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Viel los im Kölner Keller

Die Videoschiedsrichter wurden an diesem Wochenende durchaus gefordert, besonders die Bewertung einer klaren Fehlentscheidung sorgte wieder für Diskussionen. In Stuttgart und Wolfsburg konnte der VAR den Schiedsrichtern nicht zu ihrer Linie verhelfen, während in Augsburg Schiedsrichter Sven Jablonski einmal trotz On-Field-Review bei seiner Entscheidung blieb.

VfB Stuttgart – RB Leipzig 0:2 (SR: Daniel Schlager)

Nachdem berechtigten Handelfmeter in der ersten Halbzeit gegen den VfB Stuttgart gab es nach einer knappen Stunde Diskussionen um eine Szene im Leipziger Sechzehner. Der VfB-Angreifer Tidibi drang in den RB-Strafraum ein und wurde durch einen Körpereinsatz von Orban zu Fall gebracht. Dabei ging der Leipziger zwar zum Ball, spielte diesen aber nicht. Es kam sowohl zu einem Kontakt im Fußbereich als auch am Oberkörper. Der Einsatz ist äußerst grenzwertig und hier spricht deutlich mehr für ein Foulspiel und damit Strafstoß als dagegen. Schiedsrichter Daniel Schlager nahm die Szene auf dem Platz war und traf eine Entscheidung im Rahmen des Ermessensspielraum. Somit war VAR Harm Osmers raus und griff wohl richtigerweise nach dem Protokoll nicht ein. Am Ende wäre Strafstoß auf alle Fälle die bessere Entscheidung gewesen. [TV-Bilder – ab 5:17 Minute]

VfL Wolfsburg – Hertha BSC 0:0 (SR: Robert Hartmann)

Zu einer ähnlichen Szene kam es am Samstag bei der Partie Wolfsburg gegen Hertha BSC, als der VfL-Angreifer Steffen nach einem Kontakt mit dem Berliner Verteidiger Torunarigha zu Boden ging. Dabei führte Steffen den Ball, Torunarigha spielte nicht den Ball und traf seinen Gegenspieler am Fuß. Auch hier spricht vieles für ein Vergehen Beinstellen, was mit einem direkten Freistoß oder hier Strafstoß zu ahnden ist. [TV-Bilder – ab 3:28 Minute]

Beim vermeintlichen 1:0 der Berliner waren dem VAR gleich doppelt die Hände gebunden. Denn der Pfiff von Schiedsrichter Hartmann kam wohl bevor der Ball die Torlinie überschritten hat. Somit kann der Treffer in jedem Fall nicht mehr gegeben werden. Außerdem lag die kleinliche Stürmerfoul-Entscheidung des Schiedsrichters in dessen Ermessensspielraum. Es dürfte sich auch hier um keine klare Fehlentscheidung gehandelt haben. [TV-Bilder – ab 4:04 Minute]

Borussia Mönchengladbach – Bayer 04 Leverkusen 1:2 (SR: Sascha Stegemann)

Der ersten Strafstoßpfiff von Stegemann in der 49. Minute war absolut berechtigt. Auch wenn Bellarabi hier leicht absprang, stieg ihm Friedrich einfach auf den Fuß, was als Treten mit einem direkten Freistoß oder Strafstoß zu ahnden ist. Entscheidung korrekt, somit bestand kein Eingriffsgrund für den VAR Tobias Stieler. [TV-Bilder – ab 1:26 Minute]

Kurz vor Schluss zeigte Schiedsrichter Stegemann ein zweites Mal auf den Punkt, als Wirtz am Gladbacher Beyer im Borussia-Strafraum vorbeiging und zu Fall kam. Es kam zu einem Kontakt am Fuß, da Beyer sein Bein stehen ließ. Auch hier kann man auf Beinstellen und damit Strafstoß entscheiden, weiterspielen wäre aber auch durchaus denkbar gewesen. Ist eher ein „Soft-Penalty“ für mich. Dennoch natürlich niemals eine klare Fehlentscheidung, auch hier liegt kein Eingriffsgrund für VAR Stieler vor. [TV-Bilder – ab 4:34 Minute]

FC Augsburg – Eintracht Frankfurt 1:1 (SR: Sven Jablonski)

