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Schiedsrichter im Fokus: Warum Brunners Geste erst nachträglich geahndet wurde

Die Szene nach Paris Brunners Ausgleichstreffer gegen Racing Straßburg sorgt weiter für Diskussionen – diesmal vor allem mit Blick auf den Schiedsrichter. Der Angreifer der AS Monaco hatte nach seinem Tor in der 71. Minute eine Schnittbewegung am Hals in Richtung der Straßburger Zuschauer angedeutet. Auf dem Platz blieb die Geste jedoch ohne unmittelbare Konsequenz.

Schiedsrichter Éric Wattellier erklärte nach Informationen der französischen Zeitung „L’Équipe“, dass er die Geste während der Partie nicht gesehen habe. Damit konnte der Unparteiische die Szene weder unmittelbar mit einer Verwarnung noch mit einem Platzverweis ahnden.

Nachträgliche Sperre durch die Disziplinarkommission

Die Disziplinarkommission des französischen Ligaverbands LFP wertete die Geste anschließend. Brunner wurde für vier Spiele gesperrt, zwei davon auf Bewährung. Damit wird die Szene trotz der fehlenden Wahrnehmung des Schiedsrichters nachträglich sanktioniert.

Für die Spielleitung stellt sich dabei eine zentrale Frage: Was kann und muss ein Schiedsrichter in einer solchen Situation erkennen und unmittelbar ahnden?Gerade bei Torjubeln sind die Sekunden nach einem Treffer besonders anspruchsvoll. Der Schiedsrichter muss gleichzeitig das Verhalten der Spieler, mögliche Provokationen, Rudelbildungen und die Reaktionen der Zuschauer im Blick behalten. Eine kurze Geste außerhalb des unmittelbaren Spielgeschehens kann dabei leicht unbemerkt bleiben.

Keine Sanktion auf dem Spielfeld

Dass Brunner nicht unmittelbar bestraft wurde, bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Geste vom Schiedsrichter als zulässig bewertet wurde. Nach Wattelliers eigener Darstellung hatte er sie schlicht nicht wahrgenommen.

Die nachträgliche Entscheidung der Disziplinarkommission zeigt zugleich, dass eine Szene auch dann noch Konsequenzen haben kann, wenn sie während des Spiels nicht vom Schiedsrichter erkannt wurde.

Brunner hatte nach der Partie erklärt, er habe sich von Zuschauern provoziert gefühlt. Nach eigenen Angaben seien auch seine Eltern beleidigt worden. Diese Erklärung liefert einen möglichen Kontext für seinen Jubel, ändert aber nichts daran, dass die Geste selbst nachträglich sanktioniert wurde.

Der Fall zeigt die Grenzen der Wahrnehmung

Für Schiedsrichter ist der Fall ein Beispiel dafür, wie schwierig die vollständige Kontrolle aller Vorgänge auf dem Spielfeld sein kann. Nicht jede relevante Szene wird zwangsläufig in Echtzeit erkannt. Gerade bei emotionalen Torjubeln können Spieler und Zuschauer innerhalb weniger Sekunden in eine Situation geraten, die für die Spielleitung nur schwer vollständig zu überblicken ist.

Im Fall Brunner erfolgte die sportrechtliche Bewertung deshalb nicht unmittelbar durch den Schiedsrichter, sondern anschließend durch die zuständige Disziplinarkommission.

Brunner muss damit zwei der kommenden Ligaspiele definitiv verpassen. Die übrigen zwei Spiele seiner Sperre sind zur Bewährung ausgesetzt.

Warum blieb die Geste zunächst unbemerkt?

Dass der Schiedsrichter die Geste nicht wahrnahm, wirft weitere Fragen auf. Schließlich standen neben Wattellier noch weitere Offizielle auf dem Platz, zudem war der Video-Assistent im Einsatz. Dennoch blieb der provokante Torjubel während der Partie ungeahndet. Erst die nachträglichen TV-Bilder machten die Szene zum Gegenstand der Disziplinarprüfung. Nach Informationen der französischen Zeitung „L’Équipe“ erklärte Schiedsrichter Éric Wattellier in seinem Bericht, dass er Brunners Jubel nicht gesehen habe. Damit wurde die Geste während der Partie nicht unmittelbar geahndet.

Hintergründe laut Brunner im Video

Die „Straßburg-Fans haben mich und meine Familie, meine Mutter und mein Vater gesprochen. Ich konnte diejenigen sehen die mich beleidigt haben.“ Zur Geste selbst sagte er: “ Ich würde nicht sagen, dass ich es bereue, aber das war nicht die Botschaft, die ich senden wollte. Es wurde falsch verstanden. Was ich sagen wollte war, was für ein Tor.“ Sollte der Schiedsrichter die Szene in seinem Spielbericht erwähnt haben, droht Brunner eine Sperre. Seine eigentliche Botschaft habe sich auf seinen Treffer bezogen: „Was ich sagen wollte, war: Was für ein Tor.“

Hätte der Schiedsrichter die Szene in seinem Spielbericht vermerkt, hätte Brunner mit einer nachträglichen Sperre rechnen müssen. Tatsächlich erklärte Éric Wattellier jedoch, die Geste nicht gesehen zu haben. Die Szene wurde anschließend erst anhand der TV-Bilder von der Disziplinarkommission bewertet.

Nachträgliche Sperre

Die Disziplinarkommission des französischen Ligaverbands LFP sprach schließlich eine Sperre von vier Spielen aus, zwei davon auf Bewährung. Damit fehlt Brunner in den kommenden Ligapartien gegen den FC Toulouse und beim FC Lorient.

Der Fall zeigt zugleich die Grenzen der unmittelbaren Wahrnehmung auf dem Spielfeld. Eine Geste kann während einer Partie nur dann direkt geahndet werden, wenn sie von einem der Offiziellen wahrgenommen und entsprechend bewertet wird. Im Fall Brunner blieb sie zunächst unbemerkt. Die nachträgliche Auswertung der Fernsehbilder führte schließlich dazu, dass die Szene unabhängig vom Geschehen auf dem Platz erneut bewertet wurde.

Sportlich sorgt Brunner für Brunner Schlagzeilen

Sportlich hat Brunner in Monaco bislang ebenfalls auf sich aufmerksam gemacht. In seinen ersten sieben Pflichtspielen gelangen dem 20-Jährigen wettbewerbsübergreifend sechs Treffer.

Auch U21-Nationaltrainer Antonio Di Salvo registrierte den starken Saisonstart und nominierte den früheren Dortmunder für die kommenden Länderspiele. Gegen Lettland könnte Brunner dabei sein Debüt für die deutsche U21 geben.

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