Du betrachtest gerade Drei strittige Szenen: Christian Dingert bei Dortmund gegen Bremen im Mittelpunkt
Diskussionsbedarf in Dortmund: Schiedsrichter Christian Dingert musste bei der Partie gegen Werder Bremen mehrere knifflige Situationen bewerten.

Drei strittige Szenen: Christian Dingert bei Dortmund gegen Bremen im Mittelpunkt

Ein aberkanntes Traumtor, eine grenzwertige Abseitsentscheidung und ein umstrittener Ausgleichstreffer: Beim 2:2 zwischen Borussia Dortmund und Werder Bremen standen gleich drei Entscheidungen von Schiedsrichter Christian Dingert im Mittelpunkt. Besonders der frühe Pfiff beim Fallrückzieher von Ethan Nwaneri und ein mögliches Blocken vor dem Bremer Ausgleich sorgen für Diskussionsstoff.

Nwaneris Traumtor: Dingert pfeift zu früh

Eine besonders unglückliche Szene ereignete sich, als Ethan Nwaneri den Ball mit einem spektakulären Fallrückzieher im Bremer Tor unterbrachte. Doch der Treffer fand keine Anerkennung, weil Schiedsrichter Christian Dingert bereits zuvor ein vermeintliches Offensivfoul von Waldemar Anton an Niclas Füllkrug abgepfiffen hatte.

Enges Gedränge im Bremer Torraum: Die Hintertorperspektive wirft Zweifel am gepfiffenen Offensivfoul auf.

Bei genauerer Betrachtung erscheint diese Entscheidung durchaus fragwürdig. Besonders die Hintertorperspektive verdeutlicht, wie eng die Spieler im Torraum beieinanderstehen. Dabei ist keineswegs eindeutig erkennbar, dass Waldemar Anton den Kontakt mit Niclas Füllkrug selbst verursacht. Vielmehr spricht einiges dafür, dass Anton durch einen Gegenspieler in den Zweikampf gedrängt wurde. Ein klares Offensivfoul lässt sich aus dieser Perspektive jedenfalls nicht ableiten. Für mich wäre es deshalb die bessere Entscheidung gewesen, das Spiel zunächst weiterlaufen zu lassen.

Besonders ärgerlich war allerdings der Zeitpunkt des Pfiffs. Dingert unterbrach das Spiel bereits, bevor der Ball die Torlinie überquerte. Damit war eine nachträgliche Korrektur durch den Video-Assistenten ausgeschlossen.

Nach den geltenden Regeln kann der VAR einen Treffer nicht nachträglich anerkennen, wenn der Schiedsrichter das Spiel bereits vor dem Überschreiten der Torlinie unterbrochen hat. Der Ball war mit dem Pfiff aus dem Spiel.

Gerade in solchen unübersichtlichen Strafraumsituationen sollte ein Schiedsrichter deshalb sorgfältig abwägen, ob ein sofortiger Pfiff erforderlich ist. Bestehen Zweifel an einem möglichen Offensivfoul und entwickelt sich unmittelbar eine Torchance, kann ein verzögerter Pfiff die bessere Lösung sein.

Mein Fazit: Für mich war das ein unnötiger und möglicherweise falscher Pfiff. Die Hintertoraufnahme lässt erhebliche Zweifel an einem strafbaren Offensivfoul aufkommen. Durch die vorzeitige Spielunterbrechung nahm sich Dingert zudem die Möglichkeit, seine Entscheidung nach dem spektakulären Treffer noch einmal überprüfen zu lassen.

Schlotterbecks 2:0 – Graubereich sorgt für Diskussionen

Auch das 2:0 durch Nico Schlotterbeck war nicht unumstritten. Felix Nmecha befand sich bei Schlotterbecks Kopfball in einer Abseitsposition und hatte zuvor Bremens Torhüter Hein leicht in dessen Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Das mittlerweile weitverbreitete Zustellen von Torhütern bei Eckbällen ist mir persönlich ohnehin ein Dorn im Auge. Besonders dann, wenn sich der betreffende Spieler anschließend auch noch in einer Abseitsposition befindet. Für den Torhüter entsteht dadurch häufig eine schwierige Situation, ohne dass zwangsläufig ein klares Foulspiel vorliegt.

Allerdings spricht in diesem konkreten Fall einiges für die Entscheidung von Dingert, den Treffer anzuerkennen.

Zum Zeitpunkt von Schlotterbecks Kopfball hatte sich Nmecha offenbar bereits von Hein gelöst und stand ihm nicht mehr unmittelbar im Weg. Eine eindeutige Beeinträchtigung des Torhüters beim Versuch, den Ball zu spielen, war damit zumindest nicht klar erkennbar.

Entscheidend ist nach Regel 11 nicht allein die Abseitsposition, sondern ob der betreffende Spieler einen Gegenspieler strafbar beeinflusst. Eine vorherige Behinderung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass auch beim anschließenden Kopfball ein strafbares Abseitsvergehen vorliegt.

In der praktischen Regelauslegung werden solche Situationen teilweise großzügig bewertet. Allerdings darf dabei nicht übersehen werden, dass auch ohne Ballberührung ein strafbares Abseits vorliegen kann, wenn ein Angreifer die Möglichkeit eines Gegenspielers, den Ball zu spielen, eindeutig beeinträchtigt.

