Denkt man, dass im Süden Deutschland kurz vor Weihnachten Ruhe einkehrt, hat man die Rechnung mal wieder ohne den SBFV gemacht.
Am 02. November 2024 wurde durch den Kanderner Schiedsrichter Nicolas Preinl die Landesliga-Partie zwischen dem SV Sinzheim und dem FV Rammersweier (weitere Details) in der 92. Spielminute abgebrochen.
Doch was ist nun passiert?
In einer intensiv geführten, aber nach Aussagen aller Beteiligten – Spieler, Offizielle beider Teams sowie zahlreicher Zuschauer – zu keinem Zeitpunkt übermäßig harten oder unfairen Partie, sah der Gastverein FV Rammersweier insgesamt vier Platzverweise: eine direkte rote Karte sowie drei gelb-rote Karten. Der letzte dieser Platzverweise erfolgte in der 92. Minute.
Noch während der Spielunterbrechung wies der erste Schiedsrichterassistent den Hauptschiedsrichter mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bereits um den vierten ausgeschlossenen Spieler handle und das Spiel aufgrund einer vermeintlich zu geringen Spieleranzahl abgebrochen werden müsse. Dies widersprach allerdings den Regeln, da ein Abbruch erst bei Unterschreiten der Mindestanzahl von sieben Spielern vorgesehen ist. Trotz dieser Regelwidrigkeit entschied sich das Schiedsrichtergespann, die Partie vorzeitig zu beenden. Nach einer kurzen Information beider Spielführer, in der der Spielabbruch mit der angeblich zu geringen Spieleranzahl begründet wurde, verließ das Schiedsrichterteam das Spielfeld.
Nun gut, Fehler machen wir alle einmal und das ist menschlich. Auch das Gestehen beide Vereine zu, aber…
Unmittelbar nach Spielende teilte der Schiedsrichter den Grund für den Abbruch direkt dem Schiedsrichterbeobachter Schneider mit. Zudem erhielten wir Informationen, dass diese Begründung nicht nur dem Beobachter, sondern auch dem Staffelleiter der Landesliga übermittelt wurde. Somit war der tatsächliche Anlass des Spielabbruchs allen relevanten Stellen bekannt.
Nun kam für beide Mannschaften, insbesondere jedoch für den FV Rammersweier, das böse Erwachen.
Nach einem Spielabbruch ist es obligatorisch, dass der Schiedsrichter einen Sonderbericht verfasst. Dieser dient als Grundlage für die Entscheidungen der Sportgerichtsbarkeit, etwa zur Spielwertung oder einer möglichen Wiederholung. Auch in diesem Fall erhielten beide Vereine den entsprechenden Bericht.
Jedoch gab der Schiedsrichter darin nicht die angeblich unzureichende Spieleranzahl als Abbruchsgrund an, sondern erklärte, er habe sich auf dem Platz bedroht und unsicher gefühlt. Diese Aussage steht im klaren Widerspruch zu den Berichten sämtlicher Augenzeugen – darunter Spieler und Trainer beider Vereine, Zuschauer und selbst weitere anwesende Schiedsrichter. Sie alle betonten übereinstimmend, dass es zu keinem Zeitpunkt auch nur ansatzweise Anzeichen für eine Bedrohungslage gegeben habe. Das Spiel war zwar hektisch und zerfahren, doch von einer gefährlichen Atmosphäre konnte keine Rede sein.
Besonders brisant ist die Tatsache, dass der Schiedsrichter unmittelbar nach Spielende gegenüber dem Staffelleiter, dem Schiedsrichterbeobachter und den Trainern beider Teams klar die mangelnde Spieleranzahl als Abbruchsgrund nannte. Diese Diskrepanz lässt den Verdacht aufkommen, dass versucht wurde, die Situation nachträglich anders darzustellen. Schiedsrichterbeobachter Schneider hatte bereits mündlich weiteren Personen bestätigt, dass ihm vor Ort der Spielabbruch aufgrund der Spieleranzahl begründet wurde und er hatte dies noch am Spielort auch Beteiligten des FV Rammersweier kommuniziert.
Was passiert nun?
Die Sportgerichtsbarkeit steht nun vor der Aufgabe, den Bericht des Schiedsrichters auf seine Glaubwürdigkeit zu prüfen. Auch die beteiligten Vereine, insbesondere der FV Rammersweier, hatten die Möglichkeit, hierzu Stellung zu beziehen. Der FV Rammersweier reagierte unmittelbar nach dem Spiel mit einer öffentlichen Video-Stellungnahme auf Social Media. In dieser äußerte sich der Trainer zu den Ereignissen, und die Meldung wurde im Rahmen der offiziellen Stellungnahme des Vereins bekräftigt. Das Video erreichte tausende Aufrufe und führte dazu, dass sich auch anwesende Zuschauer zu Wort meldeten und die Sichtweise des Vereins unterstützten.
Die Bewertung des Schiedsrichters dürfte aufgrund des Regelverstoßes und der widersprüchlichen Abbruchbegründung kaum positiv ausfallen. Aus unserer Sicht müsste ein derart gravierender Fehler in einem Schiedsrichtergespann zu Konsequenzen führen. Die Mindestanzahl der Spieler ist kein Ermessensspielraum, sondern eine der grundlegenden Regeln – quasi das Einmaleins des Regelwerks.
Das Video-Statement wurde zwischenzeitlich von den Social-Media-Plattformen entfernt. Dies geschah jedoch nicht, weil der FV Rammersweier seine Position geändert hat, sondern um ein klares Signal zu setzen, ohne dabei den Schiedsrichter öffentlich an den Pranger zu stellen. Vielmehr soll im Rahmen der Urteilsfindung deutlich werden, dass ein Fehler des Schiedsrichters vorlag.
Nach vorliegenden Informationen sind sowohl der Staffelleiter als auch Schiedsrichterbeobachter Schneider über die wahren Abbruchgründe informiert. Schneider selbst hat dies sogar abseits des Sportplatzes an Dritte kommuniziert. Unmittelbar nach Spielende bestätigte er gegenüber den Verantwortlichen des FV Rammersweier, dass der Schiedsrichter den Abbruch mit der Spieleranzahl begründet hatte.
Stand gestern war die Beobachtung des Schiedsrichters noch nicht im DFBnet freigegeben
Bemerkenswert ist, dass die Beobachtung des Schiedsrichters auch mehr als vier Wochen nach dem Spiel im DFBnet noch immer nicht von VSO Brombacher oder seinem Stellvertreter Ehing freigegeben wurde – ein äußerst ungewöhnlicher Vorgang. Im SBFV ist es gängige Praxis, dass Beobachtungen spätestens bis zum darauffolgenden Spieltag freigegeben werden. Doch warum weicht man in diesem Fall von der üblichen Vorgehensweise ab?
Versucht der VSA oder VSO möglicherweise, dem Schiedsrichter aufgrund seiner Nähe zum ebenfalls in Kandern ansässigen Schiedsrichterchef, dem VSO des SBFV, eine wohlwollende Bewertung zukommen zu lassen? Oder erhält der Schiedsrichter gar ein nachträgliches „Nikolausgeschenk“, indem man die angebliche Bedrohungslage als Abbruchsgrund gegen alle vorliegenden Hinweise akzeptiert? Es bleibt abzuwarten.
Sollte alles regelkonform ablaufen, dürfte die Beobachtung kaum positiv ausfallen. Ebenso wird sich zeigen, ob die Sportgerichtsbarkeit des SBFV in der Lage ist, ein faires Urteil zu fällen – insbesondere angesichts der zahlreichen Zeugen, der Stellungnahmen der Vereine, der Aussagen des Beobachters sowie der mehrfach bestätigten Kommunikation des Schiedsrichters unmittelbar nach dem Spiel.
Doch eines ist bekannt: Im SBFV scheinen Beziehungen oft eine entscheidende Rolle zu spielen. Unsere bisherigen Berichte haben dies wiederholt aufgezeigt.
