Rassistische Beleidigungen gegen Schiedsrichter in sozialen Netzwerken sind ein ernstes und zunehmendes Problem im Fußball, das sowohl strafrechtliche als auch vereinsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Schiedsrichter werden vermehrt Ziel von Hate Speech, oft nach umstrittenen Spielszenen.
Unter einem Beitrag von „Liga3-online.de“ auf Facebook gibt es eine schwere rassistische Beleidigung gegen Assad Nouhoum im Nachgang.
„Naja Osnabrück hat ja mit der schwarzen Banane als Schiri zu 12 gespielt… Der Typ soll bloß in sein Land Fussball Pfeifen.“
schrieb ein Frank Burmeister öffentlich, die bis heute stehen geblieben ist.
Das ist ein klassischer ekelhafter Fall von Rassismus im Fußballkontext. Sie bezieht sich auf Schiedsrichter Assad Nouhoum (32, aus Fürstenfeldbruck, mit Wurzeln in Togo bzw. afrikanischer Herkunft), der das Drittligaspiel Hansa Rostock gegen VfL Osnabrück (24. Spieltag, 14. Februar 2026, Ostseestadion) leitete.
Der Kommentar unter dem Beitrag von liga3-online.de (einem der wichtigsten 3.-Liga-Portale) verwendet die „schwarze Banane“-Formulierung als rassistisches Codewort/Stereotyp (Banane = rassistische Anspielung auf Hautfarbe/Affenvergleich, „schwarze Banane“ als abwertende Bezeichnung für Schwarze Menschen). Der Zusatz „soll bloß in sein Land“ ist klassischer „geh zurück, wo du herkommst“-Rassismus, obwohl Nouhoum in Deutschland geboren und aufgewachsen ist. Solche Beiträge sind strafbar (§ 130 StGB Volksverhetzung oder § 185 Beleidigung in schwerer Form, wenn rassistisch motiviert).
Hansa Rostock spiele 2:2-Unentschieden. Das Spiel war ansonsten von einem unschönen Vorfall überschattet: Schiri-Assistent Kadir Yagci wurde in der Nachspielzeit von einem Schneeball am Hinterkopf getroffen (von Zuschauern aus dem Rostocker Block). Nouhoum unterbrach kurz, ging mit Yagci zur Bank – der DFB bestätigte den Vorfall, Hansa und dem „Fan“ droht eine Strafe.
Wie gehen Fußballverbände mit Rassismus in sozialen Netzwerken um
Fußballverbände wie DFB, UEFA und FIFA gehen seit Jahren (und besonders intensiv seit ca. 2022–2025) sehr aktiv gegen Rassismus in sozialen Netzwerken vor – allerdings mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Erfolgsgraden. Der Umgang hat sich in den letzten Jahren stark professionalisiert, vor allem durch Technologie, Kooperation mit Plattformen und Strafverfolgungsbehörden. Der DFB und die Generalstaatsanwaltschaften gehen gemeinsam gegen Hate Speech vor. Beleidigungen können angezeigt werden, und die Betreiber von sozialen Netzwerken sind verpflichtet, Straftaten zu verfolgen.
Hier darf muss es eine Null-Toleranz-Linie geben. Gegen solche rassistischen Kommentare gibt es mehrere wirksame Schritte, die man direkt unternehmen kann. Je nach Schwere und Kontext kombiniert man am besten mehrere Maßnahmen – je mehr Leute melden, desto schneller passiert etwas – und den DFB (mit Datum und Uhrzeit) informieren. Da der Kommentar sehr wahrscheinlich unter § 130 StGB (Volksverhetzung) oder § 185 StGB (Beleidigung) in rassistischer Form fällt – beides ist in Deutschland strafbar – kann über die Online-Wache deines Bundeslandes der Polizei→ Kategorie „Beleidigung / Hasskriminalität / Volksverhetzung“ gestellt werden.
