahrscheinlich ja, denn es geht mittlerweile um so viel mehr als „nur“ drei Punkte und ein gewonnenes Spiel.

Schlussendlich hat die Bundesliga einen in der jüngeren Vergangenheit unbekannten Regelfall erlebt, der hoffentlich beim nächsten Mal den Beteiligten früher klarer wird. Dann gibt es in der Welt des Profifußballs auch noch andere Themen in der Wochen drauf. Hoffentlich.

Simon Schmidt

Sportjournalist Simon Schmidt aus Bayern stieg 2020 bei IG Schiedsrichter ein. Seither ist er Mitglied des Kompetenzteams. In seiner Freizeit engagiert er sich als Fußball-Schiedsrichter und ist leidenschaftlicher Fußball-, Formel 1- sowie Technik-Fan.

Dieser Beitrag hat 9 Kommentare

  1. Gerd Basler

    Wer vermisst eigentlich (noch) einen Manuel Gräfe? Nach seinen Aussagen zum Wechselvorgang hat er sich selber disqualifiziert!

    1. Gejo Müller

      Gräfe disqualifiziert sich selbst. Er findet gottlob kaum noch Beachtung. Und Hamann?, wer oder was ist Hamann?

    2. Simon Schmidt

      Ironie soll ja ein beliebtes Stilmitteln in Kommentare sein 😉

  2. Karl Stöbich

    Ich denke dass die Entscheidung, so wie sie jetzt getroffen wurde sportlich richtig ist. Aber so ganz unzutreffend ist es auch nicht, von einem vierten Wechselslot zu sprechen – Siehe nach bei Regel 3 – wie ein korrekter Wechselvorgang aussieht – und sollte nicht auch ein Spieler (Sabitzer) die Regeln kennen?

  3. Apel, Peter

    Eine Teilschuld trägt auf alle Fälle der FC Bayern, durch Zeigen der falschen Nummer und hätte mit einer Geldstrafe geahndet werden müssen!
    PS: Das traut man sich nicht, dann wäre das Urteil nicht transparent gewesen!

    1. Simon Schmidt

      Auch das steht im Kommentar. Die Teilschuld der Bayern besteht, ist hier aber marginal, weil der SR für die korrekte Durchführung der Auswechslung verantwortlich ist.

  4. Couchschiedsrichter

    lieber Herr Schmidt,
    diesen Artikel von Ihnen finde ich nur schlimm.
    Im Nachhinein Personen zu diskrditieren, die letztlich lediglich ihre Meinung vertreten haben, die lediglich nicht derjenigen des Sporgerichts entspricht geht gar nicht.
    Bei Herrn Zwayer gabs auch von Ihnen große Disskussionen um Hass im Netz, was Sie da gesagt habe sollte dann auch wohl für Herrn Hamann und Herrn Gräfe gelten, oder etwa nicht? Lesen Sie mal die Kommentare unten.
    Vor dem Urteil hat kein – auch Sie – nicht gewusst, wie der Fall zu entscheiden ist. Und Sie tuen jetzt hier – im Nachhinein -so als bereits vorher alles klar gewesen sein. Letztlich hat sich aber die gesmte Schiedsrichterzunft bis zum Urteil zu dem Fall sehr bedeckt gehalten.
    Warum denn nur wenn man es bereits gewusst hätte.
    In Hier Freiburg auch noch zu disskreditieren, nur weil Sie die ihnen zustehenden Rechtsmittel nutzen geht ebenso wenig.

    Zum Thema Sportgerichtsurteil tun Sie so als ob dieses Ihrer Meinung nach über jeden Zweifel erhaben ist.
    Im Fall Zwayer wurde von Ihnen die Urteilsfähigkeit des Sportgericht jedoch stark in Zweifel gezogen.

    Nur mal so am Rande!
    Und neben bei wenn alles so klar ist, wo ist bitteschön der Unterschied bei dem Wechselfehler von Wolfsburg?

