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Ein zweischneidiges Schwert

In den letzten Wochen standen die Schiedsrichter mal wieder im Mittelpunkt welches zuletzt bei der Partie Paderborn gegen Dortmund und dem gegebenen Handelfmeter mit dem „i-Punkt“ endete. Ein Kommentar zum Videobeweis: 

DFB-Schiedsrichter-Chef Lutz-Michael Fröhlich ließ mitteilen, dass sowohl der nichtgegebene Handelfmeter im Klassiker Dortmund gegen Bayern und Paderborn gegen den BVB als Grenzentscheidungen zu betrachten sind und es sich nicht um einen klaren offensichtlichen Fehler ohne VAR-Invention handelt, wobei es gemäß der geltenden Regel den Elfmeter gegen Boateng eher geben müsste. Beim Handspiel von Can dafür aber nicht.

Weiter sagt Fröhlich, „es muss entscheidend bleiben, was der Schiedsrichter auf dem Feld wahrnimmt.“ Von diesem Satz ausgehend und der gängigen Praxis wann sich ein Video-Assistent zu melden habe, dass es für die Kommision der deutschen Elte-Schiedsrichter sehr wichtig bleibt, ob der Schiedsrichter eine Beurteilung auf dem Feld hat oder nicht, bevor andere Kriterien berücksichtigt werden.

Aber diese sehr hohe Eingriffsschwelle kann man auch sehr kritisch ansehen, denn es ist nicht gut, wenn wir nach der Wahrnehmung oder Nicht-Wahrnehmung die Video-Assistenten schult, denn ein objektiver Fehler wie der bei Werder Bremen, kann nicht durch die Tatsache gerechtfertigt werden, dass der Schiedsrichter die Spielkontrolle hatte. Gerade im internationalen UEFA Elite-Schiedsrichterbereich sollten die deutschen Video-Assistenten nicht so handeln. Wenn die Dinge so klar sind, gibt es keine Gründe es durch weitere Bewertungen und Handlungsempfehlungen noch komplizierter zu machen.

Aber da nach der geltenden Anweisung des DFB’s für die Video-Assistenten in diesen Fällen, wenn der Schiedsrichter die Wahrnehmung auf dem Feld hat, nicht eingegriffen werden darf weil es keine klare offensichtliche Fehlentscheidung ist, wird das immer ein bisschen verkompliziert. Hätte es vielleicht den Vorfall von Stuttgart nicht gegeben, hätte der VAR da auch nicht eingegriffen. Wer gedacht hat, dass durch den Videobeweis alles zu 100% aufgelöst würde, ist ein Narr.

Es wird immer in Fällen wo interpretiert werden muss Graubereiche geben, außer bei den sogenannten faktischen Entscheidungen (Tor und Abseits) da diese mit den technischen Möglichkeiten messbar sind. Bei Stuttgart war es das Unglückliche, dass alle die Kommunikation mitbekommen haben. Aber sind wir doch mal ehrlich: so lief das bestimmt schon öfters ab, nur dass man vorher die Kommunikation nicht mithören konnte.

Und es wäre auch nicht anders wenn man in Köln oder auf dem Platz stehen würde. Der Videobeweis wurde eingeführt aufgrund der ewigen Diskussion nach den Spielen, wenn die Medienmenschen in Superzeitlupe x-fach auseinander genommen haben.

Wenn man ehrlich ist, ein bisschen mehr Gerechtigkeit ist doch eingekehrt. 

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