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Gräfe-Prozeß am 11. September fortgesetzt

Der ehemalige Schiedsrichter Manuel Gräfe klagt vor Gericht gegen den Verband auf Schadensersatz. Nach dem zuletzt verschobenen Urteil steht nun ein neuer Verhandlungstermin fest.

Der Berufungsprozess um eine Schadenersatzforderung von Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe gegen den Deutschen Fußball-Bund wird am 11. September fortgesetzt. Nachdem das ursprünglich für Anfang Juni angekündigte Urteil verschoben worden war, hat das Oberlandesgericht Frankfurt nun einen neuen Termin für die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung festgelegt.

Gräfe hatte seine Bundesligakarriere nach 289 Einsätzen im Sommer 2021 wegen der beim DFB damals gängigen Altersbeschränkung von 47 Jahren beenden müssen und den Verband deshalb wegen Altersdiskriminierung auf Schadenersatz verklagt. Das Landgericht Frankfurt hatte dem ehemaligen FIFA-Referee im Januar 2023 eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro zugesprochen.

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Gegen dieses Urteil war Gräfe dennoch in die Berufung gegangen, weil ihm das Gericht damals einen darüber hinaus eingeklagten potenziellen Verdienstausfall für die Folgejahre verwehrt hatte. Der jetzige Streitwert in Höhe von rund 830.000 Euro berechnet sich im Wesentlichen auf Einnahmen, die der heute 51 Jahre alte Berliner als Unparteiischer in den vier darauffolgenden Spielzeiten hätte erzielen können, wäre er vom DFB nicht von der Bundesliga-Schiedsrichterliste gestrichen worden.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Dieter Albrecht

    Es ist blanker Unsinn, die Tätigkeit als Schiedsrichter altersmäßig auf 52 Jahre hochzurechnen. Das hat es im deutschen Fußball noch nie gegeben. Da Gräfe freiberuflicher Sportwissenschaftler ohne feste Anstellung ist, hat er den DFB wohl als eine Ersatzeinnahmequelle ausgemacht.
    Seine Forderung ist von ursprünglich knapp 200.000 Euro in Richtung einer Million Euro angewachsen, weil ein cleverer Anwalt ihm dazu geraten hat. Keinesfalls uneigennützig, vielmehr um den eigenen prozentual gestaffelten Honoraranteil zu erhöhen. Geht es hier um eine berechtigte Forderung oder einfach nur Abzocke? Darüber muss das Oberlandesgericht im Grundsatz urteilen.
    Wenn Manuel Gräfe mit seiner für mich aussichtslosen Klage Erfolg haben sollte, kann der DFB/DFL keine Entscheidung mehr treffen, ob ein Schiedsrichter die durch eine alljährlich festgelegte Leistungsprüfung geforderten Bedingungen erfüllt oder nicht. Genau daran ist Gräfe, dem in seiner aktiven Zeit in der Bundesliga nur die herausragenden Spiele übertragen wurden, auf internationaler Ebene gescheitert.

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