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Die Ungleichbehandlung des Handspiels

(red/fs) Den zweiten Teil der englischen Woche in der Bundesliga hatten die Schiedsrichter gut im Griff. Zwei Entscheidungen, die voll im Sinne des Fußballs getroffen wurden, wollen wir dann doch nochmal beleuchten. Eine davon wirft nämlich regeltechnische Fragen auf. Und in Frankfurt kam es zu einer ungeahndeten Spuckattacke. 

FC Schalke 04 0:2 SC Freiburg (SR: Sven Jablonski)

Salif Sane bekam den Ball von der Hacke von Nils Petersen direkt an die erhobene Hand. Schiedsrichter Sven Jablonski ließ weiterlaufen und auch nach Überprüfung durch VAR Benjamin Brand gab es keinen Strafstoß für Freiburg. Vom Gefühl für den Sport her sind wir mit dieser Entscheidung sehr glücklich, aber wenn man sich genauer mit der Regel beschäftigt, so bleibt man hier recht ratlos zurück. Die Verbreiterung der Körperfläche, sowie die unnatürliche Handhaltung waren erfüllt, weshalb manch anderer Strafstoß schon gegeben wurde. Außerdem muss man sich fragen, wo man bei dieser Regel als VAR überhaupt ansetzen kann. Wie bereits erwähnt, wären wir mit dieser Auslegung absolut glücklich, doch werden in anderen Spielen eben (nach der Regel korrekte) Strafstöße gepfiffen, was zu Ungleichheit führt. [TV-Bilder]

1.FC Köln 0:4 Bayer Leverkusen (SR: Tobias Stieler)

Jannes Horn legte Leon Bailey und sah dafür von Schiedsrichter Tobias Stieler die gelbe Karte. Da der Kölner aber in dieser Situation letzter Abwehrspieler war, lud VAR Markus Schmidt den Unparteiischen nochmal zur Überprüfung vor den Monitor. Dort sah Stieler allerdings, dass Bailey auf dem Weg nach innen war und dort Sebastiaan Bornauw folgte, welcher unmittelbar hätte eingreifen können. Zu Recht beließ es Tobias Stieler dann bei der gelben Karte für Horn. [TV-Bilder]

Eine absolute Unart leistete sich Gladbachs Profi Christoph Kramer, als er von hinten unbemerkt von seinem Gegenspieler Frankfurts Rode anspuckte. Die Tätlichkeit entging sowohl dem Schiedsrichterteam auf dem Platz als auch dem Video-Assistenten. Bundesliga-Profis genießen einen für Kinder und Jugendliche an der Basis besonderen Stellenwert in puncto Vorbildfunktion und haben sich nicht so unflätig zu benehmen. Da bei einer Tätlichkeit bereits der Versuch strafbar ist hätte es -bei Auffallen im Spiel- Rot gegeben. Man kann nur hoffen, dass hier der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bunds nachträglich Ermittlungen eineitet. [TV-Bilder]

Fortsetzung vom Dienstag

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