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Für Manuel Gräfe geht es in der Berufsverhandlung um eine vermeintliche Millionenforderung gegen den DFB - doch ist sie berechtigt?

Mit 53 noch Bundesliga-Schiedsrichter? Gräfes Millionenstreit wirft Fragen auf

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen Manuel Gräfe und dem DFB geht am 22. Oktober vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in die nächste Runde. Der ursprünglich für den 17. September vorgesehene Termin wurde aufgrund eines Anwaltswechsels auf Klägerseite verlegt, wie das OLG Frankfurt auf Anfrage der IG Schiedsrichter bestätigte. Inzwischen ist Gräfe 53 Jahre alt – und damit rückt neben der ursprünglichen Altersdiskriminierung eine andere Frage immer stärker in den Mittelpunkt: Wie lange lässt sich eine hypothetische Schiedsrichterkarriere als Verdienstausfall fortschreiben?

Ursprünglich sollte das Berufungsverfahren zwischen Manuel Gräfe und dem Deutschen Fußball-Bund am 17. September fortgesetzt werden. Dazu kam es jedoch nicht. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt auf Anfrage der IG Schiedsrichter bestätigte, wurde die Verhandlung wegen eines „kurzfristigen Anwaltswechsels auf Klägerseite“ verlegt. Neuer Termin im Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 U 23/23 ist der 22. Oktober 2026 um 11 Uhr.

Es ist die nächste Wendung in einem Rechtsstreit, der sich mittlerweile über Jahre hinzieht. Verhandlungstermine wurden verschoben, eine bereits vorgesehene Entscheidung kam nicht, die mündliche Verhandlung wurde wiedereröffnet und auch die geltend gemachten Ansprüche wurden im Laufe des Verfahrens erweitert.

Dabei begann alles mit einer Frage, bei der Manuel Gräfe einen durchaus wichtigen Punkt auf seiner Seite hatte.

Die starre Altersgrenze war nicht haltbar

Gräfe musste seine Bundesliga-Karriere 2021 nach 289 Einsätzen beenden. Damals war er 47 Jahre alt. Beim DFB wurde zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Altersgrenze praktiziert.

Das Landgericht Frankfurt bewertete diese Praxis im Januar 2023 als unzulässige Altersdiskriminierung und sprach Gräfe eine Entschädigung von 48.500 Euro zu.

Dass eine starre Altersgrenze kein geeignetes Instrument ist, um über die Leistungsfähigkeit eines Schiedsrichters zu entscheiden, halten auch wir für richtig.

Ein Schiedsrichter sollte nicht deshalb aussortiert werden, weil auf seinem Personalausweis ein bestimmtes Geburtsdatum steht. Entscheidend sollten Leistung, Fitness und Eignung sein.

In diesem Punkt hat Gräfes Rechtsstreit zweifellos etwas bewegt.

Doch damit ist eine andere Frage noch lange nicht beantwortet.

Aus Altersdiskriminierung folgt keine garantierte Karriere

Gräfe verlangt zusätzlich Schadensersatz für Einnahmen, die ihm nach seiner Auffassung durch das vorzeitige Ende seiner Bundesliga-Karriere entgangen sind.

Und genau hier wird die Angelegenheit zunehmend interessant.

Manuel Gräfe wurde am 21. September 53 Jahre alt.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass ein 53-Jähriger grundsätzlich kein Bundesligaspiel mehr leiten könnte. Eine solche Argumentation würde letztlich genau wieder zu jener pauschalen Betrachtung führen, gegen die Gräfe erfolgreich vor Gericht gezogen ist.

Aber aus dem Gegenteil folgt ebenfalls keine Gewissheit.

Nur weil Gräfe 2021 nicht allein aufgrund seines Alters hätte aussortiert werden dürfen, bedeutet das nicht automatisch, dass er 2022, 2023, 2024, 2025 oder 2026 weiterhin Bundesliga-Schiedsrichter gewesen wäre.

Eine unzulässige Altersgrenze kann Gräfe eine Karrierechance genommen haben. Sie garantiert ihm rückwirkend aber keine weiteren Jahre Bundesliga.

Niemand hat einen Anspruch auf Bundesliga-Ansetzungen

Auch ohne Altersgrenze hätte Gräfe in jeder Saison erneut die sportlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen müssen.

Seine Leistungen wären weiterhin bewertet worden. Andere Schiedsrichter wären nachgerückt. Verletzungen hätten auftreten können. Die sportliche Konkurrenz hätte sich verändert.

Und selbst die Zugehörigkeit zur Bundesliga-Liste garantiert einem Schiedsrichter weder eine bestimmte Zahl von Spielen noch bestimmte Einnahmen.

Bereits das Landgericht hatte deshalb zwischen Altersdiskriminierung und dem behaupteten finanziellen Schaden unterschieden. Gräfe erhielt eine Entschädigung wegen der Benachteiligung. Den darüber hinaus verlangten Verdienstausfall sprach ihm das Gericht dagegen nicht zu.

