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Wagner: Rot für Bellarabi die bessere Entscheidung

Am 3. Spieltag ging der Leverkusener Karim Bellarabi in der Partie beim VfB Stuttgart zu weit: Erst foulte der Nationalspieler den Stuttgarter Roberto Massimo, als dieser den Ball ins Seitenaus rollen lassen wollte. Danach brach er einen Streit mit Massimo vom Zaun: Stirn an Stirn standen sich die beiden gegenüber – und plötzlich griff der Leverkusener seinem Gegner unvermittelt an die Nase. Als Schiedsrichter Robert Hartmann dazwischenging, verhielt sich Bellarabi ihm gegenüber auch noch respektlos, sodass der Unparteiische beide verwarnte.

Bei einem solchen Griff ins Gesicht sei ein Feldverweis angemessen“

sagt DFB-Lehrwart Lutz Wagner.

Ohnehin sei es problematisch, beide Spieler gleich zu bestrafen, wenn einer davon deutlich stärker gegen die Regeln verstoßen habe, sowie in diesem Fall. „Die Gewichtung der persönlichen Strafen hätte hier anders ausfallen müssen“ , bemerkt Wagner. Sprich: „Rot“ für Bellarabi und „Gelb“ für Massimo. Die Relation müsse stimmen, sonst sei die Verhältnismäßigkeit bei deutlich unterschiedlichen Vergehen nicht mehr gegeben.

Was sagt das Regelwerk?

Dort heißt es in der Regel 12: „Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler ohne Kampf um den Ball übermäßig hart oder brutal gegen einen Gegner, Mitspieler, Teamoffiziellen, Spieloffiziellen, Zuschauer oder eine sonstige Person vorgeht oder vorzugehen versucht.

Explizit erwähnt wird das Schlagen: „Ein Spieler, der ohne Kampf um den Ball einem Gegner oder einer anderen Person absichtlich mit der Hand oder dem Arm an den Kopf oder ins Gesicht schlägt, begeht eine Tätlichkeit.“ Einschränkend wird hinzugefügt: „Es sei denn, die eingesetzte Kraft war vernachlässigbar.

Gehört Zwicken oder Kneifen zu den Tätlichkeiten?

Darüber hinaus finden sich im Abschnitt „feldverweiswürdige Vergehen“ noch das Anspucken und das Beißen. Das Zwicken oder Kneifen dagegen wird dort nicht erwähnt. Damit stellt sich die Frage, ob und inwieweit es als Form der Tätlichkeit zu bewerten ist.

Ist es übermäßig hart oder brutal wie etwa eine Ohrfeige, eine Kopfnuss oder ein Griff an den Hals? Oder kann die eingesetzte Kraft vernachlässigt werden, wie es bei einem leichten „Wischer“ oder dem keineswegs nett gemeinten Tätscheln einer gegnerischen Wange der Fall ist?

Darüber lässt sich streiten, und die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo dazwischen. Es gibt also einen Graubereich, wodurch der Schiedsrichter einen Ermessensspielraum hat. Robert Hartmann hat ihn genutzt, um es bei einer Gelben Karte zu belassen.

Hier stellt das Regelwerk einen Ermessensspielraum dar, der so nicht bleiben sollte. Wegen dieses Interpretationsspielraums ist dies jedoch keine klare offensichtliche Fehlentscheidung, bei der der Video-Assistent eingreifen soll. Das Rot die bessere Schiedsrichterentscheidung ist, stimmt.

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