Der Bundesliga-Samstag bot bereits früh reichlich Diskussionsstoff für die Schiedsrichter. Während Florian Exner nach einem berechtigten VAR-Eingriff zunächst einen klaren Handelfmeter verhängte, sorgte eine zweite Handspielentscheidung für erhebliche Zweifel. Besonders der ungewöhnliche Ablauf der Videoüberprüfung durch Günter Perl wirft Fragen auf. In Berlin wiederum sorgte Daniel Schlager mit einer versehentlich gezogenen Roten Karte für einen kuriosen Moment.
Exner übersieht deutlich abgespreizten Arm – VAR greift zu Recht ein

Früh im Spiel kam es zu einer ersten strittigen Handspielszene im Strafraum. Ein Abwehrspieler berührte den Ball mit einem deutlich vom Körper abgespreizten Arm. Schiedsrichter Florian Exner ließ zunächst weiterspielen, da er das strafbare Handspiel offenbar nicht wahrgenommen hatte.
Video-Assistent Günter Perl erkannte die Situation und empfahl eine Überprüfung am Spielfeldrand. Nach Betrachtung der Bilder korrigierte Exner seine ursprüngliche Entscheidung und zeigte auf den Elfmeterpunkt.
Die Entscheidung war richtig. Durch die deutlich abgespreizte Armhaltung wurde die Körperfläche unnatürlich vergrößert. Ein strafbares Handspiel lag somit vor.
Unsere Bewertung: Ein berechtigter VAR-Eingriff. Exner hatte das Handspiel offenbar übersehen, weshalb die Unterstützung durch den Video-Assistenten notwendig war. Nach Ansicht der Bilder traf der Schiedsrichter die richtige Entscheidung. Genau für solche Situationen ist der VAR vorgesehen.
Zweiter Handelfmeter sorgt für Diskussionen – war der VAR-Eingriff gerechtfertigt?

Kurz vor der Halbzeitpause stand erneut eine mögliche Handspielentscheidung im Mittelpunkt. Maximilian Rohr soll einen Schuss mit dem Arm abgefälscht und den Ball dadurch über das Tor gelenkt haben. Doch anders als bei der ersten Szene war die Sachlage diesmal keineswegs eindeutig.
Besonders bemerkenswert war der Ablauf der Videoüberprüfung. Während Video-Assistent Günter Perl die Situation kontrollierte, signalisierte Schiedsrichter Florian Exner zunächst mit beiden Händen deutlich, dass weitergespielt werden soll. Seine Körpersprache vermittelte den Eindruck, dass er keinen Anlass für einen Strafstoß sah.
Doch Perl blieb bei seiner Überprüfung und empfahl schließlich den Gang zum Monitor.
Dort betrachtete Exner die Bilder über einen längeren Zeitraum, ehe er sich schließlich doch für einen Handelfmeter entschied.
Selbst die beste Kameraperspektive liefert keine eindeutige Antwort

Gerade die vermeintlich beste Einstellung hinter dem Tor wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Zwar lässt sich ein möglicher Kontakt im Schulter- beziehungsweise Oberarmbereich erahnen, eindeutig nachweisen lässt sich ein strafbares Handspiel anhand dieser Bilder jedoch nicht.
Auch die Armhaltung erscheint keineswegs eindeutig strafbar. Vielmehr wirkt der Arm aus der entscheidenden Perspektive relativ körpernah. Ob tatsächlich eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche vorliegt, bleibt zumindest zweifelhaft.
Regeltechnisch ist zunächst entscheidend, an welcher Stelle der Ball den Spieler trifft. Ein Kontakt oberhalb der unteren Achselhöhlenlinie zählt nicht als Handspiel. Erst bei einem Kontakt darunter muss die konkrete Armhaltung beurteilt werden.
