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Machtmissbrauch im Schiedsrichterwesen – Der Fall Brombacher geht weiter

VSO Ralf Brombacher in Südbaden nicht aufzuhalten 

Die Jahreshauptversammlungen der Schiedsrichter im Südbadischen Fußballverband (SBFV) und seinen Bezirken (Bodensee, Hochrhein, Schwarzwald, Freiburg, Baden-Baden, Offenburg) liegen für das Jahr 2025 hinter uns. Betrachtet man die offiziellen Zusammenfassungen, Social Media-Posts und Beiträge des Verbands und der Schiedsrichterfunktionäre zu diesen Veranstaltungen, so scheint im Schiedsrichterwesen Südbadens einmal mehr eine fast schon propagandistisch anmutende Harmonie vorzuherrschen und Friede-Freude-Eierkuchen-Stimmung vorhanden zu sein. Lobeshymnen auf die eigene Struktur, insbesondere auf den Verbandsschiedsrichterausschuss und dessen meilenweit in der Kritik stehenden Vorsitzenden, Ralf Brombacher, dominieren das Bild und die Außenwahrnehmung. Kritische Selbstreflexion? Fehlanzeige. Hinweise auf die zahlreichen, in der Vergangenheit öffentlich gewordenen Missstände? Nicht vorhanden.

Ralf Brombacher, seit Jahren als Verbandsschiedsrichterobmann (VSO) in einer nahezu unangreifbaren Stellung, agiert als faktischer Alleinentscheider und Autokrat – ausgestattet mit umfassender Machtfülle und unterstützt durch ein offenbar totschweigendes System aus Loyalitäten, Abhängigkeiten und gegenseitiger Rückendeckung in den Gremien des SBFV bis hin zu hochrangigen Funktionären im Wirkungskreis der Gremien und des Verbands des DFBs. Ein System, das kritische Stimmen nicht nur ignoriert, sondern mit juristischen Mitteln aktiv zum Schweigen bringen will – innerhalb und außerhalb des Verbands.

Im Sinne von Dinner for One: Every time the same procedure

Bereits in der Vergangenheit haben wir wiederholt auf strukturelle Probleme und konkrete Vorkommnisse im Zuständigkeitsbereich von VSO Brombacher bzw, dessen Verhalten hingewiesen: fragwürdige Schiedsrichteransetzungen, auffällige Benachteiligung einzelner Unparteiischer, Vetternwirtschaft, tyrannische Alleingänge, fragwürdige Spesenabrechnungen, fragwürdige Geschäfte, fragwürdige Verflechtungen, Diskriminierung, intransparente Entscheidungsfindung und – nicht zuletzt – ein autoritärer und egozentrischer und narzistischer Führungsstil auf den Spuren des amerikanischen Präsidenten Donald Trump, der jegliche Kritik mit äußerster Härte und wenig Selbstreflexion begegnet, ohne jegliche Berücksichtigung von Satzungen, Schiedsrichterordnungen, der Rechts- und Verfahrensordnung, geschweige denn von moralischen Sitten oder normal üblichen Respekt- und Umgangsformen. Sämtliche Hinweise auf diese gravierenden Missstände bleiben zu jederzeit von Seiten des Verbands unsanktioniert. Aufarbeitung? Ebensowenig. Herr Brombacher scheint sich in einem institutionellen Schutzraum für Unantastbare zu bewegen – in einem Safehouse der moralischen Verantwortungslosigkeit.Warum? Niemand weiß es. Es lässt sich nur vermuten, dass Herr Brombacher möglicherweise belastende Informationen oder Wissen gegen über ihm stehende Funktionäre aus dem Präsidium oder sogar dem DFB an Wissen in der Hand haben muss, dass dessen Bekanntwerden enormen Reputationsschaden oder gar einen Systemzusammenbruch anrichten könnte – vielleicht aus der Vergangenheit seiner eigenen Schiedsrichtertätigkeit beim DFB. Man weiß es nicht.

Doch es kommt noch perfider: Der Versuch, diese berechtigte Kritik öffentlich zu machen und dagegen vorzugehen, da im Verband sich niemand rührt, hat nun eine neue Eskalationsstufe erreicht. Mehrere Unterstützer (5+) unserer Plattform haben in den letzten Wochen anwaltliche Schreiben von der Kanzlei Brombachers erhalten. Gegenstand: Aufforderungen zur Abgabe von Unterlassungserklärungen und zur Zahlung von damit einhergehender Anwaltskosten – allein aufgrund der Tatsache, dass sie Beiträge unserer Plattform geteilt haben. In gewissen Fällen soll scheinbar sogar die Zahlung von Schadensersatz verlangt werden.

Ein solches Vorgehen ist aus unserer Sicht wieder ein inakzeptabler Versuch, missliebige Meinungsäußerungen erneut zu unterbinden – mit juristischen Drohkulissen, die einschüchtern sollen, aber bei genauer rechtlicher Prüfung kaum Bestand haben dürften. Entsprechende Schutzschriften wurden bereits eingereicht sowie anwaltlicher Rechtsbeistand organisiert, um hiergegen vorzugehen.

