You are currently viewing Schiedsrichter im Mittelpunkt: Auswertung strittiger Szenen – 10. Spieltag | 3. Liga

Schiedsrichter im Mittelpunkt: Auswertung strittiger Szenen – 10. Spieltag | 3. Liga

Mit einem möglichen Elfmeter in München +++ der Rote Karte für Arne Sicker und dem 2:1-Siegtreffer für Duisburg in Jena +++ dem Platzverweis für Tobias Müller in Aspach +++ sowie dem Handelfmeter in Magdeburg. Am 10. Spieltag der 3. Liga schauten wir uns fünf Situationen nochmal genauer an.

TSV 1860 München 3:1 1. FC Kaiserslautern (SR: Robert Schröder)

Nach einer Hereingabe ging Sascha Mulders im Strafraum zu Boden. Schiedsrichter Schröder ließ weiterlaufen (Videobilder ab 0:57 Minute).

Mulders bekam das rechte Bein von Kevin Kraus (Nr. 5) ab

Bei diesem Spiel kam Münchens Mulders im Strafraum zu Fall. Beim Versuch die Flanke zu erreichen, wurde er von zwei Verteidigern „eingeklemmt“ und dadurch deutlich am Kopfball gehindert. Hier wäre der Pfiff und somit der Strafstoß die richtige Entscheidung gewesen. Bezüglich einer Personalstrafe wäre der Spieler hier zu verwarnen gewesen. Es liegt für einen Platzverweis keine Ballkontrolle des Stürmers vor und und auch keine klare Torchance. Ob der Stürmer tatsächlich noch die Flanke erreicht hätte, ist rein spekulativ. Für eine Rote Karte wegen der Notbremse müsste eine deutlich bessere Position des Löwen vorliegen, jedoch könnte man hier ein grobes Foulspiel annehmen. Mit dem Tritt mit der offenen Sohle in Richtung Unterleib ist die Verletzungsgefahr deutlich höher und da kann man tatsächlich von einem groben Foul reden. Gelb ist für mich trotzdem noch gerade so ausreichend, da der Treffer nicht zu Stande kommt. Aber das war kurz davor.

FC Carl Zeiss Jena 1:2 MSV Duisburg (SR: Franz Bokop)

Arne Sicker stolperte über seine eigenen Beine

Eine ebenfalls schwere Entscheidung musste der Schiedsrichter in Jena fällen. Als letzter Mann brachte Arne Sicker seinen Gegenspieler  zu Fall. So sah es zumindest der Unparteiische. In der Wiederholung ist ein klarer Treffer nicht zu erkennen. Man sieht, dass der Stürmer  noch mindestens 3 bis 4 Meter weiter läuft und erst dann zu Fall geht. Hier ist fraglich, ob man als Stürmer da fallen muss. Er sah, dass der Ball wohl etwas zu weit geschlagen wurde und er nicht mehr dran kam. Deshalb ließ sich der Jenaer möglicherweise fallen. Ohne präzise Kamerabilder ist das aber nur sehr schwer aufzulösen, tendenziell aber liegt hier eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters vor und die Rote Karte für Arne Sicker hätte es nicht geben dürfen (Videobilder ab 0:28 Minute) Ein Beleg, dass auch der DFB dies als Fehlentscheidung erkennt ist, dass Sicker mit gerademal der Mindestsperre von einem Spiel gesperrt wurde. Ein Freispruch kommt dennoch nicht in Betracht, da dies dennoch als Tatsachenentscheidung des Schiedsrichter zu werten ist.

Was ist eine Tatsachenentscheidung?

Bei der Tatsachenentscheidung handelt es sich um einen Regelbestandteil vieler Sportarten. Um das Regelwerk von Sportarten praktisch anwenden zu können, ist es notwendig, dass Entscheidungen von Schiedsrichtern sofort wirksam werden, ohne dass jemand dagegen Einspruch erheben kann oder eine Entscheidung nachträglich in irgendeiner Form widerrufen wird. Dabei ist es unerheblich, ob der Schiedsrichter das Regelwerk korrekt angewendet hat. Der Begriff deutet damit nicht auf eine von niemandem bestrittene, unumstößliche Tatsache, sondern darauf, dass ein dazu Berechtigter etwas als eine Tatsache ansieht, die aber nicht unbedingt so geschehen sein muss.

Was ist der Zweck?

Diese Regelung dient dazu, einen kontinuierlichen Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. Eine unterlegene Mannschaft könnte sonst irgendeine strittige Entscheidung des Schiedsrichters zum Annullieren des Spielergebnisses nutzen, indem sie bei einem Sportgericht Beschwerde einlegt.

