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Hand ist nicht gleich Hand

Es war ja fast still geworden  um mein „Lieblingsthema“: Das Handspiel. Okay, dass hat sich spätestens seit gestern erledigt.

Von: Thorsten Kinhöfer; (aus der Printausgabe der BamS)

Spektakulär, wie Frankfurts Illsanker, nach einem Schuss von Gladbachs Bensebaini den Ball fast schon mit den Armen einklemmte. Dass, Schiedsrichter Deniz Aytekin trotzdem keinen Elfmeter gab, mag Ottonormalfan nicht ganz einleuchten, ist aber regeltechnisch korrekt, da der Ball von Illsankers Oberschenkel an den Arm gingt. Regel 12 besagt:

„Wenn der Ball im eigenen Strafraum direkt vom Kopf/Körper an Hand/Arm springt, liegt kein Vergehen vor.“

Unser „Handspielspezialist“ Felix Stark bewertete die Szene wie folgt 

Der Frankfurter zog dabei seinen linken Arm vor dem Körper, um nicht das Risiko einer Verbreiterung der Körperfläche einzugehen und bekam den Ball dann zwischen diesen und den völlig passiv hängenden rechten Arm. Einziger Sinn der Sache war hierbei, sich kleinzumachen, sodass Aytekin hier absolut richtig entschieden hat! Ein viel erwähntes „Einklemmen“ begründet auch noch überhaupt keine Strafbarkeit.

Anders ist die Lage allerdings, wenn sich ein Spieler den Ball selbst an die Hand bugsiert und unmittelbar darauf ein Tor entsteht. Das haben wir am Freitag bei Leipzig gesehen, wo Poulsen sich auf die Hand köpfte und das Leder von der Hand ins Tor ging. Zu Recht zählte der Treffer nicht. 

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Anton Neubauer

    Sorry. Can köpft sich den Ball an den Arm – Strafstoß, und hier jetzt aus meiner Sicht die gleiche Aktion-kein Strafstoß.
    Komme mit dieser Regelauslegung einfach nicht mehr klar.

  2. André

    Liebe Schiedsrichter,

    wenn alle Schiedsrichter so Entscheiden würden, dann wäre ja alles in Ordnung.

    Von zehn Bundesliga Schiedsrichter hätten gestern in dieser Szene acht auf Strafstoß entschieden!

    Grüße aus dem Norden

  3. Couchschiedsrichter

    Ich als Couchschiedsrichter sehe die aktuelle Regel hinsichtlich des HandKontakts von Ilsanker ebenfalls als eindeutig.
    Der Ball kommt unmittelbar von seinem Oberschenkel; von daher kann gemäß der Regel anschließend keine verbotenes Handspiel entstehen.
    Ich denke allerdings, dass man sich bei der Handspielregel völlig verrannt hat. Bei der ursprünglichen Regel war nur maßgeblich, ob das Handspiel absichtlich war oder nicht. Nach dem Motto „Man kann den Spielern ja nicht in den Kopf gucken“ wurden dann Bewertungskriterien wie „Arm geht zum Ball“ „Unnatürliche Armhaltung“ etc. herangezogen. Auch als noch immer nur die Absicht in der Regel maßgeblich war, wurden irgendwann schiesrichterseits nur noch diese Kriterien für Handspiel herangezogen.
    Zumindest habe schon seit Jahren keinen (Bundesliga)Schiedsrichter merh einen Handspielpfiff mit „für mich lag hier Absicht vor“ erklären hören, sondern immer nur „Hand ging zum Ball“ oder „Vergrößerung der Körperfläche“ etc.
    Ich denke durch den Videobeweis hat sich dies jedoch wieder umgedreht. Für meinen Geschmack kann man, wenn man sich die Situation in der Videoaufzeichung bzw. Zeitlupe anschaut, relativ gut erkennen, ob Absicht vorliegt oder nicht.
    Die höherklassigen Schiedsrichter sind alle gut ausgebildet, sodass ich zuversichtlich bin, dass dies von den Schiedrichtern auch entsprechend bewertet werden kann. Der Grenzbereich wird immer Auslegungsache bleiben.
    Von daher würde ich wieder zu der einfachen Regel ob Absicht oder nicht hin plädieren. Mit dem Videobeweis hat man ein sehr gutes Mittel, dies entsprechen zu bewerten.

    Nur meine Ansicht,
    der Couchschiedsrichter.

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