Ein B-Junior beleidigt einen Schiedsrichter, sieht Rot und stößt den Unparteiischen anschließend zu Boden. Die Konsequenz: eine Sperre bis zum Saisonende – bezeichnet als „drastisch“. Doch ist eine solche Sanktion nach einem tätlichen Angriff auf einen Schiedsrichter tatsächlich besonders hart? Oder zeigt allein diese Bewertung, wie sehr sich unsere Maßstäbe beim Umgang mit Gewalt auf dem Fußballplatz verschoben haben?
Ein B-Junior beleidigt nach Spielende den Schiedsrichter. Der Unparteiische zeigt ihm daraufhin die Rote Karte. Anschließend greift der Spieler den Schiedsrichter tätlich an und stößt ihn zu Boden.
Das zuständige Sportgericht reagiert und sperrt den Spieler für sämtliche Pflichtspiele bis zum 30. Juni 2027. Wie die „Thüringer Allgemeine“ berichtet, wird von „drastischen Konsequenzen“ die Rede.
Drastisch? Wirklich?
Wir sprechen hier nicht über eine Beleidigung im Affekt. Wir sprechen auch nicht über ein heftiges Reklamieren oder eine Rangelei zwischen zwei Spielern.
Ein Schiedsrichter wurde nach Spielende körperlich angegriffen und zu Boden gestoßen.
Dass darauf eine längere Sperre folgen muss, sollte eigentlich keine außergewöhnlich harte Reaktion des Sportrechts sein, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Was wäre dann eigentlich eine angemessene Strafe?
Genau hier liegt das Problem.
Wenn bereits eine Sperre bis zum Ende der laufenden Saison nach einem tätlichen Angriff auf einen Schiedsrichter als besonders hart wahrgenommen wird, stellt sich zwangsläufig die Frage: Welche Sanktion wäre denn dann bei einem noch schwereren Angriff angemessen?
Wer Schiedsrichter schützen will, muss auch im Sportrecht deutlich machen, dass körperliche Gewalt eine Grenze überschreitet.
Der pädagogische Ansatz ist trotzdem richtig
Interessant ist eine weitere Besonderheit des Urteils. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Sperre offenbar vorzeitig verkürzt werden. Dafür muss der Spieler erfolgreich an einem Schiedsrichterlehrgang teilnehmen und anschließend selbst mehrere Spiele als Unparteiischer leiten.
Diesen Ansatz halten wir ausdrücklich für sinnvoll.
Gerade bei einem Jugendlichen sollte Sportgerichtsbarkeit nicht ausschließlich bestrafen. Wer selbst einmal mit der Pfeife auf dem Platz steht, Entscheidungen treffen und mit Spielern, Trainern und Zuschauern umgehen muss, bekommt möglicherweise einen völlig anderen Blick auf die Aufgabe eines Schiedsrichters.
Eine solche pädagogische Maßnahme kann deshalb wertvoller sein als einige zusätzliche Monate Sperre.
Sie ändert aber nichts an der grundsätzlichen Bewertung des Vorfalls.
Nicht das Urteil allein ist das Problem
Bei aller Kritik muss auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Nach den bislang bekannten Schilderungen wurde der Schiedsrichter vom Spieler zu Boden gestoßen. Das ist eine Tätlichkeit und keinesfalls zu verharmlosen. Es macht für die sportrechtliche Bewertung aber einen Unterschied, ob ein Unparteiischer gestoßen oder beispielsweise mit Faustschlägen oder Tritten attackiert und möglicherweise schwer verletzt wird.
Deshalb ist durchaus nachvollziehbar, dass das Sportgericht in diesem Fall nicht den maximal möglichen Strafrahmen ausgeschöpft hat. Denn wer bereits für einen Stoß die Höchststrafe verhängt, hat bei wesentlich schwereren Angriffen kaum noch Möglichkeiten zur Differenzierung.
Und genau dort liegt möglicherweise das eigentliche Problem: Wenn bei Junioren selbst für schwerwiegendere Gewalttaten gegen einen Schiedsrichter bei zwei Jahren die Obergrenze erreicht ist, stellt sich weniger die Frage, ob dieses konkrete Urteil zu milde ausgefallen ist – sondern ob der vorhandene Strafrahmen überhaupt ausreicht.Gewalt gegen Schiedsrichter darf nicht relativiert werden
Seit Jahren wird darüber gesprochen, wie Schiedsrichter besser geschützt und insbesondere junge Unparteiische langfristig für dieses Hobby gewonnen werden können.
Dazu gehören Prävention, Ausbildung und Unterstützung. Dazu gehört aber ebenso eine Sportgerichtsbarkeit, die bei Gewalt eine unmissverständliche Grenze zieht.
Ein tätlicher Angriff auf einen Schiedsrichter ist kein gewöhnliches Vergehen innerhalb eines Fußballspiels.
Wer nach einer Roten Karte einen Unparteiischen körperlich angreift und zu Boden stößt, hat diese Grenze überschritten.
Dass ein Jugendlicher dabei anders zu behandeln ist als ein erwachsener Wiederholungstäter, versteht sich. Verhältnismäßigkeit muss selbstverständlich gewahrt bleiben.
Aber ebenso selbstverständlich sollte sein:
Eine Sperre von ungefähr einer Saison nach einem tätlichen Angriff auf einen Schiedsrichter ist keine außergewöhnliche Härte.
Vielleicht zeigt dieser Fall deshalb weniger, wie „drastisch“ Sportgerichte inzwischen urteilen.
Er zeigt vielmehr, wie sehr sich unsere Maßstäbe verschoben haben, wenn wir eine solche Sanktion nach körperlicher Gewalt bereits als außergewöhnlich hart empfinden.
Und genau darüber sollten wir reden.
