Sachsen sieht keinen Handlungsbedarf und verweist beim Strafrecht auf den Bund. Genau dort machen wir jetzt weiter: Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag fordert die IG Schiedsrichter einen besseren Schutz für Menschen, die ehrenamtlich Verantwortung übernehmen.
Petition
Der Deutsche Bundestag möge prüfen und geeignete gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen, um Menschen, die ehrenamtlich oder im besonderen gesellschaftlichen Interesse Verantwortung übernehmen, besser vor Bedrohungen, Einschüchterungen und körperlichen Angriffen zu schützen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob der bestehende besondere strafrechtliche Schutz bestimmter Einsatz- und Rettungskräfte auf weitere besonders exponierte Tätigkeiten ausgeweitet oder durch entsprechende Regelbeispiele im Strafgesetzbuch ergänzt werden sollte.
Ausdrücklich in diese Prüfung einbezogen werden sollen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie andere Spieloffizielle im Amateur- und Breitensport.
Gleichzeitig soll überprüft werden, ob der bestehende Schutz von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und vergleichbarer Hilfeleistender ausreichend ist und den tatsächlichen Formen von Bedrohung, Einschüchterung und Gewalt gerecht wird.
Begründung
Wer Verantwortung übernimmt, darf nicht zum Freiwild werden
Hunderttausende Menschen übernehmen in Deutschland ehrenamtlich Verantwortung für andere.
Sie löschen Brände, leisten Hilfe, engagieren sich im Katastrophenschutz, führen Vereine oder sorgen als Schiedsrichter dafür, dass Wochenende für Wochenende überhaupt Sport stattfinden kann.
Doch immer häufiger berichten Menschen aus diesen Bereichen von Beleidigungen, Bedrohungen, Einschüchterungen und körperlichen Angriffen.
Das gesellschaftliche Signal darf nicht lauten:
Wer Verantwortung übernimmt, muss eben damit rechnen.
Gerade Menschen, die sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft engagieren, verdienen Schutz und Rückendeckung.
Schiedsrichter befinden sich in einer besonderen Konfliktsituation
Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter nehmen im Sport eine besondere Aufgabe wahr.
Sie setzen Regeln durch, treffen Entscheidungen und müssen diese auch gegen Widerstand durchsetzen. Gerade daraus entsteht eine besondere Konfliktlage.
Insbesondere im Amateurfußball stehen Unparteiische häufig allein oder mit wenigen Assistenten auf Sportanlagen, die weder über professionelle Sicherheitsdienste noch über Zugangskontrollen oder andere Schutzmöglichkeiten des Profisports verfügen.
Beleidigungen und massive verbale Angriffe gehören für viele längst zum Alltag.
Hinzu kommen Bedrohungen und körperliche Gewalt.
In besonders schweren Fällen müssen Spiele abgebrochen werden, weil sich Schiedsrichter nicht mehr sicher fühlen. Unparteiische müssen von Ordnern geschützt oder sogar von der Polizei vom Sportgelände begleitet werden.
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Diese Zustände dürfen nicht als unvermeidbare Begleiterscheinung des Amateurfußballs akzeptiert werden.
Die bestehende Rechtslage unterscheidet bereits
Der Gesetzgeber hat bereits anerkannt, dass bestimmte Menschen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Aufgabe eines besonderen Schutzes bedürfen.
§ 115 Absatz 3 StGB erfasst unter anderem Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme, wenn diese bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not durch Gewalt oder die Drohung mit Gewalt behindert beziehungsweise tätlich angegriffen werden.
Dieser besondere Schutz ist nachvollziehbar und richtig.
Die Frage lautet deshalb nicht, ob dieser Schutz eingeschränkt werden sollte.
Im Gegenteil:
Es sollte geprüft werden, ob weitere Personengruppen aufgrund ihrer besonderen gesellschaftlichen Aufgabe ebenfalls eines verstärkten Schutzes bedürfen.
Dazu gehören aus unserer Sicht insbesondere Schiedsrichter und andere Spieloffizielle im Amateur- und Breitensport.
Warum Schiedsrichter?
Schiedsrichter üben kein staatliches Amt aus.
Gerade deshalb lässt sich ihre Situation nicht ohne Weiteres mit der von Polizeibeamten oder Rettungskräften gleichsetzen.
Dennoch gibt es eine entscheidende Gemeinsamkeit:
Sie werden nicht zufällig Opfer von Bedrohungen oder Gewalt, sondern gerade wegen der Aufgabe, die sie für die Gemeinschaft übernommen haben.
Ein Schiedsrichter wird bedroht, weil er eine Rote Karte gezeigt hat.
Er wird verfolgt, weil er einen Strafstoß verhängt hat.
Er wird beleidigt oder angegriffen, weil er Regeln durchgesetzt und Entscheidungen getroffen hat.
Der Angriff richtet sich damit nicht lediglich gegen irgendeinen Zuschauer oder Privatmenschen. Er steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der übernommenen Funktion.
