Der Sächsische Landtag hat die Petition von IG-Schiedsrichter für einen stärkeren Schutz von Schiedsrichtern und ehrenamtlich Tätigen abgelehnt. Eine Niederlage? Nicht unbedingt. Denn die Politik hat damit eine klare Antwort gegeben: Das bestehende Strafrecht sei ausreichend. Für uns steht deshalb fest, wer jetzt am Zug ist: der Fußball selbst. DFB und insbesondere die Landesverbände – in Sachsen der Sächsische Fußball-Verband – müssen zeigen, wie ernst sie den Schutz ihrer Schiedsrichter nehmen und ob die sportrechtlichen Konsequenzen bei Gewalt tatsächlich ausreichen.
Die Entscheidung ist gefallen. Der 8. Sächsische Landtag hat sich in seiner 33. Sitzung am 16. September 2026 mit der Petition „Schutz der Schiedsrichter und ehrenamtlich Tätigen“ beschäftigt.
Das Ergebnis fällt eindeutig aus: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“
Damit endet ein Verfahren, das bereits im Juli 2025 angestoßen worden war. Ziel der Petition war es, Menschen besser zu schützen, die aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit besonders häufig mit Aggressionen und tätlichen Angriffen konfrontiert werden. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere Fußball-Schiedsrichter.
Gefordert wurde unter anderem, Angriffe auf Schiedsrichter strafrechtlich stärker zu gewichten und ihren Schutz stärker an jenen von Polizei- und Einsatzkräften anzulehnen.
Landtag hält bestehendes Strafrecht für ausreichend
Der Petitionsausschuss verweist in seiner Begründung (liegt uns im Original vor) auf die bereits bestehenden Möglichkeiten des Strafgesetzbuches.
Tätliche Angriffe gegen Schiedsrichter können je nach Art und Intensität beispielsweise als Körperverletzung oder Beleidigung verfolgt werden. Zudem kann die ehrenamtliche Tätigkeit des Opfers bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
Für Polizeibeamte und bestimmte Einsatzkräfte bestehen dagegen besondere Straftatbestände. Der Ausschuss begründet diese Sonderstellung insbesondere damit, dass Polizeibeamte staatliche Aufgaben wahrnehmen und Angriffe auf sie damit zugleich gegen Repräsentanten staatlicher Gewalt gerichtet sind.
Schiedsrichter fallen nicht in diese Kategorie.
Für eine Änderung des Strafgesetzbuches wäre Sachsen ohnehin nicht allein zuständig. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund. Der Freistaat könnte allerdings über den Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative anstoßen.
Doch auch dafür sieht der Petitionsausschuss keinen Anlass.
Ein Satz lässt besonders aufhorchen
Besonders bemerkenswert ist eine Passage aus der Begründung. Dort wird argumentiert, dass nicht zu erwarten sei, dass eine Anhebung des Strafrahmens auf das Niveau des besonderen Schutzes von Vollstreckungsbeamten
„zu spürbar weniger tätlichen Angriffen etwa auf Schiedsrichter führen würde.“
Juristisch mag diese Argumentation nachvollziehbar sein. Für diejenigen, die Wochenende für Wochenende auf den Fußballplätzen stehen, bleibt sie dennoch ernüchternd.
Denn bei der Diskussion geht es nicht ausschließlich darum, ob eine höhere Strafandrohung jeden potenziellen Täter tatsächlich von einer Tat abhält.
Es geht auch darum, welchen Stellenwert der Staat dem Schutz ehrenamtlich Tätiger beimisst.
Ein Schiedsrichter steht im Konfliktfall häufig allein
Natürlich ist ein Fußball-Schiedsrichter kein Polizeibeamter und kein Repräsentant staatlicher Gewalt.
Auf dem Sportplatz befindet er sich dennoch in einer besonderen Position. Er muss Regeln durchsetzen, Konflikte entscheiden, persönliche Strafen aussprechen und gegebenenfalls einen Spieler des Feldes verweisen.
Seine Entscheidungen richten sich zwangsläufig immer wieder gegen die Interessen einzelner Spieler, Trainer, Vereine oder Zuschauer.
Gerade im Amateurfußball steht der Unparteiische in solchen Situationen häufig weitgehend allein.
Beleidigungen, Bedrohungen und Einschüchterungsversuche sind für zahlreiche Schiedsrichter keine theoretischen Gefahren. Noch schwerer wiegen jene Fälle, in denen aus Worten körperliche Gewalt wird.