Natürlich sind die Sportverbände daran interessiert, grobe Fehlurteile der Schiedsrichter zu vermeiden oder zu korrigieren, um keine Wettbewerbsverzerrung entstehen zu lassen. Im Fußball wurden schon Spieler nachträglich gesperrt, weil der Schiedsrichter deren Tätlichkeiten nicht geahndet hatte. Dabei ist aber zu beachten, dass dabei keine Schiedsrichterentscheidungen korrigiert werden, sondern nur Tätlichkeiten, die dem Schiedsrichter entgangen sind, verfolgt werden können. In sehr seltenen Ausnahmefällen kann aufgrund einer spielentscheidenden offensichtlichen Fehlentscheidung ein Wiederholungsspiel angesetzt werden, so beispielsweise bei Thomas Helmers Phantomtor 1994, als der Schiedsrichter auf Tor entschied, obwohl der Ball tatsächlich neben dem Tor hergegangen ist. Allerdings blieb dies eine Ausnahme,  später wurde in ähnlichen Situationen der benachteiligten Mannschaft kein Wiederholungsspiel zugesagt und die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters anerkannt, weil es nach dem Fall Helmer Ärger mit der FIFA gab.

Generell ist anzumerken, dass ein Tatsachenentscheid eines Schiedsrichters eine subjektive Interpretation ist, bei der der Schiedsrichter entscheidet, ob die Spielregeln übertreten worden sind oder nicht. Dieser Entscheid ist von den Vereinen nicht anfechtbar. Ein regeltechnischer Fehler des Schiedsrichters hingegen, wenn er nicht nach den Spielregeln handelt, ist anfechtbar. Er zieht im Normalfall ein Wiederholungsspiel nach sich.

Die derzeitige Entwicklung im Schiedsrichterwesen zeigt eine Tendenz zur Überprüfung von Tatsachenentscheidungen während des Spiels durch technische Methoden. Hierzu kommen das Hawk-Eye, die Torlinientechnik und der Videobeweis je nach Sportart zur Anwendung. Die Überprüfung der Entscheidung geht meist nicht vom Schiedsrichter aus, sondern z. B. wie im American Football durch eine vom Trainer beantragte so genannte „Coach’s Challenge“.

Weiter in der Analyse

Die Duisburger, seit der 4. Minute in Unterzahl, erzielten durch Vincent Vermeij vier Minuten vor Schluss die 2:1-Führung. Aber auch hier gab es wieder Zweifel an der Korrektheit. Volkmar ging da zu Boden und wurde von Komper mit beiden Armen von hinten gehalten umgerissen. So schön der Treffer vom Holländer war, aber dieser hätte nicht zählen dürfen (Videobilder ab 2:49 Minute).

SG Sonnenhof Großaspach 2:0 Chemnitzer FC (SR: Patrick Hanslbaur)

Rote Karte Müller/CFC: Knifflige Szene die es hier für Schiedsrichter Hanslbaur in der 90. Minute zu bewerten gab. Chemnitz‘ Tobias Müller versuchte alles, um im vollen Lauf noch irgendwie an den Ball zu kommen. Bei dem Fall, dass seine Mannschaft in der letzten Minute 2:0 hinten liegt und noch die ganze Verteidigung der Himmelblauen hinten drin stand, ist diese Aktion total überflüssig. Müller nahm hier bei dieser Intensität billigend eine Verletzung in kauf. Der Treffer ist zwar nicht sonderlich dramatich hart, jedoch ist das Verletzungrisiko bei so einem Sprung in den Gegner viel zu hoch, sodass der Platzverweis absolut in Ordnung geht (Videobilder ab 2:46 Minute).

FC Magdeburg 3:0 Würzburger Kickers (SR: Asmir Osmanagic)

Ein weiterer Rückblick auf die Handspielsituation bei dieser Partie. Das ist ähnlich wie von Pavard bei Schalke gegen Bayern (Videobilder ab 2:07 Minute).

Der Verteidiger sieht den Ball nicht und in der Drehung geht der Arm nun mal nach oben. Ein leichtes Stoßen ist auch da. Hier hätte man deutlich mehr Ruhe gehabt, wenn man hier das Stürmerfoul pfeift. Da sagt kein Mensch etwas. Hier, mit dem Handspiel, hat man viel mehr Stress als wenn man das Ding vorher rausgepfiffen wird. Stichwort „taktisch kluger Pfiff“. Im Mittelfeld reicht das natürlich nicht für einen Freistoß, aber im Strafraum kann man sich mit dem Stürmerfoul das Leben deutlich erleichtern. Für uns ist der Handelfmeter eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters, da hier keine Absicht, keine unmittelbare Nähe zum Ball und keine Orientierung. Außerdem wird er, wie gesagt, vorher klar gestoßen.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.