Vestergaard warf sich in den Schuss, bekam den Ball an die Hand. Der Däne hatte sich vom Ball weggedreht. Doch Schiedsrichter Sascha Stegemann ließ weiterspielen, auch der Videoassistent griff hier nicht ein, so dass die Hausherren nur eine Ecke statt Elfmeter bekamen.
Eine knifflige Entscheidung: Beim Abschluss von Finnbogason klärte Vestergaard den Ball mit dem Arm. Der Abwehrspieler war jedoch ins Stolpern gekommen, weshalb man Absicht wohl ausschließen kann. Eine 50/50-Entscheidung also , die auch der Video-Schiedsrichter nicht aufklären kann, muss er sich doch 100 Prozent sicher sein, um einen Strafstoß zu fordern. Für mich auch weiterspielen richtig, da Vestergaard ins Stolpern kam und keine Absicht unterstellt werden konnte. Bei voller Kontrolle -also ohne Stolpern- kann man das sicher anders bewerten, also Strafstoß.
Der Videobeweis – eine gefährliche Situation für den Schiedsrichter
Momentan lassen die Schiedsrichter die Partie immer laufen und hoffen auf den richtigen Einsatz des Video-Assistenten. In Bremen wurde der Video-Assistent eingesetzt, aber aus meiner Sicht eine falsche Entscheidung getroffen. Gondorf ging nur auf Lewandowski mit den Ellenbogen in die Rippen ohne Chance auf den Ball. Gondorf lief vom Pfosten gerade auf Lewandowski ohne auf den Ball zu sehen, er wollte ihn nur attackieren.
Abseits ohne kalibrierten Linien wird in Zukunft nicht funktionieren
Wir hatten gestern den Glücksfall, dass beispielsweise Günter Perl genau hingeschaut und den Mut zur richtigen Entscheidung hatte. In Zukunft wird es aber definitiv ohne diese kalibrierten Linien nicht funktionieren. Wir müssen nun hoffen, dass die Technikprobleme während der Länderspielpause behoben werden können. So geht es nicht weiter…
Was sind klare Situationen?
In der 7. Minute der erste Aufreger in Stuttgart: Quaison kam halbrechts im Strafraum an den Ball, kollidierte am Schienbein mit Kaminski und fiel. Es gab keinen Strafstoß, diesen hätte man aber geben können. Kein Angriff des Video-Assistenten, da es keine klare Situation gewesen ist.
In der 79. Minute kam dann doch der Videobeweis zum Einsatz, nachdem Terodde im Dreikampf mit Donati und Adler zu Fall kam. Schiedsrichter Benjamin Brand entschied nach kurzer Beratung mit Video-Assistent Tobias Stieler auf Strafstoß. Man kann den geben, aber ein klarer Strafstoß ist das trotzdem nicht und das ist laut IFAB-Protokoll die Vorraussetzung für einen Eingriff des Videobeweises. Terodde trat selbst an und schoss an den linken Pfosten.
Wann muss ein Video-Assistent eingreifen und was sind „klare Situationen“?
1. Torerzielung: Nach jedem Tor wird geschaut, ist das Tor wirklich regulär erzielt worden oder muss eingegriffen werden.
Entweder er verwirft den Hinweis des VAR, er läuft zum Monitor und sich diese nochmal anzusehen oder er kann (und das soll die Regel sein) dem VAR zu folgen. Da legt der DFB großen wert darauf, weil sie agen die SR kennen sich untereinander sehr gut und können untereinander vertrauen. Das heißt, wenn der VAR sagt, Du hast da eine klare falsche Entscheidung getroffen, dann soll der SR sich in aller Regel darauf verlassen.
Alleine bei dem Begriff „klare Situationen“ gibt es mehrere Auslegungen und Definationen. Auch an einer Einheitlichkeit muss dringend gearbeitet werden.