Deshalb greift eine ausschließlich juristische Betrachtung aus unserer Sicht zu kurz.
Wer das Ehrenamt als unverzichtbare Säule unserer Gesellschaft bezeichnet, muss auch darüber sprechen, wie Menschen geschützt werden, die dieses Ehrenamt ausüben.
Nachwuchs gewinnen ist das eine – ihn zu behalten das andere
Das Problem besitzt noch eine weitere Dimension.
Vereine und Verbände investieren erhebliche Anstrengungen, um neue Schiedsrichter zu gewinnen. Neulingslehrgänge werden angeboten, Nachwuchsprogramme entwickelt und Werbekampagnen gestartet.
Doch Schiedsrichter auszubilden ist nur die halbe Aufgabe. Man muss sie anschließend auch an der Pfeife halten.
Was erlebt ein 15-, 16- oder 17-Jähriger, wenn Erwachsene ihn bereits bei seinen ersten Spielen anschreien, beleidigen oder bedrohen?
Irgendwann stellt sich eine ziemlich einfache Frage:
Warum soll ich mir das eigentlich antun?
Bei körperlichen Angriffen stellt sich diese Frage erst recht.
Ein stärkerer gesetzlicher Schutz würde dieses Problem sicherlich nicht allein lösen. Er könnte aber ein gesellschaftliches Signal aussenden:
Wer Menschen angreift, weil sie sich ehrenamtlich für unseren Sport engagieren, greift damit auch das Ehrenamt selbst an.
Doch braucht es dafür wirklich ein schärferes Strafrecht?
Genau an diesem Punkt gehen selbst innerhalb der IG Schiedsrichter die Meinungen auseinander.
Dieter Albrecht aus Stade hält die ausführliche Begründung des Sächsischen Landtags durchaus für nachvollziehbar. Für ihn liegt das eigentliche Problem weniger im Strafrecht als in dessen konsequenter Anwendung.
„Das deutsche Strafrecht ist völlig ausreichend, muss nur mit aller Härte angewendet werden. Einen vorbeugenden Schutz kann es nicht geben.“
Dieter Albrecht, Stade
Albrecht stellt dabei eine berechtigte Frage: Wie sollte ein tatsächlicher vorbeugender staatlicher Schutz auf Tausenden Amateurplätzen überhaupt aussehen?
Eine flächendeckende Absicherung durch Polizeikräfte kann kaum die Antwort sein.
Bei Gewaltdelikten auf Sportplätzen sieht er deshalb zunächst die Platzvereine in der Verantwortung.
Doch Albrecht geht noch einen Schritt weiter – und nimmt den Fußball selbst in die Pflicht.
Muss der DFB viel stärker handeln?
Für Albrecht liegt ein wesentlicher Hebel bei den Rechts- und Verfahrensordnungen der Fußballverbände.
Täter müssten konsequent sanktioniert werden – bei besonders schweren oder wiederholten Fällen aus seiner Sicht bis hin zum lebenslangen Ausschluss von Sportstätten.
Gleichzeitig kritisiert er die teilweise erheblichen Unterschiede bei den Strafmaßen der einzelnen Landesverbände.
Seine Forderung ist deshalb eindeutig: Der DFB müsse dafür sorgen, dass Gewalt gegen Schiedsrichter bundesweit nach vergleichbaren Maßstäben sanktioniert wird.
Über diese Frage diskutiert die IG Schiedsrichter schließlich nicht erst seit gestern. Auch bei früheren Forderungen und unserem Streikaufruf spielte der Umgang der Sportgerichtsbarkeit mit Gewalt gegen Unparteiische eine zentrale Rolle.
Damit stellt sich eine durchaus unbequeme Frage:
Brauchen Schiedsrichter tatsächlich neue Gesetze – oder müssten Politik, Justiz und Fußball zunächst die bereits vorhandenen Möglichkeiten viel konsequenter ausschöpfen?
„Seit Jahren immer die gleiche Leier“
Noch deutlich frustrierter reagierte Anton Dinslaken aus Baesweiler auf die Entscheidung des sächsischen Landtags.
Seine Kritik richtet sich dabei keineswegs nur gegen die Politik. Auch die Schiedsrichtergemeinschaft selbst nimmt er nicht aus.
