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Nicht der Sinn des Video-Assistenten

In der vierten Minute des Bundesligaspiels RB Leipzig gegen den VfL Bochum (3:0) hatte sich Leipzigs Emil Forsberg den Ball schon auf den Strafstoßpunkt gelegt und wartete nur noch auf die Freigabe durch Schiedsrichter Robert Hartmann. Doch dieser wurde zunächst nochmal in die Review Area gerufen um sich den Zweikampf von Bochums Herbert Bockhorn gegen Yussuf Poulsen am Video-Bildschirm anzuschauen und zur Überraschung aller auf „kein Foul“ entschied.

Das war gleich doppelt falsch. Denn erstens rauschte Bockhorn mit offener Sohle heran und traf Poulsen mit den Stollen voran zwischen Knöchel und dem Spann.

Unerheblich ist hierbei, dass er zunächst auch den Ball berührte, da der Ball noch in der Luft und die Szene nicht ungeklärt war. Ein Rätsel blieb, wie Robert Hartmann nach Ansicht der Bilder zur Ansicht gelangte, seine getroffene Tatsachenentscheidung zu korrigieren.

Erstens hat Hartmann dabei eine vertretbare Entscheidung durch eine andere vertretbare Entscheidung ersetzt und zweitens hätte Video-Assistent Johann Pfeifer überhaupt nicht eingreifen dürfen, da keine klare offensichtliche Fehlentscheidung vorlag.

Sehr wahrscheinlich hatte Robert Hartmann in realer Geschwindigkeit nicht gesehen, dass Bockhorn auch den Ball gespielt hat. Somit haben die TV-Bilder seiner getroffenen Wahrnehmung widersprochen. Allerdings lässt sich der Treffer mit der offenen Sohle und gestreckten Bein des Bochumers gegen Poulsen nicht von der Hand weisen. Das ist jedoch nicht der Sinn des Videobeweises eine vertretbare Entscheidung durch eine andere vertretbare Entscheidung zu ersetzen.

Man kann sich nur glücklich schätzen, dass dies kein spielentscheidender Fehler war und Leipzig ohne diesen Fehler noch 3:0 gewann. Aber Werbung für den Videobeweis war es nicht.

Dieser Beitrag hat 10 Kommentare

  1. Jahnke

    Immer wieder Pfeifer. Über diesen Penner lacht doch schon ganz Deutschland. Weiss der überhaupt,was er im Keller macht.Dieser Mann ist eine Schande für den DFB.

    1. Dieter Nover

      Bitte auf die Wortwahl achten,
      Es geht hier um Menschen. Bitte zukünftig mehr Respekt.!!!

  2. Rene weber

    Dieser Video beweis gehört abgeschaft den dreck hat man damals nicht gebraucht und wie man sied brauch man ihn heute erst recht nicht punkt .

  3. Scherer Uto

    Gehörte 30 Jahre einer Schiedsrichtervereinigung an. Es wurde schon immer gemauschelt. Da sind SR aufgestiegen, die nicht ohne fremde Hilfe den Fragebogen beantworten konnten. Die SR-Beobachter, trrafen untereinander Absprachen, ob einer aufsteigt oder nicht. Bestes Beispiel sind heute noch R. Kempter und Welz, deren Väter jeweils im Verband bzw. als SR-Obmann fungierten. PS: Bei Bibiana Steinhaus, hatte ich jahrelang den Verdacht, daß es bei der Leistungsprüfung nicht mit rechten Dingen zu geht. Fragt nach bei Manuel Gräfe, der kann bestimmt ein Buch über die Machenschaften im SR-Wesen schreiben.

    1. Flatter

      Beziehungen sind alles!
      Nach Leistungen geht es kaum. Fängt beim DFB an und hört im Landes- bzw. Kreisverband auf.
      So deutlich muss man es sagen

    2. Norbert Großklaus

      Herr Scherer können Sie das beweisen ???

    3. Gerd Basler

      wann hat eigentlich Manuel Gräfe seine Leistungsprüfung ohne Nachholtermin bestanden?

    4. Dieter Nover

      Nestbeschmutzer. Und Vorsicht mit solchen Äußerungen wenn man keine Beweise dafür hat .

  4. Es ist ein weit verbreitetes Märchen und ein fataler Irrtum, dass ein VAR nur bei einer „klaren“ Fehlentscheidung einzugreifen hat. Das iGegenteil ist der Fall. Der VAR ist verpflichtet, bei JEDER Fehlentscheidung innerhalb seines Aufgabenfeldes (reguläres Tor, Elfmeter, Rote Karte und Spielerverwechslung) einzugreifen.

    Zudem kann der Schiedsrichter von sich aus den VAR um Unterstützung bei der Beurteilung einer strittigen Szene zu diesen vier Themenfeldern bitten.

  5. Peter W.

    Für mich ging der Bochumer Spieler klar mit gestrecktem Bein zum Ball. Also war es gefährliches Spiel.

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