Die gezielte Einschüchterung von Kritikerinnen und Kritikern ist ein alarmierendes Signal, aber gehört im SBFV von dessen Führungsebene mittlerweile gar fast zum guten Ton: Statt sich mit der inhaltlichen Auseinandersetzung zu befassen, wird mit juristischen Mitteln von privater Seite aber auch von Verbandsseiten versucht, eine öffentliche Diskussion oder Thematisierung, geschweige den das Infragestellen des VSOs zu unterdrücken. Das widerspricht nicht nur dem Grundverständnis, dass wir in einer Demokratie leben sollten, sondern auch den ethischen Werten, für die der Sport eigentlich stehen sollte: Fairness, Transparenz, Respekt.

Wir, die Interessengemeinschaft Schiedsrichter

Wir, die IG Schiedsrichter, verstehen uns als unabhängige Plattform zur Förderung der Meinungsvielfalt, zur Aufklärung und zum Schutz der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter und dem gesamten Schiedsrichterwesen – besonders jener, die keine Stimme im System bekommen. Unsere Kritik ist sachlich begründet und durch zahlreiche Berichte immer wieder gestützt. Unsere Haltung ist Fall Brombacher klar: Wer Verantwortung trägt, muss sich auch der Verantwortung stellen.

Dieser VSO ist nicht tragbar. Punkt!

An dieser Stelle möchten wir allen Betroffenen, die aufgrund von geäußerter Kritik und dem Teilen unserer Beiträge in juristische Auseinandersetzungen verwickelt werden, Hilfe anbieten. Wir vermitteln auf Wunsch den Kontakt zu erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und fördern den Austausch unter den Betroffenen. Niemand soll sich alleine gelassen fühlen. Solltet ihr somit auch derartige Post erhalten, meldet euch bei uns. Grundsätzlich ist aber Folgendes wichtig:

  • Nichts ersetzt einen anwaltlichen guten Rechtsbeistand –> wir empfehlen gerne einen oder vermitteln einen, der bereits die Sachverhalte kennt
  • Wer sich keinen Rechtsbeistand leisten kann, kann ggf. über Prozess- Beratungskostenhilfe Unterstützung bekommen
  • Es sollte unbedingt auf eine Unterlassungserklärung mittels einer Schutzschrift reagiert werden, um die Unterlassungserklärung oder folgende zurückzuweisen
  • Es ist bei der Zurückweisung bei der Gegenseite zu beantragen, dass wenn diese den Unterlassungserklärungsantrag von ihrer Seite aus zurücknimmt, dass die Gegenseite die Kosten zu tragen hat
  • Das meist in den Fällen unterstellte Zueigenmachen von Beiträgen ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht der Fall, wenn kein eigener Gedankengang einfügt  oder man sich hiermit identifiziert. Dies ist im Interesse der Meinungsfreiheit gebotenen Zurückhaltung gem. BGH-Urteil zu prüfen (BGH-Urteil vom 17.12.2013 – VI ZR 211/12).  Bei der Teilen-Funktion handelt es sich um eine Möglichkeit auf Facebook, auf Inhalte gewisser Personen oder Seiten hinzuweisen, ohne dass damit eine Bewertung hiermit einhergeht. Häufig dient dies nur dazu, Inhalte schnell zu verbreiten. Anders als bei einem „Gefällt mir“ ist hier somit mit dem „Teilen“ für sich genommen keine weitere Bedeutung zuzumessen (OLG Dreeden vom 07.02.2017 – 4 U 1419/16 ; OLG Frankfurt vom 26.11.2015 – 16 U 64/15)
  • Somit stellt dies keine Straftat, keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als auch keine sittenwidrige Schädigung dar.

Wir, als IG Schiedsrichter stehen ein für:

  • Offenheit statt Schweigen
  • Transparenz statt Vertuschung
  • Rechtsstaatlichkeit statt Machtmissbrauch
  • Schutz der Unparteiischen statt deren Einschüchterung und Bedrohung

FÜR DEN SPORT, FÜR DIE MENSCHEN, FÜR UNS SCHIEDSRICHTERINNEN UND SCHIEDSRICHTER!

Wir appellieren an die Verantwortlichen im Verband und darüber hinaus: Stellen Sie sich der Kritik. Nehmen Sie Ihre Pflicht zur Aufarbeitung ernst. Der Schiedsrichterbereich verdient mehr als Selbstdarstellung und Machterhalt. Er verdient Gerechtigkeit, Fairness – und eine Stimme. Aber nicht die, eines machthaberischen, egozentrischen Manipulator und Intriganten – SÜDBADEN BRAUCHT EINEN NEUEN VSO. JETZT!

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Dieter Albrecht

    Der Schiedsrichterausschuss des Verbandes Südbaden ist dank seines machthungrigen Vorsitzenden zu einer eigenständige Region im Bereich des DFB geworden. Die Schiedsrichterobmänner der Bezirke halten ihm den Steigbügel.

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