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Julian Ryerson hält seinen Bremer Gegenspieler fest und verhindert dessen Weiterlaufen. Schiedsrichter Robert Schröder entscheidet sofort auf Strafstoß. Das Halten beeinträchtigt den Angreifer. Wenn es dadurch zum Sturz kommt, ist der Strafstoß die richtige Konsequenz

„Robert, war das ein Elfmeter?“ – Kovač kritisiert Schröder, doch der lag richtig

Nach dem DFB-Pokalspiel zwischen Borussia Dortmund und Werder Bremen sorgte ein Strafstoß für Diskussionen. BVB-Trainer Niko Kovač stellte Schiedsrichter Robert Schröder sogar während eines Interviews zur Rede. Dabei war die Entscheidung des Unparteiischen aus unserer Sicht vollkommen korrekt. Vielmehr hätte Dortmunds Julian Ryerson nach seiner heftigen Reklamation sogar mit Gelb-Rot vom Platz gestellt werden können.

Ryerson hält zu lange – Schröder zeigt sofort auf den Punkt

In der 64. Spielminute kam es im Dortmunder Strafraum zu einer entscheidenden Szene. BVB-Verteidiger Julian Ryerson versuchte, seinen Gegenspieler am Weiterlaufen zu hindern, und hielt ihn dabei über einen längeren Zeitraum fest. Der Bremer wollte den Ball weiterführen, wurde durch das Halten jedoch entscheidend beeinträchtigt und kam schließlich zu Fall. Schiedsrichter Robert Schröder, der die Situation aus guter Position beobachtete, zögerte keine Sekunde und zeigte sofort auf den Elfmeterpunkt.

Eine aus unserer Sicht absolut richtige Entscheidung.

Denn nach Regel 12 ist das Halten eines Gegenspielers ein Vergehen, das mit einem direkten Freistoß beziehungsweise innerhalb des eigenen Strafraums mit einem Strafstoß geahndet wird. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Verteidiger seinen Gegenspieler absichtlich zu Fall bringen wollte. Maßgeblich ist, dass das regelwidrige Halten den Angreifer beeinträchtigte.

Ryerson hielt seinen Gegenspieler zu lange fest und verhinderte dadurch dessen weitere Angriffsaktion. Der Strafstoß war die richtige Konsequenz.

Die Szene im Video: Ab Minute 4:45 ist die umstrittene Strafstoßentscheidung in den TV-Bildern zu sehen. Achtet insbesondere auf das Halten durch Julian Ryerson und die anschließende Reaktion des Dortmunders gegenüber Schiedsrichter Robert Schröder.

Auch die Gelbe Karte war berechtigt

Schröder beließ es nicht beim Strafstoß, sondern verwarnte Ryerson zusätzlich wegen der Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs. Auch diese persönliche Strafe war nachvollziehbar. Bei einem Haltevergehen, mit dem ein aussichtsreicher Angriff unterbunden wird, ist eine Verwarnung vorgesehen. Dass gleichzeitig ein Strafstoß verhängt wird, hebt diese persönliche Strafe nicht automatisch auf. Die Strafreduzierung bei bestimmten Vergehen im Strafraum greift insbesondere dann, wenn ein Spieler bei dem Versuch, den Ball zu spielen, einen aussichtsreichen Angriff verhindert. Ein regelwidriges Halten fällt nicht unter diese Ausnahme. Damit lag Schröder sowohl mit der Spielstrafe als auch mit der persönlichen Strafe richtig.

Heftige Proteste: Hätte Ryerson Gelb-Rot sehen müssen?

Deutlich kritischer sehen wir das Verhalten des Dortmunders unmittelbar nach der Entscheidung. Ryerson war mit dem Strafstoß überhaupt nicht einverstanden. Er stellte den Schiedsrichter lautstark zur Rede, protestierte vehement und suchte dabei auch körperlichen Kontakt zum Unparteiischen.

Auf den Fernsehbildern ist zu erkennen, wie der bereits verwarnte Dortmunder Schröder am Arm berührt. Natürlich ist nicht jede Berührung eines Schiedsrichters automatisch ein verwarnungswürdiges Vergehen. Entscheidend sind die Intensität des Kontakts, die Körpersprache und das gesamte Auftreten des Spielers. Allerdings haben auch Proteste ihre Grenzen.

Wer einen Schiedsrichter in aggressiver Weise bedrängt, lautstark gegen eine Entscheidung protestiert und dabei unerwünschten Körperkontakt herstellt, riskiert eine weitere Verwarnung.

Aus unserer Sicht hätte Schröder hier durchaus die Gelb-Rote Karte zeigen können. Ob sie zwingend erforderlich gewesen wäre, lässt sich anhand einzelner Standbilder nicht abschließend beurteilen. Die Bilder geben jedoch ausreichend Anlass, das Verhalten des Dortmunders kritisch zu hinterfragen. Schröder entschied sich stattdessen für eine kommunikative Lösung und verzichtete auf eine weitere persönliche Strafe.

