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„Grobe Unsportlichkeit“: Wessumer Schiedsrichter wird gesperrt

Dass sich Fußballer vor dem Kreissportgericht wegen Unsportlichkeiten verantworten müssen, zählt leider zum Alltagsgeschäft. Dass aber ein Schiedsrichter deswegen gesperrt wird – sehr unüblich.

Doch das ist nun passiert. Das Sportgericht des Kreises Ahaus/Coesfeld hatte sich mit einer Meldung des SV Gescher zu Befassen. Darin warf der Verein dem Unparteiischen von Union Wessum vor, eben nicht unparteiisch in das Spiel gegangen zu sein, was er vor der Partie angedeutet habe.

Gegenstand der Verhandlung war die Partie vom 3. Oktober in Buldern, wo das Team des SV Gescher zu Gast war. Die Gäste waren offenbar wegen des Münsterland Giro erst mit Verspätung an der Anlage in Buldern angekommen.

Während des Aufwärmens habe der Schiedsrichter beide Verantwortliche gebeten früher als geplant zu beginnen, weil er anschließend noch zur Schule müsse. Die Gäste, die dem Wunsch nicht ohne Weiteres nachkommen wollten, hätten lieber später begonnen, was laut Angaben der Gescheraner den Unparteiischen derart verärgert hat und den Schiedsrichter zu einer Aussage verleitete: „Dann werdet ihr das Spiel heute mit Sicherheit nicht gewinnen.“. Tatsächlich verloren sie das Spiel durch einen Strafstoß in der 88. Spielminute, der aus Sicht der Gäste unberechtigt war. Auch der Co-Trainer erhielt noch die Rote Karte, weil er laut Spielende zum Schiedsrichter gesagt hat: „Genau wie sie es angekündigt haben. Das ist lächerlich.“

Schiedsrichter streitet alles ab

Am nächsten Tag meldeten die Gescheraner den Fall an das Kreissportgericht. Der zuständige Einzelrichter war nach der Recherche zum Schluss gekommen, dass an den Vorwürfen etwas dran sei, obwohl der Schiedsrichter sie in allen Punkten bestritt. Er habe weder Zeitdruck gehabt, noch um einen späteren Anstoß gebeten und auch nicht gesagt, dass Gescher das Spiel nicht gewinnen werde.

Seinerseits warf er dem Gescheraner Co-Trainer vor, nach der Roten Karte mit der Linienrichterfahne nach ihm geworfen zu haben, was jedoch keiner der Zeugen bestätigen konnte. Allerdings erklärten Verantwortliche beider Teams, vor dem Spiel um einen früheren Anstoß gebeten worden zu sein und das der Schiedsrichter nach dem Spiel sofort weggefahren sei, ohne den Spielbericht angefertigt zu haben.

Das Kreissportgericht sprach nun eine Sperre von vier Spielen wegen grober Unsportlichkeit gegen den Schiedsrichter aus. „Insgesamt sieht das Gericht die Aussagen des Unparteiischen zumindest in Teilen als unglaubwürdig an“, hieß es in der Begründung des Urteils. Die Rote Karte des Gescheraner Co-Trainer wurde wegen seiner Kritik, die er „lautstark und in aggressivem Ton angebracht habe, mit einer Geldstrafe von 30 Euro bestraft.

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