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Hat der Schiedsrichter Anrecht auf eine Kabine in Corona-Zeiten?

(red/ss) In den meisten Bundesländern wird auf den Amateursportplätzen schon wieder gespielt. Unter speziellen Hygienekonzepten für dessen Einhaltung der Heimverein verantwortlich ist. Doch was ist wenn aus diesem Grund keine Kabine vor Ort für mich als Schiedsrichter zur Verfügung steht? So erging es einem Kollegen bei einem C-Junioren-Freundschaftsspiel von Zweitligist Heidenheim.

Es geht wieder richtig los im Amateurfußball, endlich! Doch natürlich ist es, wie überall in diesen Zeiten, ein bisschen anders. Jeder Verband hat ein Hygienekonzept für den Spielbetrieb erstellt und die jeweiligen Heimvereine sind für die Einhaltung verantwortlich, in keinem Fall der Schiedsrichter, der auch bei Verstößen keine Meldung zu verfassen hat. Bei manchen Vereine stehen keine geeigneten Umkleidekabinen zu Verfügung, sodass Mannschaften und Schiedsrichter sich vorher umziehen müssen. Diese Situation ereignete sich auch vor wenigen Tag in Heidenheim.

Beim FC fand ein Testspiel zwischen den U15-Mannschaften von Heidenheim und der SpVgg Unterhaching statt. Die Mannschaften wurde vorher informiert und kamen bereits in passender Spielkleidung, der Schiedsrichter nicht. Die Folge war, dass man nur noch einen kleinen, zugestellten Raum hatte für den Kollegen. Normalerweise müssen die Schiedsrichter laut Verband informiert werden, wenn keine Kabinen zu Verfügung stehen bzw. genutzt werden können. Auf Rückfrage äußerte sich der Verein:

„Um das Infektionsgeschehen so gering wie möglich zu halten, sind unsere Kabinen bei Testspielen der Jugendmannschaften geschlossen. Die Mannschaften und der Schiedsrichter werden von uns daher bereits im Vorfeld gebeten, umgezogen zum Platz zu kommen“ , schrieb Jürgen Bastendorf, der Leiter des NLZ.

Laut Schiedsrichter gab es  im Vorfeld weder mit ihm noch dem Obmann der Heidenheimer Schiedsrichtergruppe keinerlei Absprachen umgezogen am Sportplatz zu erscheinen. Es ist es durchaus seltsam, dass es bei einem Proficlub keine Möglichkeit gibt einem Schiedsrichter eine einzelne Kabine anzubieten.

Da der Schiedsrichter jedoch nicht umgezogen erschien, wurde ihm kurzerhand ein Raum, welcher einer Abstellkammer ähnelte, am Platz zur Verfügung gestellt, der in der Tat noch ausschließlich als Kabine genutzt wird, trotz allem aber zumindest genügend Platz zum Umziehen bietet“ , so Bastendorf.

Die sind ja vorhanden und bei einer Person, die sich darin aufhält, besteht kein Grund diese zu schließen. Laut Verein sei die Sache aber mit dem Schiedsrichter bereits geklärt worden:

Ich habe den Schiedsrichter der Partie […] angerufen und das Thema besprochen. Das Wohl der Schiedsrichter bei unseren Einsätzen ist uns schließlich ein wichtiges Anliegen.

Fakt ist: In vielen Verbänden (unter anderem auch im Württembergischen und Bayerischen Fußballverband) ist der Schiedsrichter vorher zu informieren, wenn keine Kabinen zur Verfügung stehen. Doch ist es am Ende wirklich ein Problem einem Schiedsrichter eine vernünftige Kabine zur Verfügung zu stellen?

Grundsätzlich sollte es kein Problem darstellen, dem SR oder SR-Team eine Umkleide bereit zu stellen. Aber wenn der Verband den Vereinen und dem SR die Empfehlung dazu gibt, bereits umgezogen anzureisen, dann muss ich damit rechnen. 

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Rudi Stark

    Solche Situationen sind doch nicht tragbar. Dem SR steht eine Umkleidekabine zu. Wenn dies nicht der Fall ist, soll dem Verein durch den zuständigem Verband das Spielrecht für dieses Spiel untersagen. Man könnte hier den Eindruck haben, dass die SR nur 2. Wahl sind. Solche Zustände müssen schnellstens erledigt werden.

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