Genau diese besondere Situation sollte der Gesetzgeber berücksichtigen.
Ein gesellschaftliches Problem weit über den Fußball hinaus
Uns geht es ausdrücklich nicht darum, Schiedsrichter gegenüber anderen Menschen zu privilegieren.
Jeder Mensch hat Anspruch auf Schutz vor Gewalt.
Es geht vielmehr um die Frage, ob Menschen, die sich für die Gesellschaft engagieren und dadurch einer besonderen und vorhersehbaren Konfliktlage ausgesetzt sind, zusätzlichen Schutz benötigen.
Die zunehmende Respektlosigkeit gegenüber Schiedsrichtern, Rettungskräften, Feuerwehrleuten und anderen Menschen, die Verantwortung übernehmen, ist kein Problem einer einzelnen Sportart oder Berufsgruppe.
Sie ist Ausdruck eines gesellschaftlichen Problems.
Deshalb sollte die Antwort darauf ebenfalls über einzelne Bereiche hinausgehen.
Ehrenamt darf kein persönliches Risiko werden
Gerade im Amateurfußball erhalten Schiedsrichter oftmals lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung.
Sie investieren ihre Freizeit, fahren am Wochenende zu Spielen und übernehmen Verantwortung, damit andere ihrem Hobby nachgehen können.
Wenn ein Mensch anschließend wegen einer Entscheidung beleidigt, bedroht, verfolgt oder körperlich angegriffen wird, müssen Staat und Sport deutlich machen:
Hier ist eine Grenze überschritten.
Deutschland beklagt gleichzeitig einen Mangel an ehrenamtlich Engagierten und an Schiedsrichtern.
Neue Ehrenamtliche zu gewinnen, genügt aber nicht.
Wir müssen auch diejenigen schützen, die bereits Verantwortung übernehmen.
Hintergrund: „Gewalt gegen Schiedsrichter – Schluss mit der Untätigkeit!“
Prävention und Strafrecht gehören zusammen
Eine Änderung oder Ergänzung des Strafrechts allein wird Gewalt nicht verhindern.
Deshalb verstehen wir diese Petition ausdrücklich nicht als Forderung nach immer höheren Strafen als einzigem Lösungsweg.
Notwendig sind ebenso Prävention, konsequente Sportgerichtsbarkeit, Unterstützung der Vereine, bessere Schutzkonzepte und eine gesellschaftliche Kultur des Respekts.
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Das Strafrecht setzt jedoch eine Grenze dessen, was unsere Gesellschaft akzeptiert.
Deshalb sollte der Deutsche Bundestag prüfen, ob diese Grenze bei gezielten Bedrohungen und Angriffen auf Menschen, die ehrenamtlich oder im gesellschaftlichen Interesse Verantwortung übernehmen, heute ausreichend gezogen ist.
Vom Sächsischen Landtag zum Deutschen Bundestag
Diese Petition hat eine Vorgeschichte.
Bereits im Juli 2025 wurde beim Sächsischen Landtag eine Petition zum stärkeren Schutz von Schiedsrichtern und anderen ehrenamtlich Tätigen eingereicht.
Der Sächsische Landtag befasste sich mit dem Anliegen und beschloss am 16. September 2026, der Petition nicht abzuhelfen.
Hintergrund: „Politik lehnt Petition zum Schutz von Schiedsrichtern ab: Wer schützt jetzt den Mann mit der Pfeife?“
In seiner Begründung vertritt der Petitionsausschuss die Auffassung, dass Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter und andere ehrenamtlich Tätige bereits nach geltendem Recht angemessen strafrechtlich verfolgt werden könnten. Eine weitere Verschärfung der Straftatbestände beziehungsweise eine Erhöhung der Strafrahmen sei aus Sicht des Landtags nicht erforderlich.
Gleichzeitig stellt der Sächsische Landtag einen für diese Petition entscheidenden Punkt ausdrücklich fest:
„Die Gesetzgebungskompetenz für Änderungen des Strafgesetzbuches liegt beim Bund.“
Genau deshalb wenden wir uns nun an den Deutschen Bundestag.
Die Entscheidung des Sächsischen Landtags wird respektiert. Sie beendet für uns jedoch nicht die Diskussion darüber, ob Menschen, die aufgrund einer ehrenamtlichen oder gesellschaftlich wichtigen Tätigkeit besonderen Konflikt- und Gefährdungssituationen ausgesetzt sind, ausreichend geschützt werden.
Nach Abschluss des Petitionsverfahrens haben wir deshalb zusätzlich den Deutschen Fußball-Bund und den Sächsischen Fußball-Verband angeschrieben. Dabei haben wir bewusst die Möglichkeiten des Sports selbst in den Mittelpunkt gestellt: Sind die bestehenden sportrechtlichen Sanktionen ausreichend? Braucht es bei Gewalt gegen Schiedsrichter eine einheitlichere Linie? Welche Unterstützung erhalten Betroffene nach schweren Vorfällen? Und welche Verantwortung tragen Verbände und Vereine für ihren Schutz?