Feuerherdt erklärt VAR-Überprüfung – Zweifel bleiben
Nach Angaben von Alex Feuerherdt von der DFB Schiri GmbH wurden bei der Videoüberprüfung zwei mögliche Handspiele untersucht. Zunächst wurde eine erste Situation kontrolliert, ehe die Aufmerksamkeit auf ein weiteres Handspiel gelenkt wurde, das von offizieller Seite als klar strafbar bewertet wird.
Damit lässt sich zumindest erklären, weshalb die Überprüfung ungewöhnlich lange dauerte und Florian Exner zunächst deutlich Weiterspielen signalisierte.
Allerdings bleibt ein wesentlicher Unterschied zwischen der offiziellen Bewertung und unserer Wahrnehmung der Fernsehbilder bestehen.
Selbst aus der vermeintlich besten Kameraperspektive ist die genaue Kontaktstelle nur schwer zu erkennen. Auch eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche lässt sich für uns nicht eindeutig nachweisen.
Unsere Bewertung: Wir nehmen die offizielle Einordnung zur Kenntnis. Allerdings muss sich auch ein als klar bezeichnetes Handspiel anhand der Bilder nachvollziehen lassen. Genau daran bestehen aus unserer Sicht weiterhin Zweifel.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob Günter Perl zwei Situationen überprüfen durfte, sondern ob beim letztlich ausschlaggebenden Handspiel tatsächlich eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung vorlag.
Fehlende Bilder erschweren die Nachvollziehbarkeit
Die Erklärung von Alex Feuerherdt macht nachvollziehbar, weshalb sich die Überprüfung über einen längeren Zeitraum erstreckte. Schließlich wurden zwei mögliche Handspiele kontrolliert.
Allerdings bleibt die entscheidende Frage unbeantwortet: Welche Kameraeinstellung lieferte letztlich den eindeutigen Nachweis für das zweite, offiziell als klar bewertete Handspiel?
Gerade weil Florian Exner zunächst deutlich Weiterspielen signalisierte und erst nach längerer Betrachtung der Bilder auf Strafstoß entschied, wäre eine Veröffentlichung der ausschlaggebenden Perspektive wünschenswert gewesen.
Unsere Kritik richtet sich deshalb nicht gegen die Überprüfung an sich, sondern gegen die fehlende Nachvollziehbarkeit der letztlich getroffenen Entscheidung.
Dritter Elfmeter! Exner liegt erneut richtig – VAR kassiert Elversbergs viertes Tor
Der Wahnsinn nahm auch in der zweiten Halbzeit kein Ende. Nach bereits zwei Handelfmetern zeigte Florian Exner zum dritten Mal auf den Elfmeterpunkt.
Elversbergs Pinckert wollte den Ball klären, traf dabei jedoch nicht das Spielgerät, sondern Behrens an der Brust. Exner erkannte das Foulspiel und entschied ohne Umwege auf Strafstoß. Die richtige Entscheidung, die Elversberg zur 3:2-Führung nutzte.
Doch damit nicht genug! Wenig später jubelten die Gastgeber bereits über das vermeintliche 4:2. Allerdings meldete sich erneut Video-Assistent Günter Perl. Bei der Überprüfung wurde eine knappe Abseitsstellung von Adam festgestellt, weshalb der Treffer aberkannt wurde.
Unsere Bewertung: Beim dritten Strafstoß lag Exner richtig. Pinckert verfehlte den Ball und traf stattdessen seinen Gegenspieler. Auch die Aberkennung des vierten Elversberger Treffers war bei entsprechender Abseitsstellung regeltechnisch korrekt.
86. Minute: Exner zeigt erneut auf den Punkt – VAR nimmt vierten Elfmeter zurück!
Der Wahnsinn nahm auch in der Schlussphase kein Ende! In der 86. Minute flog eine weitere Flanke von rechts in den Strafraum. Sirch ging vor Gregoritsch zum Ball und berührte diesen offenbar mit dem Arm.
Schiedsrichter Florian Exner pfiff sofort und zeigte erneut auf den Elfmeterpunkt. Es wäre bereits der vierte Strafstoß dieser außergewöhnlichen Partie gewesen.
