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DFB erklärt, warum Leipzigs Treffer gegen Bayern nicht zählte

Formal greift der VAR beim vermeintlichen Gegentor des FC Bayern nicht ein. Praktisch hilft der Videoassistent aber schon mit, dass der Treffer nicht zählt. Denn zunächst bemerken nur Joshua Kimmich und seine Münchner Teamkollegen, dass es einen gravierenden Regelverstoß gegeben hat.

Kimmichs Vermutung, dass erst der zeitaufwendige Mehrfach-Spielerwechsel von beiden Teams, der einen schnellen Wiederanstoß verhinderte, die Aufklärung über den formal unzulässigen Weg über das Kölner Videocenter ermöglichte, liegt also nahe. „Ich habe gesagt, dass das Tor ein Skandal ist, dass es nicht geht“, berichtete Kimmich von seinem Dialog mit Badstübner: „Dass der da halt einfach losdribbelt und ob er das nicht gesehen hat? Also es ist ja gut, dass wir da ein paar Kameras im Stadion haben und ein paar Assistenten.“

Der DFB bestätigte am Samstagvormittag auf den geschilderten Ablauf. „Dass Lukeba, statt den Freistoß korrekt auszuführen, einfach mit dem Ball losgedribbelt ist, hat leider keiner der Unparteiischen auf dem Feld wahrgenommen“, räumt Alexander Feuerherdt, Leiter Kommunikation und Medienarbeit der DFB Schiri GmbH, ein: „Die anschließende Torerzielung ist vom VAR gecheckt worden, aber die Art der Ausführung eines Freistoßes im Vorfeld eines Tores zu überprüfen, gehört streng genommen nicht zu seinen Aufgaben.“

Feuerherdt weiter: „Aufgrund der ungewöhnlich heftigen Proteste der Bayern sah sich der Schiedsrichter dennoch veranlasst, diesbezüglich beim VAR nachzufragen. Der VAR hat sich daraufhin im Sinne des Fußballs ausnahmsweise zu einem kurzen Hinweis auf die irreguläre Freistoßausführung entschlossen, weil es niemand verstanden hätte, wenn dieses Tor gezählt hätte. Am Ende stand die richtige Entscheidung, das Tor nicht zu geben, aber der Anspruch muss es sein, eine solche Situation – so kurios und selten sie auch ist – auf dem Feld korrekt zu lösen.“

Ganz nach dem Motto: „Expect the unexpected“, zu deutsch : „Erwarte das Unerwartete.“ Ein Leitspruch, der Schiedsrichtern im Rahmen von Regelschulungen von klein auf eingetrichtert wird. Mit Lukebas höchst seltener Aktion und der eigentlich fälligen Konsequenz haben Badstübner und sein Team in diesem Fall aber offenbar nicht gerechnet.

Weiterer Fehler bei der Spielfortsetzung
Feuerherdt weiter: „Aufgrund der ungewöhnlich heftigen Proteste der Bayern sah sich der Schiedsrichter dennoch veranlasst, diesbezüglich beim VAR nachzufragen. Der VAR hat sich daraufhin im Sinne des Fußballs ausnahmsweise zu einem kurzen Hinweis auf die irreguläre Freistoßausführung entschlossen, weil es niemand verstanden hätte, wenn dieses Tor gezählt hätte. Am Ende stand die richtige Entscheidung, das Tor nicht zu geben, aber der Anspruch muss es sein, eine solche Situation – so kurios und selten sie auch ist – auf dem Feld korrekt zu lösen.“

Fazit: Bittere Minuten für Badstübner und Co., die in einer einseitigen Partie ansonsten eine gute Spielleitung zeigten.

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. G. Fuchs

    Gut und zugleich nicht gut. Wenn man denn meint, den VAR weiter im Einsatz haben zu müssen, bitte die Challenge für die Vereine einführen; die beschriebene Situation wäre prädestiniert hierfür gewesen. Und dann muss man nicht die eigenen Regeln „brechen“ (und aus meiner Sicht schon auf ziemlich merkwürdiger Art und Weise). Denn „im Sinne des Fußballs“ gibt es sicher an jedem Wochenende Situationen, wo der VAR eingreifen müsste, es aber nicht darf (Gelb-Rote-Karte, Tor nach Eckball, der keiner war etc.).

  2. David

    Was heißt strenggenommen darf er bei der Ausführung des Freistoß nicht eingreifen? Unmittelbar vor einem Tor fand ein Regelverstoß statt. Dafür ist der VAR doch da? Dabei sollte es doch egal sein ob unerlaubtes Handspiel, Foulspiel, strafbares Abseits oder ein offensichtlich falsch ausgeführter Freistoß.
    Oder wird in der Art des Regelverstoßes entschieden?

  3. Helmut Wittiger

    Die richtige Spielfortsetzung war es nicht. Da lamentiert Herr Feuerherdt herum. Bei zweimaligen Spielen ist auf indirekten Freistoß zu entscheiden. Eine andere Lösung wäre auch , er hat den Ball zweimal nach vorne verlegt und dann den Freistoß ausgeführt. Darüber redet heute niemand.

  4. Erwin Köstler

    Der Freistoß selbst wurde doch korrekt ausgeführt – der Ball lag ruhig, die Ausführung des Freistoßes war freigegeben. Der Regelvertoß wurde nach Ausführung des Freistoßes begangen, indem der ausführende Spieler den Ball ei zweites und drittes Mal berührte, bevor ihn ein anderer Spieler berührte. Das ist in Regel 13 klar geregelt. Auch dass dieser Regelvertoß mit indirektem Freistoß geahndet wird. Damit ist m.E. der VAR gefordert, da es sich um ein Vergehen unmittelbar vor Torerzielung handelte ( kein Bayernspieler hat zwischen Freistoßausführung und Tor den Ball kontrolliert gespielt).
    Eine fehlerhafte Ausführung des Freitoßes hätte Vorgelegen, wenn der Ball nicht ruhig gelegen hätte oder Der Freistoß vom falschen Ort ausgeführt worden wäre, da ist der VAR außen vor.

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