Nach Auffassung des Gerichts konnte Gräfe nicht darlegen, dass er ohne die Altersgrenze tatsächlich weiterhin bei der Listenaufstellung berücksichtigt worden wäre.

Genau darüber wird nun seit Jahren weiter gestritten.

Selbst die Verantwortlichen sind inzwischen andere

Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der mit jedem Jahr des Verfahrens an Bedeutung gewinnt.

Die sportliche Führung der Elite-Schiedsrichter ist heute nicht mehr dieselbe wie zum Zeitpunkt von Gräfes Ausscheiden.

Damals trug Lutz Michael Fröhlich als Sportlicher Leiter der Elite-Schiedsrichter maßgebliche Verantwortung. Inzwischen ist er nicht mehr im Amt.

Damit müsste bei einer hypothetischen Fortsetzung von Gräfes Karriere nicht nur angenommen werden, dass er über Jahre hinweg sämtliche sportlichen Voraussetzungen erfüllt hätte.

Man müsste zusätzlich unterstellen, dass auch spätere und teilweise andere Verantwortliche ihn Saison für Saison erneut für die Bundesliga berücksichtigt hätten.

Vielleicht wäre genau das passiert.

Vielleicht aber auch nicht.

Das Problem einer über Jahre fortgeschriebenen hypothetischen Karriere liegt genau darin: Mit jedem zusätzlichen Jahr wächst die Zahl der Annahmen.

Aus einem Grundsatzstreit wurde es ein Streit um sehr viel Geld

Ursprünglich verlangte Gräfe einen wesentlich niedrigeren Betrag. Im Laufe des Verfahrens wurden die geltend gemachten Ansprüche jedoch erheblich erweitert.

Zuletzt war von rund 830.000 Euro die Rede; durch weitere Klageerweiterungen wurden öffentlich inzwischen sogar Beträge von mehr als einer Million Euro genannt.

Juristisch ist es selbstverständlich legitim, einen tatsächlich entstandenen Schaden einzuklagen.

Wer rechtswidrig benachteiligt wurde, muss sich nicht mit der bloßen Feststellung zufriedengeben, dass etwas falsch gelaufen ist.

Aber ein finanzieller Schaden muss eben auch ein Schaden sein, der mit ausreichender Sicherheit auf die Benachteiligung zurückgeführt werden kann.

Und genau deshalb wird die Frage mit jedem weiteren angenommenen Karrierejahr schwieriger.

Gräfe verdient inzwischen mit seiner Schiedsrichterexpertise Geld

Hinzu kommt, dass Manuel Gräfe dem Profifußball keineswegs den Rücken gekehrt hat.

Heute arbeitet er unter anderem als Schiedsrichterexperte für die BILD und analysiert dort regelmäßig Entscheidungen aus dem nationalen und internationalen Fußball.

Wie hoch seine Einkünfte daraus sind, ist nicht öffentlich bekannt. Spekulationen darüber verbieten sich deshalb.

Ob und in welchem Umfang anderweitige Einkünfte bei einem geltend gemachten Verdienstausfall rechtlich zu berücksichtigen sind, ist ohnehin Sache des Gerichts.

Es zeigt aber, wie sehr sich die tatsächlichen Lebens- und Erwerbsumstände seit 2021 inzwischen verändert haben.

Den wichtigsten Erfolg hat Gräfe längst erreicht

Bei aller Kritik sollte eines nicht vergessen werden:

Den vielleicht wichtigsten Erfolg seines Rechtsstreits hat Manuel Gräfe längst erzielt.

Die Praxis, einen Schiedsrichter allein aufgrund einer starren Altersgrenze auszusortieren, wurde gerichtlich infrage gestellt. Die individuelle Leistungsfähigkeit ist dadurch stärker in den Mittelpunkt gerückt.

Davon können andere Schiedsrichter profitieren.

Diesen Erfolg kann man Gräfe zugestehen und trotzdem die Entwicklung seines Schadensersatzverfahrens kritisch betrachten.

Denn die ursprüngliche Frage lautete:

Durfte Manuel Gräfe mit 47 Jahren allein aufgrund seines Alters aussortiert werden?

Das Landgericht sagte: Nein.

Die inzwischen mindestens ebenso interessante Frage lautet jedoch:

Wie sicher kann heute angenommen werden, dass Manuel Gräfe ohne diese Entscheidung mit 50, 51, 52 oder inzwischen sogar 53 Jahren weiterhin Bundesliga gepfiffen hätte?

Das ist etwas völlig anderes.

Ein Recht darauf, nicht wegen seines Alters diskriminiert zu werden, hatte Gräfe.

Ein garantiertes Recht auf weitere Bundesliga-Ansetzungen hatte er nicht.

Am 22. Oktober beschäftigt sich das Oberlandesgericht Frankfurt erneut mit diesem inzwischen jahrelangen Streit.

Sofern nicht auch dieser Termin wieder verschoben wird.

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