In der 33. Minute zeigte Sven Jablonski auf den Punkt und entschied auf Elfmeter für Augsburg. Die Entscheidung war grundsätzlich schon mal unglücklich, da die Augsburger kurz nach dem Pfiff von Jablonski ins Frankfurter Tor trafen. Dies spielte später jedoch sowieso keine Rolle mehr, da VAR Pascal Müller entlarvte, dass der Augsburger Zequiri Hasebe trat und nicht umgekehrt. Mit der gelben Karte ist der Augsburger noch sehr gut bedient. Am Ende spricht die offensichtlich fehlende Absicht den Gegenspieler zu verletzen und die Intensität für Gelb, wenn Rot auch durchaus vertretbar gewesen wäre in dieser Szene bei einem Tritt mit offener Sohle oberhalb des Knöchels. Gelb für mich jedoch die bessere Entscheidung, da Zequiri hier den Ball spielen will und der Tritt nicht dem Gegenspieler ursprünglich galt. [TV-Bilder – ab 2:52 Minute]

Kurz vor der Pause kam es zu einem On-Field-Review aufgrund einer möglichen strafbaren Handspiels von Lindström im Frankfurter Strafraum. Schiedsrichter Jablonski nahm das Vergehen möglicherweise nicht korrekt auf dem Platz wahr, sodass VAR Pascal Müller eine Überprüfung empfahl. Bei dieser blieb der Schiedsrichter bei der Entscheidung weiterspielen. Eine nachvollziehbare Entscheidung, da der Frankfurter Mittelfeldspieler hier sicher nicht absichtlich den Ball spielen wollte. Der Arm ist draußen, was aber in so einem Zweikampf nicht unnatürlich ist. Außerdem wird er eher wieder zum Körper gezogen. Insgesamt absolut vertretbar hier auf Weiterspielen zu entscheiden. [TV-Bilder – ab 5:01 Minute]


Fazit: Ein ereignisreiches Wochenende in der 1. Bundesliga für die Videoschiedsrichter. Am Ende haben sie einmal mehr nicht so viel falsch gemacht, wie ihnen in der Öffentlichkeit nachgesagt wurde. Bei einigen Szenen sind dem VAR laut Protokoll die Hände gebunden bzw. der Videoschiedsrichter ist nicht dafür zuständig immer für die besseren Entscheidungen zu sorgen, sondern ausschließlich klare Fehlentscheidungen zu verhindern. Dies sollte man sich einmal mehr ins Gedächtnis rufen.


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Simon Schmidt

Sportjournalist Simon Schmidt aus Bayern stieg 2020 bei IG Schiedsrichter ein. Seither ist er Mitglied des Kompetenzteams. In seiner Freizeit engagiert er sich als Fußball-Schiedsrichter und ist leidenschaftlicher Fußball-, Formel 1- sowie Technik-Fan.

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Holger Roth

    Also Herr Jablonski hatte in Augsburg sicherlich keinen glücklichen Tag.
    Die Elfmeter-Entscheidung für Augsburg in der 33. ist schon sehr unglücklich. Zuerst pfeift er den Vorteil ab, um auf Elfmeter zu entscheiden, anstelle weiterlaufen zu lassen. Tatsächlich war es aber ein Stürmerfoul. Hinzu kommt, dass die Aktion außerhalb des 16ers war. Das darf man als Bundesliga-Schiedsrichter besser entscheiden.
    Auch die Zweikampfbewertung war teilweise fraglich. So wird z.B. in der 45. Minute klar gehalten, wobei es sich meiner Ansicht auch um ein taktisches Foul handelte und damit auch hätte gelb gegen den Augsburger Spieler geben müssen. Ebenso wurde zuvor Borre in einer Aktion klar nach unten gedrückt einige andere Szenen waren ähnlich.
    Wieso wird hier eigentlich der Kopfzusammenprall in der 66. Minute nicht angesprochen?
    Kamada spielt hier eindeutig den Ball und der Augsburger Spieler kommt zu spät und trifft nur den Kopf von Kamada.
    Der Ball war noch im Spiel – der Regel nach – ist das ein klarer Elfmeter. Wieso wird hier die Regel nicht umgesetzt???
    Auffällig ist zudem dass Hasebe in diesem Spiel gleich mehrfach mit Sohle voran getroffen wurde. Meiner Ansicht nach liegt das daran, dass für ein Teckling mit Sohle voran kaum noch gefährliches Spiel gepfiffen wird. Kommt es zum Kontakt hat man aber direkt eine Situation bei der es zumindest Gelb gibt und ein Spieler verletzt behandelt werden muss.
    Die Regel gefährliches Spiel ist zum Schutz der Spieler dar, es wäre zu Überlegen, dies mal wieder verstärkt umzusetzen. Dann käme es erst gar nicht mehr zu solchen Szenen, da die Spieler mit Sohle voran die Szene sowieso abgepfiffen bekommen würden und nicht erst bei einem Treffer des Gegners. Letztlich ist die Regel gefährliches Spiel fast völlig verschwunden.