    Nur Meine Meinung,

    der Couchschiedsrichter

    1. Simon Schmidt

      Hallo Chouchschiedsrichter,

      natürlich dürfen Sie genauso wie jeder andere Ihre Meinung haben. Ich habe meine hier deutlich in diesem Kommentar! geäußert. Das mit Hass und Beleidigungen gegen Zwayer zu vergleichen ist absolut fehl am Platz. Hier geht es um eine sachliche Kritik, die auch noch fundiert ist.
      Die Haftung für Kommentare unter diesem Artikel oder Facebook-Beiträgen kann ich natürlich nicht übernehmen. Ich sehe aber auch nicht, dass ich die durch diesen Artikel provoziert hätte. Ist halt leider auf den sozialen Netzwerken so, dass das Niveau sehr gelitten hat.
      Und Sie sprechen einen ganz entscheidenden Punkt an, Experten wie Alex Feuerherdt und auch Ich in meinem Artikel haben recht eindeutige Äußerungen abgegeben. Sie können gerne mal meinen Beitrag hier vom vergangenen Sonntag lesen.
      Freiburg habe ich überhaupt nicht diskreditiert. Lesen Sie mal bitte meinen Kommentar noch durch. Ich habe explizit Verständnis geäußert, dass ich es aus ihrer Sicht nachvollziehen kann und glaube, dass es die meisten Vereine gemacht hätten. Ein guter Sportjurist hätte dem Verein aber sicher gesagt, dass die Chancen sehr gering bis gleich 0 sind.
      Weder bei Felix Zwayer noch hier habe ich die Sportgerichtsbarkeit angezweifelt. Beide Fälle sind überhaupt nicht zu vergleichen. Hier geht es um einen SR-Fehler und einen Verstoß gegen die Spielregeln, bei Zwayer um einen Wettskandal um Hoyzer und die Verwicklung eines DFB-Schiedsrichters. Fakt ist, dass die Verurteilung damals auf eine Aussage von Hoyzer basierte. Andere Quellen wird es da auch nie geben.

      Und gerne erkläre ich Ihnen auch nochmal den Unterschied zu Wolfsburg:
      In Wolfsburg ging es nicht um zu viele Spieler auf dem Platz, sondern eine sechste Auswechslung, die nicht zulässig war. Bayern hat nicht gegen die Maximalanzahl an eingesetzten Spielern verstoßen. Die Anzahl der maximalen Auswechslungen steht in den Wettbewerbsbestimmungen des jeweiligen Wettbewerbs (in diesem Fall DFB-Pokal). Sonderregelungen wie eine mögliche zusätzliche Auswechslung in der Verlängerung steht nicht in den Spielregeln. Und genau deshalb sind hier die Mannschaften hauptverantwortlich. Der Schiedsrichter kann die Mannschaften darauf hinweisen, dass sie eigentlich nicht mehr wechseln dürften, kann den Wechsel aber nicht verhindern, wenn die Mannschaft darauf besteht. Ähnlich ist es zum Beispiel bei einem gesperrten Spieler. Da sehen wir SR die Sperre im System und weisen die Mannschaft darauf hin, am Ende ist es aber ihre Verantwortung, ob sie den Spieler einsetzen wollen oder nicht. Der SR hat dann nur noch eine Meldepflicht. Hier wäre Dingert voll für die korrekte Durchführung der Auswechslung verantwortlich gewesen und hätte die Partie mit 12 Mann auf dem Feld bei Bayern nicht anpfeifen dürfen. Auch das Betreten von Sabitzer, bevor Coman rausgeht, hätte vom Vierten Offiziellen bzw. SR verhindert werden müssen.

      Und natürlich dürfen auch Sie Ihre Meinung haben, die ich allerdings nicht sonderlich nachvollziehen kann.

      1. Holger Roth

        Hallo Herr Schmidt,

        zunächst vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung.
        Ich bleibe dennoch bei meiner Meinung.
        Sie ziehen denn Artikel damit auf, °“Wieso das die einzig richtige Entscheidung ist und alle anderen Urteile nicht nachvollziehbar gewesen wären,“ Darauf gehen Sie letzlich ediglich zwei bis drei Sätzen ein.
        Die Hälfte Ihres Artikels bezieht sich darauf, was in Ihren Augen sogenannte Experten gesagt haben.
        Unten ihrer Antwort schreiben Sie, dass es um sachliche Kritik gehen soll.
        Für eine sachliche Kritik hätten Sie weder Herr Gräfe noch Herrn Hamann gebraucht.
        Insbesondere hätte sie sich die Ironie-Anführungsstrich bei für Herrn Hamann als „Experte“ sparen können. Sachlich ist dies zumindest nicht, unabhängig davon was Herr Hamann gesagt hat! Und ich gehe im Übrigen auch nicht davon aus, dass Herr Hamann sich als Experte für komplexere Regelfragen sieht, sondern in der Situation einfach einen Kommentar (als Kommentator) abgegeben und sich insbesondere über den FC Bayer aufgeregt hat.
        Ihr weitere Darlegung mit „Die Krönung waren Aussagen ..“ oder … „.Also wenn man mich fragt, hat da jemand wohl zu oft in den Spiegel geschaut.“
        hat mit Sicherheit nichts mehr mit sachlicher Kritik zu tun.
        Wozu treten Sie hier überhaupt die Aussagen von Hamann zum FC Bayern breit? Die haben mit der Regel-Entscheidung wirklich nichts zu tun.

