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Erneute Negativschlagzeilen im SBFV um VSO Brombacher

Der in jüngster Vergangenheit bereits unzählige Male heftig in Kritik geratene Verbandsschiedsrichterobmann des Südbadischen Fußballverbands e.V. Ralf Brombacher macht erneut mit weiteren Negativschlagzeilen auf sich und die Verbandsspitze, insbesondere die der Schiedsrichter, aufmerksam. Der Verdachtsmoment eines möglichen Abrechnungsbetrugs steht im Raum.

Üblicherweise ist davon auszugehen, dass in Führungs- und Entscheidungsebenen tätige Personen grundsätzlich als Vorbilder für alle Mitglieder*innen voranschreiten. Hiervon scheint das Werteverständnis des SBFV und insbesondere dessen Schiedsrichterspitze exorbitant abzuweichen.

Worum geht es nun? Ein Abrechnungsbetrug steht als weiterer Verdachtsmoment im Raum.

Aus mehreren Quellen wurde uns bekannt, dass gegen den VSO Brombacher derzeit offensichtlich der Vorwurf im Raum steht, bewusst falsche Abrechnungen getätigt zu haben.

Der in Kandern (Landkreis Lörrach) ansässige VSO trat am 19. November 2023 die Spielleitung bei der Bezirksligapartie des VfB Gaggenau im Bezirk Baden-Baden an. Laut Bestätigung des Vereins und dessen Vorstandschaft wurden Fahrtkosten für eine Strecke von 340 km (Hin- und Rückfahrt jeweils á 170km) abgerechnet, was in Summe über 100 EUR allein für die Fahrtkosten ausmachte. Dies erscheint für eine derartige Spielansetzung in der Bezirksliga bereits außergewöhnlich und fragwürdig, zumal die Schiedsrichterspesen für eine solche Partie lediglich 40 EUR betragen.

Es stellt sich daher die berechtigte Frage, wie es zu einer Spielansetzung kommen konnte, bei der der Schiedsrichter eine einfache Anfahrtsstrecke von nahezu 170 km zurücklegen muss. Während dies in höheren Spielklassen üblich sein mag, ist eine solche Entfernung in einer der untersten Amateurligen höchst ungewöhnlich.

Hinzu kommt jedoch die Tatsache, dass der VSO am Vortag bis zum Spieltag an einer DFB-Tagung auf dem DFB-Campus in Frankfurt teilgenommen hat. Den uns vorliegenden Informationen zufolge wurden auch für diese Tagung die Fahrtkosten in voller Höhe abgerechnet, d.h. die Strecke von Kandern nach Frankfurt (einfacher Weg ca. 310 km) und zurück. Berücksichtigt man den zeitlichen Ablauf des Lehrgangsendes und die geographische Lage, ist unschwer zu erkennen, dass Gaggenau als Spielort etwa auf halber Strecke zwischen Kandern und Frankfurt liegt.

Da die DFB-Tagung jedoch erst am Morgen des 19. November 2023 endete, bedarf es keiner besonderen mathematischen Fähigkeiten, um festzustellen, dass eine Rückreise von Frankfurt nach Kandern und anschließend von dort zum Spielort Gaggenau innerhalb des vorgegebenen Zeitraums kaum möglich gewesen sein kann, zumal die Partie pünktlich durch den VSO angepfiffen wurde. Es ist daher davon auszugehen, dass der VSO auf dem Rückweg von Frankfurt einen „Zwischenstopp“ in Gaggenau eingelegt hat, um die Spielleitung wahrzunehmen.

Soweit so gut.

Dies wäre grundsätzlich unproblematisch, wenn der VSO nicht die Reisekosten sowohl gegenüber dem DFB als auch gegenüber dem Verein doppelt abgerechnet hätte, was den Kern der im Raum stehenden Negativschlagzeilen bildet und durch bestimmte Indizien gestützt wird. Diese doppelte Abrechnung erweckt den Anschein, bewusst erfolgt zu sein, um ungerechtfertigte Mehrkosten zulasten des Vereins und/oder des DFB zu generieren und sich hierdurch zu bereichern. Ein bloßes Versehen? Dies erscheint fraglich. Ein Verbandsschiedsrichterobmann ist mit den Regelungen zur ordnungsgemäßen Kosten- und Spesenabrechnung bestens vertraut.

Insbesondere SBFV-Schiedsrichterlehrwart Pacher und der VSO Brombacher, die beide für die Abrechnungen der überbezirklichen Schiedsrichter im SBFV verantwortlich sind und deren Spiel- und Spesenabrechnungen im DFBnet überprüfen, sollten aufgrund ihrer Expertise genau wissen, wann eine Abrechnung unzulässig oder fehlerhaft ist. Es liegt daher nahe, dass es sich um ein bewusstes Fehlverhalten handelt, welches auch durch die im Raum stehenden Verdachtsmomente konkretisiert wird.

Sollte sich der in Rede stehende Verdachtsmoment, welcher nach uns vorliegenden Informationen bereits gegenüber Bezirks- und Verbandsfunktionären sowie dem Verbandspräsidium thematisiert worden ist, als zutreffend erweisen, so wäre dies ein erheblicher Rückschlag für sämtliche Schiedsrichterinnen des Südbadischen Fußballverbandes (SBFV), den Verband selbst und insbesondere für die Vereine, die möglicherweise durch einen der ranghöchsten Schiedsrichterfunktionäre des Verbandes finanziell bewusst benachteiligt oder gar ausgebeutet worden sind. Ein derartiges Verhalten wäre ein gravierendes Fehlverhalten und ein bedauerliches Beispiel mangelnder Vorbildfunktion.

Wundern würde uns dies nach den vergangenen Umgangsweisen des VSO nicht.

