Schutz der ehrenamtlich tätigen Schiedsrichter – Petition Stadt Baesweiler

Art. 17 – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.   Sowohl die Petition als auch die Beschlussvorlage für den 28.11.2023 finden sich im Ratsinformationsystem der Stadt Baesweiler, welches öffentlich ist: … Schutz der ehrenamtlich tätigen Schiedsrichter – Petition Stadt Baesweiler weiterlesen