        Ähnliches betrifft Ihre Aussagen zu Herrn Gräfe, Hier kommen Ausführungen von Ihnen: „Eine Theorie, die er wohl besser für sich behalten hätte…“
        Das ist abwertend. Auch Sie wissen, dass Herr Gräfe in Schiedsrichterkreisen nicht besonders beliebt ist, was Sie an den ersten Kommentaren dieses Artikels auch direkt erkennen können. Muss man da Öl ins Feuer gießen? Respekt beruht auch irgendwo auf Gegenseitigkeit.

        Feiburg gestehen Sie das Recht auf einspruch zu, nennen Freiburg im gleichen Atemzug aber auch „scheinheilig“.

        Und ob es cever ist oder nicht einen Einspruch zu führen, würde ich im übrigen auch Freiburg überlassen.
        Manchmal führt man einen Prozess auch einfach aus stratigischen Positionen heraus, etwa um ein Urteil und damit Rechtssicherheit zu bekommen oder um sich rechtlich gegen Dritte abzusichern, aber nur mal so am Rande.

        Und doch Sie zweifeln das Urteil bzgl. Zwayer an. Das Gericht sieht mit seinem Urteil die Geldnahme als erwiesen an. Das ist eben nicht mehr Aussage gegen Aussage wie Sie dies darstellen, sondern das Gegenteil. Sie sagen Herr Zwayer könnte unschuldig sein und das Gericht hat genau anders entschieden.

        Des Weiteren ist die Überlegung von Herrn Gräfe gar nicht so dumm, wie Sie hier tuen.
        Der Fall Wolfsburg wurde vormaljuristisch entschieden. Da spielte die Regel 3 bzgl. Auswechslungen keinen Rolle und damit auch nicht die Verantworung des Schiedsrichters oder des Vereins beim Wechsel.

        Dort ging es dem Gericht vielmehr um die Spielberechtigung.
        Um das nochmal klarzustellen, eine allgemeine Spielberechtigung hatten auch alle Wolfsburger. Die Spielberechtiung oder zur besseren Unterscheidung die Einsatzberechtigung der Ersatzspieler wurde durch die vorherigen Wechsel offenbar aufgehoben. (Hierauf hätte der Schiedsrichter im übrigen auch hinweisen können; die Wechsel und die Anzahl der Wechsel werden doch ebenfalls protokolliert.)

        Wie ist das denn nun mit der Spiel- bzw. Einsatzberechtigung der Spieler im Fall Bayern? Hier wäre eine ausführliche Darlegung wie es sich bei einem Wechsel mit der Spiel- bzw. Einsatzberechtigung der beteiligten Spieler verhält wünschenswert gewesen. Um ehrlich zu sein, ich habs mir nicht angeschaut und gehe davon aus, dass das das Gericht schon im Blick haben wird.
        Aber …
        Insbesondere für den ausgewechselten Spieler ist dies gar nicht so klar wie Sie hier tun.
        Ein ausgewechselter Spieler darf nach seiner Auswechslung nicht mehr eingewechselt werden. Der Spieler verliert damit für dieses Spiel seinen Spiel- bzw. Einsatzberechtigung.
        Die Frage wäre diesbezüglich, ab wann ein Spieler bei einer Auswechslung als ausgewechselt gilt und wie hier die genauen Verhältnisse liegen.
        Da der quasi ausgewechselte Spieler jedoch weiter gespielt hat, müsste man mal nachschauen, ab wann er als ausgewechselt gilt und inweiweit sein Spielerstatus in diesem Moment überhaupt zu werten ist.
        Hierauf hätten Sie in ihrem Artikel eingehen können, wenn dies für sie so offensichtlich ist.

        Viele Grüße und nichts für ungut.

        Nur meine Meinung,

        der Couchschiedsricht.

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