Ein Disziplinarverfahren wäre in vielerlei Hinsicht und wegen dieser Tatsachen bereits mehr als gerechtfertigt, insbesondere auch, sollte sich dieser Vorwurf bestätigen, da dies auch von strafrechtlicher Relevanz sein könnte. Auch Funktionsträger müssen sich an Regelungen, Ordnungen und Satzungen halten. Was uns maßlos zu denken gibt, ist die Tatsache, dass in einem Bezirksschiedsrichterausschuss diese Art an Informationen bereits vorab bekannt gewesen ist, aber keine weiteren Maßnahmen ergriffen bzw. diese Informationen nicht weitergeleitet worden sind. Auch hier die ganz klare Frage nach dem WARUM? Soll hier etwas vertuscht werden?

Die Frage ist, teilt der Verband nur aus, oder kann dieser auch einstecken bzw. intern sanktionieren?

Vorbildfunktion? Fehlanzeige!

Abgesehen von den bereits vorgebrachten Vorwürfen ist VSO, wie eingangs dargelegt, in den vergangenen Monaten wiederholt in negativen Zusammenhängen in Erscheinung getreten und in die mediale Berichterstattung geraten, worüber auch wir teilweise berichtet haben. Dem VSO sowie dem zuständigen VSA wird in erheblichem Maße die Verantwortung für die Rücktritte langjähriger und verdienter Mitglieder, Schiedsrichter, Beobachter und Funktionäre zugeschrieben. Darüber hinaus ist er mehrfach im Zusammenhang mit benachteiligenden und unsachgemäßen Behandlungen von Schiedsrichtern bei Wechselanfragen, zweifelhaften Vetterleswirtschaften bei Auf- und Abstiegsentscheidungen sowie unangemessenen Kommunikations- und Verhaltensweisen aufgefallen.

Wasser wird gepredigt, Wein selbst getrunken!

Ob neben oder auf dem Spielfeld – der VSO ist kein Vorbild.

Gewaltfreie Kommunikation scheint beim VSO oftmals nicht gegeben zu sein. In Schulungen wird Schiedsrichtern regelmäßig die Bedeutung einer gewaltfreien und respektvollen Kommunikation im Umgang mit allen am Spielbeteiligten vermittelt. Dies sollte jedoch nicht nur im sportlichen Kontext, sondern grundsätzlich als eine Selbstverständlichkeit im menschlichen Miteinander gelten. Insbesondere Schiedsrichter sowie Personen in Führungspositionen, die in ihrer Rolle als Spielleiter und Moderatoren eine tragende Verantwortung im Fußballspiel tragen, sollten der gewaltfreien Kommunikation und Empathie in besonderem Maße mächtig sein.

Der VSO ist jedoch in der Vergangenheit bereits mehrfach durch eine fragwürdige, unseres Erachtens narzisstisch anmutende Kommunikationsweise negativ aufgefallen. Es gibt zahlreiche Präzedenzfälle, die dieses Verhalten belegen. Ein konkretes Beispiel lässt sich in der besagten Spielszene der Partie des VfB Gaggenau erkennen, in der der VSO, anstatt als Vorbild zu fungieren, durch sein Verhalten eher das Gegenteil bewirkt. Trotz der erhitzten Gemüter der Spieler obliegt es dem Schiedsrichter, eine beruhigende und deeskalierende Rolle einzunehmen und die Ruhe zu bewahren. In der beschriebenen Szene jedoch heizt der VSO als Spielleiter durch seine wilden Gesten, lautes Geschrei und die herabwürdigende Ansprache gegenüber einem Spieler des VfB Gaggenau, die eher an das Rufen eines Hundes erinnert, die Emotionen zusätzlich an, was zur Eskalation beiträgt.

Unserer Auffassung nach hätte die auf Gelbe Karte unmittelbar folgende Gelb-Rote Karte vermieden werden können, wäre eine deeskalierende und respektvolle Kommunikationsweise gegenüber dem Spieler seitens des VSO gewählt worden.

So nicht! Ein ganz klares No-Go-Beispiel für einen Schiedsrichterlehrgang.

Link zum Video:

https://drive.google.com/file/d/1g05bRfK6HrF0GEPcv8ZeHwro2a79xkwy/view?usp=sharing

FAZIT:

Es stellt sich die Frage, ob der SBFV als Verband oder dessen übergeordneter Dachverband DFB trotz der vorliegenden Hinweise auf einen möglichen Abrechnungsbetrug Ermittlungen einleiten oder gar geeignete Maßnahmen ergreifen werden. Die bisherige Entwicklung hat unmissverständlich gezeigt, dass der VSO im SBFV im Falle eines möglichen Fehlverhaltens de facto eine Art diplomatische Immunität genießt – zum Nachteil aller Beteiligten, insbesondere der Vereine und Sportler, die sich im Rahmen ihrer sportlichen Betätigung an die geltenden Rechtsnormen und Verhaltensregeln halten und falls nicht, auch umgehend und hart sanktioniert werden. Umso dringlicher ist es, dass derartige scheinbare Missstände umfassend kommuniziert und zur Diskussion gestellt werden. Es bleibt abzuwarten, welche Argumentationslinien den Vereinen als Rechtfertigung für dieses Vorgehen präsentiert oder möglicherweise sogar vorgetäuscht werden.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Hubert

    Unglaublich !
    Was über diesen VSO berichtet wird ist ja nicht mehr zu toppen. Würden die ganzen Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprechen hätte er längst eine Stellungnahme abgegeben. Wer sich an dieser Stelle nicht wehrt ist für mich SCHULDIG.
    Alle die hier die Hand schützend über diese Person halten machen sich mit SCHULDIG.
    Ein Hoch auf den Amateursport sage ich da nur.

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