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Wann beginnt die Strafgewalt des Schiedsrichters?

In unserer heutigen Regelfrage wollten wir wissen, wie sich der Unparteiische verhalten muss, wenn er bei der Platzkontrolle beleidigt wird. Dazu warfen wir einen Blick ins Regelwerk…

Die Entscheidungsgewalt zum Aussprechen einer persönlichen Strafe beginnt laut International Football Assocations (IFAB) mit Beginn der Platzbesichtigung. In diesem Fall ist es also möglich, den Spieler mittels Roter Karte oder mündlichen Aussprechens vom Spiel auszuschließen, auch wenn dies noch nicht begonnen hat.

Der Schiedsrichter hat die Befugnis, Disziplinarmaßnahmen gegen Spieler, Trainer und Teamoffizielle zu ergreifen, die ein verwarnungs- oder feldverweiswürdiges Vergehen begangen haben und zwar ab dem Betreten des Spielfelds für die Spielfeldkontrolle bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel (einschließlich des Elfmeterschießens).

Wenn ein Spieler vor dem Betreten des Spielfelds zwecks Spielbeginn ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, hat der Schiedsrichter die Befugnis, die Spielteilnahme des Spielers zu verhindern (siehe Regel 3 Punkt 6). Der Schiedsrichter meldet jegliches sonstiges Fehlverhalten im elektronischen Spielbericht.

Vor Übergabe der Teamliste an den Schiedsrichter dürfen diese Spieler in keiner Weise auf der Teamliste stehen;
Wird der Feldverweis nach Übergabe der Teamliste und vor Ausführung des Anstoßes ausgeführt, darf dieser Spieler durch einen gemeldeten Auswechselspieler ersetzt werden. Dieser darf auf der Teamliste nicht ersetzt werden, und das Auswechselkontigent für das Team verringert sich nicht.

Nach Ausführung des Anstoßes dürfen Spieler nicht ersetzt werden. Gleiches gilt für gemeldete Auswechselspieler, die vor oder nach Ausführung des Anstoßes des Feldes verwiesen werden.

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