Wir tendieren hier eher zu Gelb-Rot für Julian Ryerson. Nicht wegen der bloßen Berührung des Schiedsrichters, sondern wegen des gesamten Auftretens (heftiges Anbrüllen und Festhalten am Arm des Schiedsrichters) nach der bereits ausgesprochenen Verwarnung. In den Bildern wirkt Ryerson ausgesprochen aufgebracht. Er geht Robert Schröder unmittelbar an, reklamiert mit deutlich erkennbarer Intensität und sucht schließlich auch Körperkontakt. Nach Regel 12 kann eine weitere Verwarnung insbesondere bei provozierendem, respektlosem oder demonstrativem Protest gegen eine Schiedsrichterentscheidung gerechtfertigt sein. Dabei muss man allerdings zwischen einem emotionalen Protest und einer eindeutig verwarnungswürdigen Unsportlichkeit unterscheiden. Auf dem zweiten Bild steht Ryerson Schröder mit geöffnetem Mund sehr nah gegenüber. Auf dem dritten Bild kommt die Berührung am Arm hinzu. In der Gesamtschau wirkt das deutlich mehr als eine kurze emotionale Reaktion.

Für uns sprechen drei Punkte für eine zweite Verwarnung: die Intensität des Protests, das unmittelbare Bedrängen und der Körperkontakt. Daher unsere Bewertung: Schröder lag beim Strafstoß richtig. Beim anschließenden Verhalten Ryersons war er aus unserer Sicht dagegen sehr großzügig. Angesichts des vehementen Protests und des Körperkontakts wäre eine zweite Verwarnung und damit Gelb-Rot gut vertretbar gewesen.

Kovač stellt Schröder während eines Interviews zur Rede

Auch nach dem Schlusspfiff war die Strafstoßentscheidung noch Gesprächsthema. Während BVB-Trainer Niko Kovač ein Interview gab, kam das Schiedsrichterteam zufällig vorbei. Kovač nutzte die Gelegenheit, um Robert Schröder unmittelbar anzusprechen und ihn zu fragen, ob die Situation tatsächlich einen Elfmeter gerechtfertigt habe. Schröder ließ sich auf eine Diskussion vor laufender Kamera nicht ein. Das ist durchaus nachvollziehbar. Ein Schiedsrichter muss sich nicht während eines laufenden Interviews spontan für jede seiner Entscheidungen rechtfertigen. Nach Medienberichten kam es anschließend abseits der Kameras noch zu einem freundlichen Austausch zwischen Trainer und Unparteiischem. Auch das gehört zum Fußball: Unterschiedliche Auffassungen müssen nicht zwangsläufig zu einer dauerhaften Auseinandersetzung führen.

IG Schiedsrichter: Nicht jede unliebsame Entscheidung ist eine Fehlentscheidung

Die Diskussion um den Strafstoß zeigt einmal mehr, wie unterschiedlich Entscheidungen wahrgenommen werden. Aus Sicht des betroffenen Vereins erscheint ein Elfmeter häufig besonders hart. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Schiedsrichter falsch entschieden hat. Im Gegenteil: Robert Schröder erkannte das Haltevergehen unmittelbar und ahndete es konsequent. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen VAR-Diskussion ist das bemerkenswert. Während nach anderen Spielen darüber gestritten wird, weshalb der Video-Assistent nicht eingegriffen hat, traf Schröder seine Entscheidung eigenständig und ohne Verzögerung auf dem Spielfeld. Genau diese Entscheidungskompetenz soll nach der von DFB-Schiedsrichter-Chef Knut Kircher angekündigten Linie wieder stärker im Mittelpunkt stehen.

Fazit: Richtiger Elfmeter – und bei Ryerson wäre sogar mehr möglich gewesen

Robert Schröder hat in der entscheidenden Strafraumszene richtig gehandelt. Das längere Halten durch Julian Ryerson war strafbar, der Strafstoß berechtigt und die Gelbe Karte wegen der Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs nachvollziehbar. Diskutieren kann man dagegen über die anschließenden Proteste des Dortmunders. Hier wäre angesichts des vehementen Auftretens und des Körperkontakts mit dem Schiedsrichter auch eine zweite Verwarnung vertretbar gewesen. Dass BVB-Trainer Niko Kovač die Strafstoßentscheidung anschließend öffentlich hinterfragte, gehört zur emotionalen Aufarbeitung eines Pokalspiels.

Aus unserer Sicht gibt es an der Strafstoßentscheidung allerdings nichts auszusetzen. Wenn überhaupt, dann hätte Dortmund in dieser Situation noch härter bestraft werden können.

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