Doch diesmal griff Video-Assistent Günter Perl ein und bewahrte den Unparteiischen vor einer weiteren umstrittenen Entscheidung. Nach der Überprüfung wurde der Strafstoß zurückgenommen.
Die Bilder zeigen einen eng am Körper geführten Arm. Eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche ist nicht erkennbar. Damit fehlt die Grundlage für ein strafbares Handspiel.
Unsere Bewertung: Die Rücknahme des Strafstoßes war richtig. Anders als bei der ersten Handspielszene lag hier keine eindeutig strafbare Armhaltung vor. Der VAR griff somit berechtigt ein und korrigierte die ursprüngliche Entscheidung.
90.+6 Minute: Exner zeigt erneut auf den Punkt – zwei Kontakte entscheiden
Auch in der Nachspielzeit nahm der Elfmeter-Wahnsinn kein Ende. In der 96. Minute kam es erneut zu einem Zweikampf im Strafraum, bei dem Schiedsrichter Florian Exner zunächst weiterspielen ließ, kurz darauf aber doch auf Strafstoß entschied.
Bei genauerer Betrachtung sind zwei unterschiedliche Kontakte zu erkennen. Zunächst kommt es zu einem leichten Halten am Oberkörper. Dieser erste Kontakt allein erscheint noch nicht ausreichend, um einen Strafstoß zu rechtfertigen.
Entscheidend ist jedoch die unmittelbar folgende Aktion. Zusätzlich kommt es zu einem Kontakt im Fußbereich, durch den der Gegenspieler regelwidrig zu Fall gebracht wird. In der Gesamtbetrachtung liegt damit ein strafbares Foulspiel vor.
Unsere Bewertung: Der Strafstoß war korrekt. Während das anfängliche Halten für sich genommen kaum ausgereicht hätte, rechtfertigt das anschließende Fußfoul die Entscheidung von Florian Exner. Der Unparteiische lag somit auch bei dieser Strafstoßentscheidung richtig
Berlin: Schlager zieht plötzlich Rot – und muss selbst lachen

Eine kuriose Szene ereignete sich auch im Berliner Bundesligaspiel zwischen Union Berlin und Borussia Dortmund.
Nach einem rüden Foulspiel mit einem Treffer knapp oberhalb des Knöchels wollte Schiedsrichter Daniel Schlager offenbar die Gelbe Karte zeigen. Doch plötzlich hielt der Unparteiische die Rote Karte in der Hand.
Das Bemerkenswerte: Schlager griff keineswegs offensichtlich in die falsche Tasche. Auf den Bildern ist zu erkennen, dass er die Karte aus seiner Hosentasche zog, in der Schiedsrichter üblicherweise die Gelbe Karte aufbewahren. Die Rote Karte befindet sich dagegen häufig in der Gesäßtasche.
Offenbar waren die Karten zuvor vertauscht worden.
Als Schlager seinen Irrtum bemerkte, musste er selbst lachen und korrigierte sich umgehend. Auch die Reaktionen der beteiligten Spieler machten deutlich, wie ungewöhnlich dieser Moment war.
Natürlich sollte ein solches Missgeschick auf Bundesliganiveau möglichst nicht passieren. Schließlich gehört die richtige Aufbewahrung der persönlichen Strafen zu den grundlegenden Routinen eines Schiedsrichters.
Andererseits zeigt die Szene auch, dass selbst erfahrenen Unparteiischen kleine Fehler unterlaufen können. Entscheidend war, dass Schlager das Versehen unmittelbar bemerkte und richtigstellte.
Unsere Bewertung: Ein kurioser, letztlich aber harmloser Bundesliga-Moment. Schlager wollte erkennbar verwarnen und korrigierte sein Missgeschick sofort. Ob die Gelbe Karte angesichts des Trefferbildes die angemessene persönliche Strafe war, muss unabhängig von diesem Versehen beurteilt werden.
