Der jahrelange Rechtsstreit zwischen Ex-Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe und dem Deutschen Fußball-Bund verzögert sich erneut. Nachdem bereits der Septembertermin wegen eines Anwaltswechsels auf Klägerseite verschoben worden war, konnte auch die für den 22. Oktober vorgesehene Verhandlung nicht stattfinden. Auf Anfrage der IG Schiedsrichter hat das Oberlandesgericht Frankfurt nun die Hintergründe erläutert.
Anwalt am 22. Oktober verhindert
Ursprünglich sollte das Berufungsverfahren zwischen Manuel Gräfe und dem Deutschen Fußball-Bund am 17. September fortgesetzt werden. Aufgrund eines kurzfristigen Anwaltswechsels auf Klägerseite wurde die Verhandlung zunächst auf den 22. Oktober verlegt.
Doch auch dieser Termin konnte nicht stattfinden.
Wie Dr. Gundula Fehns-Böer vom Präsidialreferat des Oberlandesgerichts Frankfurt auf erneute Anfrage der IG Schiedsrichter bestätigte, ging die zweite Terminverschiebung auf einen Antrag des Klägervertreters zurück.
„Die Verlegung erfolgte auf Antrag des Klägervertreters, der am 22.10.2026 verhindert war.“
Dr. Gundula Fehns-Böer
Präsidialreferat am OLG Frankfurt
Damit ist auch die zweite Verschiebung auf Umstände im Zusammenhang mit der anwaltlichen Vertretung der Klägerseite zurückzuführen.
Neuer Verhandlungstermin im Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen 6 U 23/23 ist der 12. November 2026 um 11 Uhr.
Auch im November muss noch kein Urteil fallen
Auf die Frage der IG Schiedsrichter, ob bei der nächsten Verhandlung bereits mit einer abschließenden Entscheidung gerechnet werden könne, verwies das Oberlandesgericht auf die verschiedenen Möglichkeiten des Zivilprozessrechts.
Eine Entscheidung könne zwar unmittelbar am Ende einer mündlichen Verhandlung verkündet werden. Üblicher sei jedoch ein gesonderter Verkündungstermin einige Wochen später.
Zudem müsse es sich bei einer Entscheidung nicht zwangsläufig um ein abschließendes Urteil handeln. Auch Hinweis- oder Beweisbeschlüsse seien möglich.
Ob der Rechtsstreit noch in diesem Jahr abgeschlossen wird, bleibt damit offen.
Beide Seiten greifen das Urteil an
Ausgangspunkt des Verfahrens ist das Ausscheiden Manuel Gräfes aus der Bundesliga im Jahr 2021. Damals musste der Schiedsrichter seine Karriere aufgrund der beim DFB praktizierten Altersgrenze von 47 Jahren beenden.
Das Landgericht Frankfurt bewertete diese Praxis im Januar 2023 als unzulässige Altersdiskriminierung und sprach Gräfe eine Entschädigung von 48.500 Euro zu.Gräfe verlangt darüber hinaus Schadensersatz für Einnahmen, die ihm durch weitere mögliche Bundesliga-Spielzeiten entgangen sein sollen. Seine finanziellen Forderungen wurden im Verlauf des Verfahrens erheblich erweitert.
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Allerdings hat auch der DFB das erstinstanzliche Urteil mit einer Anschlussberufung angegriffen. Damit steht nicht nur die Höhe möglicher weiterer Ansprüche zur Überprüfung, sondern auch die bereits zugesprochene Entschädigung.
Ein Ende des Verfahrens bleibt offen
Mehr als fünf Jahre nach Gräfes Ausscheiden aus der Bundesliga und fast vier Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil ist weiterhin keine rechtskräftige Entscheidung in Sicht.
Die erneute Terminverschiebung zeigt, dass sich das Verfahren weiter hinzieht. Ob die Verhandlung am 12. November den Weg zu einer abschließenden Entscheidung ebnet oder weitere Verfahrensschritte notwendig werden, lässt sich derzeit nicht absehen.
