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Empfehlungen nach tätlichen Angriff

Gewalt gegen Schiedsrichter: Flaschenwurf auf Linienrichter in Jena. (Foto: Imago)

Wie verhalte ich mich, wenn ich als Schiedsrichter tätlich angegriffen (Schlagen, Treten, Spucken oder vergleichbare, heftige Angriffe) werde?

  1. Sofortiger Spielabbruch (auch bei Angriff auf den Assistenten)
  2. „Verbündete“ / Schutz suchen
  3. Zeugen identifiziren / Ruhe bewahren
  4. Notizen machen: Wer? Wo? Was? Wann?
  5. Bei Gefahr: Polizei (Telefon: 110) verständigen (lassen)
  6. Bei Unsicherheit: Spielbericht zu Hause erstellen / nicht alleine die Sportanlage verlassen (gezielt nach Bgleitung fragen)
  7. Im Spielbericht den Bereich „Vorkommnisse“ KOMPLETT ausfüllen
  8. Bei Verletzungen: Arzt/Krankenhaus aufsuchen (Attest!)
  9. Sofortige Kontaktaufnahme zum Kreisschidsrichterobmann
  10. ausführlicher Sonderbericht schreiben (Unterstützung durch KSO möglich) und Info an Staffelleiter
  11. Bei körperlichen Angriffen: Strafanzeige! erstatten
  12. Zum Spruchkammertermin immer eine fachkundige Person mitnehmen
  13. Spruchkammer: 8,00 € Spesen plus 0,30 € pro Kilometer

Zu Punkt 7 hat der DFB folgendes Merkblatt veröffentlicht:

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