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Kevin Großkreutz nachträglich gesperrt

Das DFB-Sportgericht hat Kevin Großkreutz von Fußball-Drittligist KFC Uerdingen wegen krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nachträglich gesperrt.

Großkreutz hatte seinen Gegenspieler ohne Kampf um den Ball absichtlich auf den Fuß getreten. Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) hatte auf Nachfrage erklärt, diese Szenen nicht gesehen zu haben, weshalb der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

In unserer Spieltagsanalyse schätzen wir dies als ein ganz übles Foulspiel ein. Der Ball war gerade dabei nach einem Einwurf per Flanke von der linken Seite in den Strafraum geschlagen zu werden, als plötzlich Kevin Großkreutz -der Weltmeister im Diensten des KFC- auf die Idee kam seinem vor ihm stehenden Gegenspieler die Stollen auf den Fuß/Bein zu treten. Der Ball war dabei 15 Meter entfernt und Großkreutz wusste ganz genau was er da machte. Entgegen dem von Joshua Kimmich im Supercupfinale ist das hier eine ganz klar Rote Karte wegen Tätlichkeit. Er sieht seinen Gegner vor sich und der Ball ist ganz weit weg. Von einem so erfahrenen Fußball-Weltmeister finde ich so eine Aktion maximal enttäuschend so etwas zu machen. Der Mann mit diesem Status hat eine Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Ein ganz schlechtes Vorbild für den Amateurfussball.

Großkreutz erklärt

Ich geh einen Schritt zurück, treffe ihn ausversehen und er hat ja auch die Entschuldigung angenommen. Er weiß ja selber das es keine Absicht war. Das ist Fußball da ist doch nichts passiert„, sagte er am Magenta Sport-Mikrofon.

Gut das ist auch eine Sicht natürlich, mich überzeugt diese aber nicht. „Ich geh einen Schritt zurück“, wieso geht er dann einen Schritt nach vorne?

Großkreutz fehlt vier Spiele

Aufgrund seiner Tätlichkeit wurde der Spieler nunmehr vom Sportgericht nachträglich vier Meisterschaftsspiele gesperrt. Davon sind vier Spiele direkt zu verbüßen, während die Vollstreckung der Sperre für die Meisterschaftsspiele fünf und sechs bis zum 30. Juni 2020 zur Bewährung ausgesetzt wird. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Verwendete Quellen: DFB.

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