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Anweisungen zur Regelauslegungen an die Amateur-Schiedsrichter

In der Winterpause hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) einige Anpassungen im Bereich der Regelauslegung durch die Schiedsrichter vorgenommen. Über die Lehrwarte der Kreise werden aktuell Anweisungen an die Amateur-Schiedsrichter verschickt. Diese auch medial groß rezipierten Veränderungen sind ausdrücklich keine Regeländerungen, sondern lediglich Anweisungen zur konsequenteren Durchsetzung der bereits bestehenden Regeln. Die Anpassungen betreffen die Bereiche Handspiel und Unsportlichkeiten. Vom DFB ist es gewünscht, dass die Anpassungen ebenso im Amateurbereich nach der Winterpause umgesetzt werden. Diese lauten wie folgt:

Bereich Unmittelbarkeit Handspiel

Lediglich in Nuancen wurde der Graubereich in der Ahndung von nicht strafbaren Handspielen unmittelbar vor einer Torerzielung eingeengt. Die Parameter zur Feststellung einer Unmittelbarkeit sind nun:

  • Zeit (längeres Dribbling ist nicht unmittelbar)
  • Stationen (die Anzahl der Pässe/Stationen bis zur Torerzielung wird berücksichtigt)
  • Distanz (Handspiel in oder um den Strafraum, kein längerer Pass)

Somit soll die Aberkennung von Toren nach Handspielen praxisnäher und für alle Beteiligten nachvollziehbarer gestaltet werden. Die Schiedsrichter werden im Rahmen der Fortbildungen mit entsprechenden Videoszenen geschult.

Bereich Unsportlichkeiten

Zur Verbesserung des respektvollen Umgangs untereinander auf dem Sportplatz sind die Schiedsrichter ab sofort angewiesen die folgenden unsportlichen Verhaltensweisen noch konsequenter zu ahnden. Dies soll auf Dauer zu mehr Fairplay und ein Nachlassen von negativen Emotionen und Gewalthandlungen führen. Die expliziten Handlungsfelder sind:

  1. Fordern von Gelb für Gegenspieler / Fordern eines Video-Assists (verbal oder mit Gesten)
  2. Außenwirksames Gestikulieren (Abwinken) bzw. Reklamieren
  3. Höhnische / respektlose Gesten
  4. Jede Form aggressiven Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter
  5. Mobbing („Umzingeln“ des Schiedsrichters)
  6. Zeitspiel / Verhinderung einer schnellen Spielfortsetzung, z.B. durch Ball wegtragen / -wegschießen oder -wegwerfen
  7. Simulation (ohne klaren Kontakt des Gegenspielers)
  8. Auslösen einer Massenkonfrontation (Rudelbildung)

Die Schiedsrichter handeln im Sinne des Fußballs, im Sinne des Fairplay, wenn sie hier konsequent vorgehen und die notwendigen persönlichen Strafen aussprechen.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Jürgen Sparr

    Ich finde diese Regelungen ok nur im unteren Amateurbereich werden bei der so genannten Qualität derSchiedsrichter. Die meisten dieser Herren sind nicht neutral. Wenn der Verein offensichtlich benachteiligt wird hat er keine Möglichkeit sich zu wehren.(z.b. bei Ansetzung bestimmter Herren diese abzulehnen). Diese fehlende Neutralität bringt erst die Agresievität auf und um den Platz. Ich wünschte mir in dem Bereich mehr Beobachtung und dem entsprechendes Handeln.

  2. Thorsten

    Wenn die bestehenden Regeln bundesweit einfach nur konsequenter umgesetzt werden, dann haben wir viel gewonnen. Schaut in jede Ausgabe der Schiedsrichterzeitung nach den Regelfragen, in die Klarstellungen zum Regelwerk und in die Regelfragen der einzelnen, bundesweiten Schiedsrichterausschüsse. Auf wie viele persönliche Strafen wurde vielleicht retrospektiv verzichtet, die regeltechnisch hätten ausgesprochen werden sollen? „Kann man doch nicht machen“…da und da eine persönliche Strafe auszusprechen. Doch kann man. Muss man sogar manchmal, wenn die persönliche Strafe zwingend vorgeschrieben ist.Trotzdem bin ich für Augenmaß und situative Betrachtung vor dem Aussprechen der persönlichen Strafe. Ein Widerspruch in sich? Nein. Da wir während des Spiels quasi „Verteidiger, Ankläger und Richter“ in einer Person auf dem Sportplatz sind, ist abweichendes Handeln in Ausnahmesituationen nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

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