    Nur meine Meinung

  2. Achim Lang

    Das passt doch alles nicht mehr zusammen. Die Regelauslegung ist derart uneinheitlich, dass man besser würfelt oder es mit dem VR sein lässt (zumindest was Foulelfmeter angeht).
    .
    Was unterscheidet denn das Foul an Polter (BOC) von dem an Steffen (WOB). Das Foul an Steffen war eher Elfmeter als das an Polter.
    Was unterscheidet denn das Handspiel von Lindstöm (SGE) von dem von Mavropanos (VfB). Beide Arm ausgestreckt, beide „unnatürliche“ Korperhaltung. Absicht bei beiden aber eigentlich nicht zu unterstellen.

    Wenn man nur die 100:0 oder 90:10 Fehlentscheidungen korrigiert per VAR-Eingriff (als Eingriffsschwelle), dann kommt es initial immer auf den Pfiff oder Nicht-Pfiff des Schiedsrichters an. Somit ist dann doch die Entscheidung des Schiedsrichters fast immer massgeblich, da die Eingriffsschwelle so hoch liegt. Dann kann man es aber auch gleich lassen oder würfeln.

    1. Simon Schmidt

      Wie im Bericht beschrieben, handelt der VAR nach zwei bestimmten Kriterien: Der klaren Fehlentscheidung und einer falschen und gar fehlenden Wahrnehmung des Schiedsrichters auf dem Platz. Mal ganz objektiv betrachtet hat der VAR zahlreiche Fehlentscheidungen wieder an diesem Wochenende verhindert (2x falsches Abseits bei #KOEFCB und komplett falscher Strafstoß bei #FCASGE) und keine einzige Fehlentscheidung verursacht. Das mal vorne weg.
      Bei der ersten Szene muss ich schon sagen, dass eine Ähnlichkeit besteht, auch wenn ich den Impuls bei Polter doch als etwas ursächlicher für das Fallen bewerten würde. Dennoch muss man auch hier akzeptieren, dass es sich jeweils um Szenen im Ermessensspielraum des Schiedsrichters handelt, bei denen der VAR schon mal nicht eingreifen kann, wenn der Schiedsrichter die Situation korrekt auf dem Spielfeld wahrgenommen hat. In Wolfsburg hätte es nie einen Eingriff gegeben, auch wenn Hartmann anders entschieden hätte.
      Beim Handspiel sehe ich schon deutliche Unterschiede. Mavropanos steht da und blockt einen erwartbaren Flankenball auch dadurch, dass er den Arm sehr unnatürlich weit vom Körper wegsteckt. Genau genommen geht dieser sogar zum Ball. Das ist bei Lindstöm anders. Der befindet sich in einem Zweikampf mit einem Angreifer, indem beide die Arme draußen haben (was hier nicht unnatürlich ist). Der Armeinsatz hat außerdem sicher nicht den Zweck zu spielen. Somit sind hier beide Kriterien für ein strafbares Handspiel nicht erfüllt.
      Es liegt sicherlich im Interesse der Schiedsrichter möglichst für eine klare Linie bei den relevanten Entscheidungen wie Strafstoß oder nicht zu sorgen. Insgesamt ist aber eine Bewertung einer solchen Szene von zu vielen Kriterien auch innerhalb des eigenen Spiels abhängig, als das man hier durch das Regelwerk oder gezieltere Vorgaben wirklich eine Besserung bewirken würde. Ich kann hier nur den Podcast von Bundesliga-Schiedsrichter Ittrich empfehlen, der seine Entscheidung bei #FCAVfB in der Hinrunde sehr gut erklärt. (ss)

      1. Achim Lang

        Das Problem ist doch vielmehr, daß sich die Kriterien für alle Arten für Begründungen heranziehen lassen. Das hat Herr Roth weiter unten sehr schön ausgeführt.

        Wenn ich dann festlege, daß der VAR schon per Definition die klaren Fehlentscheidungen beseitigt, dann mache ich es mir natürlich einfach.
        Wie viele Strafstoß Entscheidungen sind denn 100:0 oder 90:10 Entscheidungen? Wenn ich alles darunter quasi als vertretbar definiere, also auch eine 30:70 „Fehlentscheidung“, dann brauche ich den VAR eigentlich nicht. Man sollte ihn dann besser ganz außen vor lassen bei Elfmeterentscheidungen.
        Würde auch dem Ansehen der Schiedsrichter wieder dienen. So rege ich mich als Fan doch mehrmals auf:
        – Fehlentscheidung, kein Elfmeter
        – kein VAR Eingriff, da 30:70
        – Im Parallelspiel aber VAR Eingriff und Elfmeter (fehlende Wahrnehmung) bei gleicher Szene

