Weil der angesetzte Schiedsrichter nicht erschien, übernahm Selcuk Göcmen, dessen Tochter an der Begegnung teilnahm, kurzerhand die Spielleitung. Doch seine Hilfsbereitschaft hatte Folgen: Weil er seinen Einsatz nicht ordnungsgemäß meldete, verhängte der Fußballkreis Unna-Hamm eine Geldstrafe von 80 Euro. So nachvollziehbar sein spontanes Einspringen auch war, der Fall verdeutlicht ein grundsätzliches Problem, das insbesondere im Amateur- und Jugendfußball immer wieder auftreten kann.
Schiedsrichter sollten grundsätzlich keine Spiele leiten, ohne dass ihr Einsatz ordnungsgemäß dokumentiert und, soweit vorgeschrieben, beim zuständigen Schiedsrichterausschuss oder der zuständigen Spielleitungsstelle angemeldet wurde.
Das gilt auch dann, wenn ein angesetzter Unparteiischer kurzfristig ausfällt und ein anderer Schiedsrichter einspringt.
Eine offizielle Ansetzung oder ordnungsgemäß gemeldete Ersatzspielleitung ist keineswegs nur eine bürokratische Formalität.
Sie schafft Klarheit darüber, wer die Verantwortung für die Spielleitung übernimmt, welche Bestimmungen gelten und wie besondere Vorkommnisse anschließend gemeldet werden müssen.
Auch versicherungsrechtliche Fragen können eine Rolle spielen. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich allerdings nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und den konkreten Umständen. Eine fehlende Anmeldung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass kein Versicherungsschutz besteht.
Gerade deshalb sollten Schiedsrichter solche Fragen nicht erst klären müssen, wenn tatsächlich etwas passiert ist.
Gut gemeint ist nicht immer regelkonform
Wenn ein Schiedsrichter nicht erscheint, ist es selbstverständlich erfreulich, wenn sich ein anderer geprüfter Unparteiischer bereit erklärt, kurzfristig einzuspringen.
Allerdings sollte vor der Übernahme der Spielleitung geklärt werden, welches Verfahren die zuständigen Verbandsbestimmungen für diesen Fall vorsehen. Dazu gehört insbesondere, wer über die Ersatzspielleitung entscheiden darf und welche Meldungen erforderlich sind.
Unsere Empfehlung an alle Schiedsrichter lautet deshalb: Übernehmt keine zusätzliche Spielleitung, ohne vorher die vorgeschriebenen Formalitäten zu klären.
Im Zweifel sollte die zuständige Stelle kontaktiert und der Einsatz entsprechend dokumentiert werden.
Dennoch bleibt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit
Dass Verbände verbindliche Regelungen für Schiedsrichtereinsätze aufstellen und deren Einhaltung verlangen, ist grundsätzlich nachvollziehbar.
Gleichzeitig sollte bei der Bewertung eines möglichen Verstoßes berücksichtigt werden, unter welchen Umständen dieser zustande gekommen ist.
Wenn ein geprüfter Schiedsrichter kurzfristig einspringt, weil der ursprünglich angesetzte Kollege nicht erscheint, und dadurch ein Jugendspiel überhaupt stattfinden kann, sollte diese besondere Situation bei einer möglichen Sanktion nicht unberücksichtigt bleiben.
Ob die gegen Selcuk Göcmen verhängte Geldstrafe von 80 Euro rechtlich und sportrechtlich gerechtfertigt ist, lässt sich allerdings erst nach Kenntnis der konkreten Rechtsgrundlage und des Strafbescheids abschließend beurteilen.
Denn eines sollte nicht passieren: Dass berechtigte Regeln zum Schutz und zur Organisation des Spielbetriebs am Ende dazu führen, dass Schiedsrichter aus Angst vor Sanktionen nicht mehr bereit sind, kurzfristig zu helfen.
