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Video-Assistent soll Schlagzeilen verhindern nicht erzeugen

Der VfB Stuttgart fühlt sich nach einem Handspiel betrogen und erwägt gar Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen als Referee Sascha Stegemann auf Handelfmeter entschied. Die offizielle Einordnung im Wortlaut:

Nach einem Eckball ging Wiesbadens Chato zum Kopfball. Unmittelbar dahinter sch Stuttgarts Al Ghaddioui in einem Zweikampf um den Ball. Der Wiesbadener touchiert den Ball mit dem Kopf, der anschließend auf die Hand des Stuttgarters fiel. Dessen Hand war halbhoch nach vorn gestreckt und lag auf dem Arm des Stürmers auf. Insgesamt ist das ein normaler Bewegungsablauf.

Der Video-Assistent muss bei der Bewertung folgende Fragen beantworten:

  1. Kann der Kontakt mit dem Arm eindeutig bildlich bewiesen werden?
  2. Hat der Schiedsrichter die Situation erfasst?
  3. Handelt es sich um eine klare offensichtliche Fehleinschätzung?

Der Kontakt mit dem Arm war nach intensiver Suche möglich. Der Schiedsrichter nahm den Kontakt am anderen anliegenden Arm wahr, sodass sich hier eine Diskrepanz zwischen Beschreibung und der Bilder ergab. Aufgrund der Armhaltung des Spielers (über Schulterhöhe) ist ein Strafstoß dennoch fachlich zumindest vertretbar, man hätte aber auch weiterspielen akzeptieren können, sodass die Entscheidung beim Feldschiedsrichter bleiben muss. Daher handelt es sich nicht um eine eindeutige klare Fehlentscheidung.

Die Grundidee des Video-Assistenten ist, Schlagzeilen in der Presse zu verhindern und nicht diese zu erzeugen und Spiele zu entscheiden.

 

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