Nach seiner Wahrnehmung wird seit Jahren über Gewalt, Respekt und den Schutz der Unparteiischen gesprochen, ohne dass sich grundlegend etwas verändert.
Gerade junge Schiedsrichter würden sich häufig nicht trauen, Missstände offen anzusprechen. Gleichzeitig fehle innerhalb der Schiedsrichtergemeinschaft teilweise die Bereitschaft, gemeinsam Druck aufzubauen.
Sein Fazit fällt entsprechend ernüchternd aus: „Seit Jahren echt immer die gleiche Leier.“
Und zur Politik sagt er kurz und knapp: „Die Politik will nichts tun.“
Die Entscheidung aus Sachsen hat Anton Dinslaken inzwischen auch an Christos Katzidis, Präsident des Fußball-Verbandes Mittelrhein und CDU-Landtags Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.
Für mich ist jetzt klar, wer am Zug ist
Auch für mich als Initiator der Petition ist die Entscheidung zunächst enttäuschend. Gleichzeitig schafft die ausführliche Begründung des Sächsischen Landtags aber auch Klarheit.
Wenn die Politik zu dem Ergebnis kommt, dass das bestehende Strafrecht ausreichend ist Wir haben jetzt Klarheit: Der Sächsische Landtag sieht keinen Anlass für eine Verschärfung des Strafrechts. Zugleich macht er deutlich, dass Änderungen des Strafgesetzbuches ohnehin Sache des Bundes sind. Damit ist der politische Weg nicht grundsätzlich beendet – die Forderung müsste nun auf Bundesebene aufgegriffen werden. Unabhängig davon sind jetzt aber auch DFB und Landesverbände am Zug. Sie müssen zeigen, welchen Schutz ihnen ihre Schiedsrichter wert sind. eine Verschärfung keinen entscheidenden zusätzlichen Schutz für Schiedsrichter bringen würde, müssen wir diese Antwort zunächst akzeptieren.
Sachsen hat seine Antwort gegeben. Auf Bundesebene bleibt die politische Tür offen.
Doch darauf darf der Fußball nicht warten:
Jetzt liegt der Ball bei DFB und Landesverbänden.
DFB und Landesverbände können sich nicht darauf verlassen, dass der Gesetzgeber das Problem für sie löst. Wenn der staatliche Strafrahmen nach Auffassung der Politik ausreichend ist, müssen wir umso genauer darauf schauen, was innerhalb des Fußballs passiert.
Für mich ist jetzt klar, wer am Zug ist
Auch für mich als Initiator der Petition ist die Entscheidung zunächst enttäuschend. Gleichzeitig schafft die ausführliche Begründung des Sächsischen Landtags aber auch Klarheit.
Der Sächsische Landtag kommt zu dem Ergebnis, dass das bestehende Strafrecht ausreichend ist und eine Verschärfung keinen entscheidenden zusätzlichen Schutz für Schiedsrichter erwarten lässt. Diese Antwort müssen wir zunächst akzeptieren.
Damit ist der politische Weg allerdings nicht grundsätzlich beendet.
Denn der Landtag macht in seiner Begründung zugleich deutlich, dass Änderungen des Strafgesetzbuches Sache des Bundes sind. Sachsen hätte zwar die Möglichkeit, über den Bundesrat eine Initiative anzustoßen, sieht dafür aber keinen Anlass.
Wer die Forderung nach einem stärkeren strafrechtlichen Schutz von Schiedsrichtern weiterverfolgen möchte, muss deshalb den Blick nun auf die Bundesebene richten. Dort müsste das Thema politisch aufgegriffen und in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden.
Das ist die eine Seite.
Die andere betrifft den Fußball selbst – und dort kann schon heute gehandelt werden.
DFB und Landesverbände können sich nicht darauf verlassen, dass irgendwann der Gesetzgeber das Problem für sie löst. Sie besitzen mit ihren eigenen Rechts- und Verfahrensordnungen bereits Instrumente, um auf Gewalt gegen Schiedsrichter zu reagieren.
Wie werden Angriffe auf Unparteiische sportrechtlich sanktioniert? Warum gibt es zwischen den Landesverbänden teilweise erhebliche Unterschiede? Sind die bestehenden Strafen tatsächlich geeignet, ein deutliches Signal zu setzen? Und wie konsequent werden Vereine in die Verantwortung genommen, wenn es auf ihren Sportanlagen zu Gewalt gegen Schiedsrichter kommt?
