You are currently viewing DFB-Lehrwart zum Videobeweis in der Kreisliga
Lutz Wagner

DFB-Lehrwart zum Videobeweis in der Kreisliga

Der Videobeweis in der Kreisliga sorgt weiterhin für mächtig Aufregung. Jetzt hat sich DFB-Lehrwart Lutz Wagner auf unserer Anfrage hin grundsätzlich zum „Videobeweis“ in den Amateurklassen geäußert.

Lutz Wagner

Zunächst gab es in der Zeitung „Rheinpfalz“ die Behauptung, dass sich der Schiedsrichter der Partie im Lokalderby  SV Mölschbach gegen die SG Hochspeyer nach einer strittigen Szene ein Handyvideo angesehen habe, einen Bilderrahmen, wie man es aus der Bundesliga kennt, in die Luft gemalt und die zunächst getroffene Entscheidung Abstoß revidiert.

Dieser Darstellung hat nur Mölschbachs Tim Nofhof zurückgeweisen und schildert die Situation wie folgt:

„Der Schiedsrichter hat auf Abstoß gezeigt. Die Verwundung war groß und die Diskussionen haben begonnen. Der Schiedsrichter kam zu uns und hat gefragt, ob der Ball noch im Feld war, was wir natürlich bestätigt haben. Er ist dann weitergegangen zu den Fans und hat nachgefragt, wie es ausgesehen hat. Da haben selbst Fans von Hochspeyer gesagt, der Ball war im Feld. Andreas Müller, unser zweiter Vorsitzender, hat das Spiel mit seinem Handy gefilmt. Dann haben wir ihm angeboten, die Spielszene nochmal auf dem Handy anzugucken und die Entscheidung zu überdenken.“

Schiedsrichter sah Video

Bild.de hakte bei Dirk Leibfried, einem Mitglied des lokalen Schiedsrichter-Ausschusses Kaiserslautern-Donnersberg, der mit dem Schiedsrichter der Partie bereits sprechen konnte, nach. „Er (Schiedsrichter) hat das Video während des laufenden Spiels gesehen.“ Und weiter: „Natürlich darf es nicht passieren, dass der Schiedsrichter während der Partie zu den Zuschauern geht und daraufhin entscheidet.“ Und auch ein Augenzeuge bestätigte bild.de den Vorgang so.

Der SV Mölschbach allerdings bestreitet diese Sachlage in einer Stellungnahme auf Facebook. Dort schreibt der Verein: „Eine Spielentscheidung durch Videobeweis gab es nicht. Das ist eine Falschmeldung. Der Schiedsrichter hat sich bei der Spielunterbrechung kein Video angeschaut. Das können die Zuschauer die in unmittelbarer Nähe standen bestätigen.“

Die Wahrheit dürfte irgendwo in der Mitte der verschiedenen Sichtweisen liegen. Der SV Mölschbach darf sich trotzdem nun dank modernster Technik Derbysieger nennen, auch wenn die SG Hochspeyer beim Rheinland-Pfälzischen Verband Beschwerde einreichte, da der VAR in der Kreisliga nicht zugelassen ist.

Kein Videobeweis im Amateurfussball

Die Schiedsrichter im Amateurbereich dürfen keine Kameras auf dem Feld haben bzw. keine externen Videoaufnahmen verwenden und auf Grundlage dieser einen Videobeweis durchführen. Es ist ausschließlich der offizielle Videobeweis in den Profiligen in Verbindung mit einem Video-Schiedsrichter zulässig. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass es im Amateurfußball keinen Videobeweis geben darf, weil hier die strengen Regularien einfach nicht erfüllt werden können. Nutzt ein Referee dennoch extern aufgenommene Videosequenzen kann dies nach Einspruchserhebung zu einer Neuansetzung führen.

Der Videobeweis ist laut DFB-Lehrwart Lutz Wagner „nur in Abstimmung mit der FIFA für bestimmte Klassen in Deutschland erlaubt. Nicht aber für den Amateurfussall“. Wagner weiter: „Alles weitere wird das Sportgericht klären. Nach einem Einspruch des Vereins werden neben den beteiligen Vereinen, Zeugen und auch der Schiedsrichter befragt.“

Protest gegen die Spielwertung

Ob der SV Mölschbach allerdings seine drei Punkte behalten darf, ist weiterhin fraglich. Hochspeyer hatte direkt nach dem Match Protest gegen die Spielwertung eingelegt. Begründung: Der Video-Beweis sei ja schließlich nur in der Bundesliga und im DFB-Pokal ab dem Viertelfinale zugelassen. Für Hochspeyers Trainer Dominic Heidrich war der Fall bereits direkt nach dem Spiel eindeutig: „Es war wie in der Bundesliga!“

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Rudi Stark

    Dies ist eine klare und vernünftige Aussage die hier vom DFB Lehrwart
    gesagt wurde. Leider gibt es aber in einigen Bezirken wo Videoaufzeich-
    nungen (schlechte Qualität) bei der Leistungsfeststellung herangezogen
    worden.
    Vielleicht sollte man allgemein die entsprechenden Gremien informieren,
    dass der Videobeweis im Amateuerbereich nicht angewandt werden daef

Schreibe einen Kommentar zu Rudi Stark Antworten abbrechen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.