  3. Holger Roth

    Lieber Herr Schmidt,

    Dass der Einsatz des VAR insoweit hilfreich ist, dass dieser zu einer Veringerung der Fehlentscheidungen führt, da bin ich ja auch ganz bei Ihnen.
    Aufgrund dessen bin ich – eigentlich – auch ein ganz großer Fan von dem VAR.
    Das Ärgernis am VAR ist jedoch – und da bin ich ganz bei Hern Lang – die fehlende Transparenz, wann der VAR eingesetzt wird und wann nicht. Sie führen hier selbst als Eingriffskriterien eine klare Fehlentscheidung oder eine falsche bzw. fehlende Wahrnehmung des Schiedsrichters an.
    Die ausgeübte Regelauslegung ist letztlich so wachsweich, dass ich damit praktisch jeden, zumindest umstrittenen VAR-Eingriff rechtfertigen kann oder umgekehrt ebenso ein Nicht-Eingreifen des VAR.
    Sie führen hier selbst als Eingriffskriterien eine klare Fehlentscheidung oder eine falsche bzw. fehlende Wahrnehmung des Schiedsrichters an. Gerade mit dem Punkt falsche bzw. fehlende Wahrnehmung kann ich beliebig jeden und keinen VAR-Eingriff rechtfertigen. Man kann hier letzlich doch immer anführen, dass der Schiedsrichter die Situation nicht vollständig gesehen hat; was ist schon vollständig?
    Nehmen wird z.B. ein in Rede stehendes Foul im Strafraum. Keine klare Fehlentscheidung aber tendenziell eher Foul der Schiedsrichter pfeift nicht.
    Jetzt läuft das Spiel in der einen Situation weiter, ohne VAR, da keine klare Fehlentscheidung. In der anderen Situation greift der VAR ein mit der Begründung , dass der Schiedsrichter sich den Zweikampf im Detail noch mal anschauen soll weil er – an dem ausbleibenden Pfiff erkennbar – ja offenbar doch nicht alle Details wahrgenommen hat.
    Letzlich hat man genau hierdurch bei dem VAR sehr wenig gewonnen.
    Aktuell bin ich aufgrund dessen auch eher dafür eigentlich nur noch Abseits und Tätlichkeiten über VAR zu entscheiden.

    Hinzu kommt, dass ich mir gerade die Regel nochmal genauer angeschaut habe, die heißt im Wortlaut:

    „Ein VAR ist ein Spieloffizieller mit unabhängigem Zugang zu
    Spielaufnahmen, der den Schiedsrichter ausschließlich in folgenden
    Situationen bei klaren und offensichtlichen Fehlentscheidungen oder
    schwerwiegenden übersehenen Vorfällen unterstützen darf.“

    Also danach reicht nicht nur ein bischen nicht gesehen, sondern es muss ein – schwerwiegender übersehener Vorfall – vorliegen.
    Wenn man dies so 1 zu 1 anwendet, stellt dies eine deutlich höhere Eingriffsschwelle dar, als aktuell praktiziert. Diesen Maßstab angelegt, wäe z.B. bereits der VAR-Eingriff bei dem vermeintlichen Hand von Lindström im Spiel Augsburg – Frankfurt fraglich. (Die anderen Spiele vom Spieltag habe ich leider nicht gesehen.) Hier müsste Herr Jablonski den Armkontakt schon vollständig nicht gesehen haben für eine VAR-Eingriff. Für die Frage danach, ob Absicht oder nicht dürfte der Videobeweis hingegen nciht herangezogen werden.

    Lustiger weise steht in der Regel noch weiter.
    „Der ursprüngliche Schiedsrichterentscheid darf nur geändert werden,
    wenn die Videoaufnahmen eindeutig belegen, dass eine klare und
    offensichtliche Fehlentscheidung vorliegt.“

    Dies streng angewendet, wäre eine Nachträgliches Umentscheiden der Lindström-Situation nicht zulässg, auch wenn
    Herr Jablonski nach der Sichtung zu dem Schluss gekommen wäre, dass die Situation eher als absichtliches Handspiel zu bewerten wäre. eigentlich sogar in dem Fall wenn er das Handspiel gar nicht gesehen hätte.
    Denn: Eine klare Fehlentscheidung liegt in dieser Situation so oder so nicht vor.

    Nur meine Meinung

  4. Holger Roth

    Die Regel zum VAR-Eingriff kann man letztlich damit vergleichen, wie wenn man bei der Abseitsregel nicht exakt die gleiche Höhe als Maß nehmen würde, sondern sagen würde, der Angreifer muss „ein gutes Stück weit“ der Torlinie näher sein ohne dies dann aber näher zu definieren.

    Nur meine Meinung

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