Genau hier sehe ich nach der Entscheidung aus Sachsen den nächsten Ansatzpunkt.
Wir haben jetzt Klarheit über zwei unterschiedliche Ebenen: Eine mögliche Änderung des Strafrechts gehört auf die Bundesebene. DFB und Landesverbände können dagegen schon jetzt handeln.
Es geht dabei nicht darum, nach möglichst drakonischen Strafen zu rufen. Es geht um klare, nachvollziehbare und möglichst einheitliche Konsequenzen, wenn ein Schiedsrichter bedroht, bespuckt oder körperlich angegriffen wird.
Wer ständig neue Schiedsrichter gewinnen möchte, muss denjenigen, die bereits auf den Plätzen stehen, auch glaubhaft vermitteln können: Wenn euch etwas passiert, stehen wir hinter euch.
Und daran werden sich DFB und Landesverbände messen lassen müssen.
Jetzt liegt der Ball beim Fußball
Vielleicht hat die Petition damit trotz ihrer Ablehnung etwas Wichtiges erreicht: Wir haben eine klare Antwort bekommen – und wissen jetzt, wo weiter angesetzt werden muss.
Auf politischer Ebene ist die Tür nicht geschlossen. Sachsen will selbst keine Initiative über den Bundesrat starten. Das bedeutet aber nicht, dass die Forderung nicht auf Bundesebene erneut aufgegriffen werden kann.
Gleichzeitig darf der Fußball nicht darauf warten, ob sich dort irgendwann etwas bewegt.
DFB und Landesverbände sollten jetzt ihre eigenen Regelwerke auf den Prüfstand stellen. Ein tätlicher Angriff auf einen Schiedsrichter darf nicht völlig unterschiedlich bewertet werden, nur weil das Spiel wenige Kilometer weiter in einem anderen Landesverband stattgefunden hat.
Dabei dürfen auch die Vereine nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Sie sind Gastgeber, stellen den Ordnungsdienst und müssen dafür sorgen, dass Schiedsrichter die Sportanlage nach einem Spiel genauso sicher verlassen können, wie sie sie betreten haben.
Genauso wichtig ist die Frage, was nach einem Angriff passiert: Wer unterstützt den betroffenen Schiedsrichter? Wer begleitet ihn bei einer Anzeige? Wer hilft ihm durch das sportgerichtliche Verfahren? Und wer fragt auch einige Tage später noch nach ihm, wenn der öffentliche Wirbel längst vorbei ist?
Schutz beginnt nicht erst beim Strafmaß.
Kein Zuständigkeits-Pingpong mehr
Genau darin liegt die Gefahr dieser Debatte.
Sachsen verweist auf das bestehende Strafrecht und die Zuständigkeit des Bundes. Die Justiz kann die Fälle verfolgen, die bei ihr landen. Die Fußballverbände besitzen eigene Rechts- und Verfahrensordnungen. Die Vereine tragen Verantwortung auf ihren Sportanlagen.
Für jeden einzelnen Bereich gibt es also jemanden, der zuständig ist.
Nur darf daraus nicht entstehen, dass sich am Ende niemand verantwortlich fühlt.
Anton Dinslakens Frust darüber, dass seit Jahren über dieselben Probleme gesprochen wird, ist deshalb nachvollziehbar. Wir brauchen nicht die nächste Sonntagsrede darüber, wie wichtig Schiedsrichter für den Fußball sind.
Das wissen wir.
Entscheidend ist, was passiert, wenn einer von ihnen angegriffen wird.
Die Ablehnung meiner Petition ist deshalb für mich kein Schlusspunkt. Sie beantwortet zunächst die Frage, ob Sachsen eine Verschärfung des Strafrechts auf diesem Weg unterstützen und selbst politisch vorantreiben möchte.
Die Antwort lautet: Nein.
Das akzeptiere ich.
Aber damit sind weder Politik noch Fußball aus der Verantwortung entlassen.
Auf Bundesebene kann die politische Diskussion weitergeführt werden. Gleichzeitig können DFB und Landesverbände sofort handeln: Sie können ihre Rechts- und Verfahrensordnungen überprüfen, Unterschiede bei der Sanktionierung hinterfragen und gemeinsame Standards für den Umgang mit Gewalt gegen Schiedsrichter schaffen.
Denn für den Betroffenen ist am Ende zweitrangig, ob sein Schutz über Strafrecht, Sportrecht, