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Fall Petersen: DFB-Bundesgericht sieht Regelungslücke

Dem Deutschen Fußball-Bund droht nach der Aufhebung des Platzverweises gegen Nils Petersen vom SC Freiburg kein Ärger durch die FIFA.

Der Fall sei «von einem DFB-Komitee verfolgt worden», teilte der Weltverband auf Anfrage mit. «Deshalb gibt die FIFA hierzu keinen Kommentar ab.» Es sei eine «interne Angelegenheit».

Bundesgericht sieht Regelungslücke

Schiedsrichter Tobias Stieler hatte den Angreifer vor neun Tagen in Schalke mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen. Die erste Gelbe Karte war Petersen im Rücken gezeigt worden, weil er zum Anstoß abgedreht hatte, allerdings hatte Stieler den 29-Jährigen in den Rücken gepiekt und ihn nach eigenem Bekunden verbal auf die Verwarnung hingewiesen. Petersen beteuerte, dies nicht mitbekommen zu haben und legte Einspruch gegen die erste Gelbe Karte ein. Das DFB-Sportgericht schmetterte diesen ab, was das Bundesgericht wiederum kassierte – auf Basis einer Regelungslücke. Das Bundesgericht des DFB hatte die erste Gelbe Karte und damit auch die Gelb-Rote gegen Petersen im Bundesligaspiel beim FC Schalke 04 annulliert. Laut Urteil hatte der Schiedsrichter die erste Gelbe Karte «nicht ordnungsgemäß» gezeigt, weil ihm der Angreifer den Rücken zugekehrt hatte.

Das Bundesgericht geht im aktuellen Fall wohl davon aus, dass niemand an den jetzigen Fall bei der Verabschiedung der Rechts- und Verfahrensordnung gedacht hat und daher eine Regelungslücke vorlag. Daher konnte auch die Bestimmung der Rechts- und Verfahrensordnung des § 11 und 12 der RVO, nach der das Sportgericht abschließend entscheidet und das Bundesgericht eigentlich gar nicht zuständig ist, nicht greifen. Man darf gespannt sein, wo die Regelhüter im Fall einer Änderung ansetzen werden.

Der frühere Bundesliga-Referee Thorsten Kinhöfer hatte die Entscheidung in der «Bild am Sonntag» als «Skandal» bezeichnet. Der DFB und das Bundesgericht hätten ohne Not einen Präzedenzfall geschaffen, «der hoffentlich schnellstens von der FIFA revidiert» werde.

Hinweis an die DFB-Schiedsrichter

Für die Praxis, also das Zeigen einer Karte an sich, hatte Lutz-Michael Fröhlich, Chef der Schiedsrichterkommission Elite, am Sonntag auf mitteilen lassen: „Die Schiedsrichter sollen nicht von ihrem Grundsatz abweichen, dass eine Gelbe Karte dem Spieler von Angesicht zu Angesicht gezeigt werden soll. In dieser Hinsicht gab es bis zu dem Fall Petersen keine Probleme. Wir werden nach den aktuellen Ereignissen bei der Besprechung mit den Schiedsrichtern in dieser Woche noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen.“

 

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