Die Aufnahme aus der seitlichen Perspektive verdeutlicht, wie eng Nmecha und Torhüter Hein unmittelbar vor dem Treffer beieinanderstehen. Der Dortmunder befindet sich in unmittelbarer Nähe des Torhüters und hatte dessen Bewegungsfreiheit zuvor eingeschränkt. Allerdings scheint sich Nmecha im entscheidenden Moment bereits von Hein zu lösen. Ob dadurch noch eine strafbare Beeinflussung aus seiner Abseitsposition vorliegt, ist zumindest nicht eindeutig. Genau deshalb bewegt sich die Anerkennung des Treffers in einem regeltechnischen Graubereich.

Mein Fazit: Die Szene bewegt sich in einem Graubereich, der zwangsläufig unterschiedliche Meinungen hervorruft. Das Zustellen des Torhüters ist für meinen Geschmack unschön und grundsätzlich kritisch zu betrachten. Da sich Nmecha im entscheidenden Moment jedoch bereits von Hein gelöst hatte, ist die Anerkennung des Treffers vertretbar. Eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung, die einen VAR-Eingriff rechtfertigen würde, sehe ich hier nicht.

Füllkrugs 2:2 – regelwidriger Block gegen Anton?

Für die wohl größte Diskussion dürfte neben dem aberkannten Fallrückzieher der späte Bremer Ausgleich zum 2:2 durch Niclas Füllkrug sorgen.

Im Vorfeld des Treffers wird Dortmunds Waldemar Anton durch einen Bremer Spieler deutlich geblockt. Für mich sieht diese Aktion nach einem gezielten Sperren des Verteidigers aus, wodurch Anton daran gehindert wird, rechtzeitig in die Situation einzugreifen.

Dabei stellt sich zunächst die Frage nach einem möglichen Foulspiel. Ein Spieler darf grundsätzlich seine Position auf dem Spielfeld behaupten. Bewegt er sich jedoch ohne spielbare Nähe zum Ball gezielt in den Laufweg eines Gegenspielers, um diesen aufzuhalten, kann ein strafbares Sperren ohne Körperkontakt oder bei entsprechendem Kontakt ein anderes Foulspiel vorliegen.

Für mich geht die Aktion gegen Anton über ein gewöhnliches Stellungsspiel hinaus. Der Bremer Spieler scheint gezielt den Laufweg des Dortmunders zu blockieren, ohne selbst ernsthaft den Ball spielen zu wollen.

Hinzu kommt eine mögliche Abseitsposition des blockenden Spielers. Sollte er sich beim maßgeblichen Zuspiel im Abseits befunden haben, wäre zusätzlich zu prüfen, ob er durch seine Aktion Anton eindeutig daran hinderte, den Ball zu spielen oder um diesen zu kämpfen.

Eine solche Beeinflussung kann nach Regel 11 auch ohne eigene Ballberührung strafbar sein.

Anders als beim Dortmunder 2:0 geht es hier somit nicht nur um eine möglicherweise passive Abseitsstellung, sondern um eine konkrete Aktion gegen einen Verteidiger.

Sollte sich das regelwidrige Blocken anhand der vollständigen Bilder bestätigen und unmittelbar zur Torerzielung beigetragen haben, wäre auch ein Eingriff des Video-Assistenten zu prüfen gewesen.

Meine Einschätzung: Diese Szene ist für mich deutlich kritischer als die Situation beim Dortmunder 2:0. Das Blocken gegen Anton erscheint regelwidrig. Ob zusätzlich ein strafbares Abseitsvergehen vorliegt, hängt von der genauen Position des Bremer Spielers und dem Zeitpunkt der maßgeblichen Ballberührung ab.

Fazit: Nicht jede strittige Szene ist eine Fehlentscheidung

Christian Dingert hatte bei dieser Begegnung gleich mehrere anspruchsvolle Situationen zu bewerten. Dabei müssen die drei Entscheidungen durchaus unterschiedlich eingeordnet werden.

Beim aberkannten Fallrückzieher von Nwaneri war insbesondere der frühe Pfiff problematisch. Aus meiner Sicht lag kein eindeutiges Offensivfoul vor. Durch die vorzeitige Unterbrechung wurde zudem jede Möglichkeit einer nachträglichen Überprüfung genommen.

Das anerkannte 2:0 durch Schlotterbeck bewegt sich dagegen in einem regeltechnischen Graubereich. Auch wenn mir das Zustellen von Torhütern bei Eckbällen grundsätzlich missfällt, lässt sich die Entscheidung aufgrund des rechtzeitigen Lösens von Nmecha durchaus vertreten.

Beim Bremer Ausgleich zum 2:2 sehe ich hingegen erhebliche Zweifel an der Anerkennung des Treffers. Das mögliche regelwidrige Blocken gegen Anton hätte aus meiner Sicht genauer bewertet werden müssen. Eine zusätzliche Abseitsposition könnte die Situation noch verschärfen.

Drei Szenen, drei unterschiedliche Bewertungen. Genau das macht die Schiedsrichterei so anspruchsvoll. Nicht jede umstrittene Entscheidung ist automatisch falsch. Gleichzeitig darf die hohe Eingriffsschwelle des VAR nicht dazu führen, dass mögliche klare Regelverstöße ungeprüft bleiben.

Am Ende bleibt für mich vor allem eine Erkenntnis: Ein Schiedsrichter muss nicht jede Situation sofort entscheiden. Manchmal ist ein bewusst verzögerter Pfiff die bessere Entscheidung – gerade dann, wenn unmittelbar ein Tor fallen könnte.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Manfred Windt

    Ich fand den Ausgleich zum 2: 2 auch sehr bedenklich, denn selbst ich habe die Abseitsposition von wenigsten drei Bremer Spieler erkennen können und der Linienrichter sieht nichts und der Schirm hatte auch seltsame Aussetzer während des Spiels.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.