Denn staatliches Strafrecht kann nur ein Teil der Antwort sein. Ebenso gefragt sind die Sportverbände mit ihren eigenen Rechts- und Verfahrensordnungen, die Vereine mit ihren Möglichkeiten auf den Sportanlagen und der organisierte Sport insgesamt.
Bund, Verbände und Vereine haben unterschiedliche Zuständigkeiten. Diese Zuständigkeiten dürfen aber nicht dazu führen, dass Verantwortung immer nur an die jeweils andere Stelle weitergereicht wird.
Mit dieser Petition gehen wir deshalb nun konsequent den nächsten Schritt und richten die Frage an den zuständigen Bundesgesetzgeber:
Ist der bestehende strafrechtliche Schutz tatsächlich ausreichend – oder muss der Staat diejenigen stärker schützen, die für unsere Gesellschaft Verantwortung übernehmen?
Unsere Forderung
Wir bitten den Deutschen Bundestag daher,
1. den bestehenden strafrechtlichen Schutz von Personen in besonders konfliktbelasteten gesellschaftlichen und ehrenamtlichen Funktionen zu überprüfen,
2. ausdrücklich zu prüfen, ob Schiedsrichterinnen, Schiedsrichter und andere Spieloffizielle im Amateur- und Breitensport aufgrund ihrer besonderen Tätigkeit eines weitergehenden strafrechtlichen Schutzes bedürfen,
3. zu prüfen, ob entsprechende Regelbeispiele bei Körperverletzungs-, Bedrohungs- oder Nötigungsdelikten geschaffen werden können, wenn eine Tat gerade wegen der Ausübung einer solchen Tätigkeit begangen wird,
4. die Erfahrungen bereits besonders geschützter Gruppen wie Feuerwehr und Rettungsdienst in diese Prüfung einzubeziehen und festzustellen, ob deren bestehender Schutz in der Praxis ausreichend greift,
5. gemeinsam mit Ländern, Sportverbänden und Organisationen des Ehrenamtes Maßnahmen zu entwickeln, die Prävention, konsequente Sanktionierung und Unterstützung der Betroffenen miteinander verbinden,
6. zu prüfen, ob vorsätzliche Körperverletzungen, die gezielt gegen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter oder andere besonders exponierte ehrenamtlich Tätige wegen oder während der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden, unabhängig von einem Strafantrag des Betroffenen von Amts wegen verfolgt werden sollten.
Gerade bei der einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB ist grundsätzlich ein Strafantrag des Geschädigten erforderlich, sofern die Staatsanwaltschaft nicht wegen eines besonderen öffentlichen Interesses selbst einschreitet. Aus unserer Sicht sollte bei einem Angriff, der gerade wegen der Ausübung einer solchen gesellschaftlich wichtigen Tätigkeit erfolgt, die Strafverfolgung nicht davon abhängig sein, dass der unmittelbar nach dem Vorfall möglicherweise eingeschüchterte oder belastete Betroffene selbst einen Strafantrag stellt.
Schlussbemerkung
Wer am Wochenende ein Fußballspiel leitet, wer nachts zu einem Feuerwehreinsatz ausrückt oder anderen Menschen in einer Notlage hilft, übernimmt Verantwortung für unsere Gesellschaft.
Niemand muss deshalb unantastbar sein.
Niemand steht über Kritik.
Aber niemand sollte aufgrund dieses Engagements damit rechnen müssen, beleidigt, bedroht oder angegriffen zu werden.
Wer anderen hilft, Regeln durchsetzt oder Verantwortung für die Gemeinschaft übernimmt, darf dafür nicht zum Freiwild werden.
Reiner Kuhn
Herausgeber und Redaktionsleiter
IG Schiedsrichter – Petent

„Damit sehen der DFB und die Verbände wie die Dummen aus. Warum nehmen diese nicht selbst das Heft in die Hand?“
Genau das ist für mich inzwischen die entscheidende Frage. Der Sächsische Landtag hat seine Position klar gemacht: Das bestehende Strafrecht sei ausreichend, für Änderungen wäre ohnehin der Bund zuständig. Damit kann der Fußball aber nicht einfach auf die Politik zeigen.
DFB und Landesverbände haben mit ihren Rechts- und Verfahrensordnungen selbst Möglichkeiten in der Hand. Sie können Strafmaße überprüfen, Unterschiede zwischen den Verbänden hinterfragen, Vereine stärker in die Verantwortung nehmen und dafür sorgen, dass betroffene Schiedsrichter nach einem Angriff nicht alleinstehen.
Deshalb fragen wir jetzt auch ganz konkret: Warum nimmt der Fußball das Heft nicht stärker selbst in die Hand?