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DFB-Schiedsrichter sind Arbeitnehmer

Macht ein Schiedsrichter des Deutschen Fußball Bundes einen Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend, ist dieser Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht zu verhandeln, so das Landesarbeitsgericht Köln.

Die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat in einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung vom 16.06.2025 beschlossen, dass für Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist.

Das war der Fall

Ein 28-jähriger Schiedsrichter war wegen seines Alters nicht für die sog. Schiedsrichterliste der 3. Liga des DFB vorgeschlagen worden. daraufhin hatte er einen Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend.

Der DFB war der Ansicht, dass selbst im Fall der Aufnahme in die Schiedsrichterliste kein Arbeitsverhältnis begründet worden wäre. Das Arbeitsgericht (ArbG) Bonn verwies die Klage an das Landgericht (LG) Frankfurt, da der Kläger seine Tätigkeit als Schiedsrichter weder weisungsgebunden noch fremdbestimmt ausübe und somit kein Arbeitnehmer sei.

Das sagt das Gericht

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln folgte dieser Auffassung nicht. es handele sich hier um ein Arbeitsverhältnis. Zwar sehe der als Rahmenvertrag ausgestaltete DFB-Mustervertrag keine unmittelbaren Verpflichtungen für die Vertragspartner vor. Die vertraglichen Regelungen seien jedoch nicht isoliert, sondern in Verbindung mit der Schiedsrichterordnung des DFB zu betrachten.

Schiedsrichter könnten ihre Einsätze nicht unbegründet absagen, ihre Einteilung könne jedoch seitens des DFB ohne Begründung unterlassen werden. Dies spreche für eine persönliche Abhängigkeit des Klägers von der Beklagten.

Ferner seien die Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung sowie die faktische Monopolstellung des DFB in diesem Bereich als Indizien für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu würdigen. Der Frage, ob der Kläger fachlichen Weisungen unterliege, komme insoweit keine ausschlaggebende Bedeutung zu.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Reiner Kuhn

    Das Urteil ist der absolute Hammer . Spinnt das mal weiter. Wenn ein Schiedsrichter außerhalb der Profiligen klagen würde, fällt das ganze bestehende System zusammen. Dann ist es nicht mehr nur Ehrenamt. Denn ein Abhängigkeitsverhältnis ist es überall. Das wird noch spannender als je gedacht.

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