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Anton Dinslaken, Schiedsrichter beim Fussballverband Mittelrhein, (📸 fupa.net)

Nur harte Strafen helfen

Ich unterstütze die Petition in Sachsen gegen Gewalt im Bereich der Ehrenamtlichen, wie Rettungsdienste, Feuerwehren und Schiedsrichter auch in NRW. Wie man sieht, hat auch Dr. Christos Katzidis, der auch der Präsident des Fussballverbandes Mittelrhein ist, das Thema bereits aufgenommen. Siehe

Hier weiterlesen 

Es stellt sich die Frage, ob man weiter Geld für Banner wie „Kein Platz für Rassismus und Gewalt!“ ausgeben möchte? Oder man Nägel mit Köpfen macht. Diese Banner werden übrigens aus eigener Erfahrung gezeigt, wenn noch kaum Zuschauer in den Stadien sind. Wen will man also als Zielgruppe erreichen? Die leere Tribüne? Gleiches beim „Jahr des Schiedsrichters des DFB!“ Noch keine Zuschauer im Stadion und dann kommt die Ansage. Mal schnell das Banner fotografieren und man meint das reicht.
Ich möchte aber gerne nochmal zusammenfassen worum es eigentlich ging oder immer noch geht:
Italien hat die Angriffe auf ehrenamtlich tätige Schiedsrichter aktuell zum Offizialdelikt hochgestuft. Das heisst, nach einem tätlichen Angriff muss der Schiedsrichter keine Anzeige mehr erstatten. Der Fall wird dann von Amts wegen verfolgt.
Genau das ist der Sinn der Petition der IG Schiedsrichter über Reiner Kuhn in Sachsen.
Das Strafgesetzbuch muss in Deutschland geändert werden. 
Tätliche Angriffe auf Ehrenamtler, wie Schiedsrichter, Feuerwehren, Rettungsdienste müssen zum Offizialdelikt hochgestuft werden.
Das Land Sachsen soll den Vorreiter machen. Über Sachsen und NRW sollte das Thema in den Bundestag eingebracht werden!
Ergänzend:
21 Verbände im DFB = 21 unterschiedlilche Rechts- / und Verfahrenordungen.
Das heisst, eine Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter wird beim FVM – Fussballverband Mittelrhein mit bis zu 8 Jahren Strafe behandelt. (Referenz RuVO) – besser geht nicht.
In anderen Verbänden mit z.B. drei Monaten – bei der gleichen Aktion. Das kann man niemand erklären, dass die Landesgrenze bzw. Verbandsgrenze die Strafe bestimmt.
Wir leben in der Steinzeit. Die Verbände bzw. den Fussball betrachtet. Nur die Regeln gelten nach DFB-Regelheft für alle – und darin stehen auch keine Sonderregeln für Ehrenamtler. Siehe hier:
An beiden Themen sind wir bei der IG Schiedsrichter seit Jahren, nein Jahrzehnten am Ball. Schutz der Schiedsrichter – das steht auf die IG Fahne.
Hinzu kommt, dass ein Schiedsrichter nach einer Tätlichkeit eingeschüchtert wird, bis hin zu Drohungen gegen die Familie. Es solle bloss keine Strafanzeige stellen. Weil derzeit ist Körperverletzung ein Antragsdelikt. Kein Offizialdelikt.
Profi-DFB-Schiedsrichter haben den DFB und Anwälte im Rücken. Ehrenamtler aber nicht. Profis haben also Manpower im Rücken derartige Drohungen zu verfolgen. Ehrenamtler haben das nicht.
Ich habe 1976 meinen ersten Schiedsrichter Schein gemacht. Und habe inzwischen mit 65 Jahren ein Alter erreicht, wo man den Mund aufmachen kann. Weil man mich nicht mehr einschüchtern kann. Wie manchen Kollegen, der noch aufsteigen möchte oder nicht absteigen möchte. Den Mund aufmachen ist also im Schiedsrichterwesen nicht gerade gewünscht.
Es geht so lange gut, bis der erste tote Schiedsrichter auf dem Platz liegt.
Und dann wird gesagt: Ja, das war ja in dem oder dem Verband, bei uns passiert sowas nicht.

Anton Dinslaken

Dipl.-Betriebswirt Mitglied im bdfj - Bundesvereinigung der Fachjournalisten e.V. Aktiver Schiedsrichter beim FVM - Fussballverband Mittelrhein

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Abdullah

    Inhaltlich kann da nur zugestimmt werden. Der Text liest sich allerdings als hätte ein Hund ihn verfasst.

    1. Anton Dinslaken

      Vielen Dank für das Lob.
      Aber welche Hunderasse ist denn gemeint?

  2. Abdullah

    Border Collie 😀

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