Abschließend möchten wir noch einmal betonen, dass es uns nicht darum geht, einen Schiedsrichterfehler öffentlich an den Pranger zu stellen – ganz im Gegenteil. Als IG Schiedsrichter stehen wir geschlossen hinter den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern und schätzen ihre wichtige Arbeit.
Unser Anliegen ist es jedoch, deutlich zu machen, dass Fehler menschlich und unvermeidlich sind, diese jedoch auch eingestanden werden müssen. Fairer Sportsgeist darf nicht nur von den Vereinen erwartet werden, sondern muss auch seitens der Schiedsrichter gelebt werden. Es ist gegenüber den Vereinen nicht korrekt, einen Sonderbericht zu verfassen, der nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Fehler einzugestehen, erfordert Transparenz und Integrität. Nur so können wir gemeinsam den Sport und den Umgang miteinander verbessern. Es bleibt abzuwarten, wie der Verband in diesem Fall handeln wird – und ob der SBFV mit seiner Führung erneut zu fragwürdigen Entscheidungen greift.
Autor und Quelle: IG Schiedsrichter
Fehler macht jeder. Punkt. Aber jetzt im Nachgang offensichtlich die Fakten- und Entscheidungsgrundlage anders zu konstruieren um seinen Fehler zu vertuschen ist ein NoGo. Dies ist aus meiner Sicht auch völlig unabhängig von der Spielklasse in welcher dies passiert. Sollte sich dies tatsächlich so bestätigen, muss dies ernsthafte Konsequenzen für den SR haben. Dem SR-Wesen hätte er dann einen Bärendienst erwiesen.
Unglaublich! Ich kenne den SR-Beobachter schon lange und er bestätigt die Aussagen der Vereine, wie auch hier im Bericht nachzulesen ist. Wieso wird hier vom SBFV versucht, den klaren Fehler zu verschleiern? Passt zum Bild, das man in den letzten Monaten vom SBFV hat. Siehe auch Causa Jan Beck und viele weitere kleinere Dinge. Das einzig nachvollziehbare Verhalten wäre gewesen, das Spiel regulär abzupfeifen (war ja schon die 92. Minute)
Beim SBFV wundert mich gar nichts mehr. Die Region Kandern ist heiliger als der Papst. So wird die harte Arbeit der guten Schiedsrichter mit Füßen getreten.
Es ist schlimm genug, dass hier regeltechnisch ein Fehler passiert ist. Aber so etwas kommt nun manchmal vor und ist dann nach Dr sportrechtlichen Klärung erledigt.
Aber einen Fehler durch ein Lügengebilde kaschieren zu wollen disqualifiziert den Schiedsrichter und alle an den Lügen Beteiligten.
Wie soll man die Fairness von Vereinen, Spielern und Zuschauern verlangen, wenn man selbst die Wahrheit mit Füßen tritt……
Wir alle haben als Schiedsrichter auch mal Fehler gemacht. Dieser Fall hat sich in der Folge aber zu einem Skandal entwickelt. Das alles wird auch noch von einem ohnehin stark in der Kritik stehenden Verbandsschiedsrichterauschuss-Vorsitzenden toleriert. Es ist Südbaden. Da ist vieles möglich.
Jedes Mal wenn es im Südbadischen einen Skandal gibt, steht der Name Brombacher ob beim vertuschen oder betrügen an oberster Stelle. Wann wird dieser Vogel endlich aus dem Verkehr gezogen. Der schadet dem ganzen Ansehen des Verbandes.
Das ganze trägt ja schon zur Lächerlichkeit bei. Und im Fußball gibt es nichts schlimmeres als dass man sich lächerlich macht oder Mitleid bekommt.
Der erste Strafvorschlag in dieser Sache ist ein Witz:
https://www.bo.de/sport/lokalsport/fv-rammersweier-widerspricht-strafvorschlag
Da fehlen einem die Worte…
Nun wurde nach einem Widerspruch von Rammersweier nun doch auf ein Wiederholungsspiel entschieden. Wahnsinn. Wie im Zirkus.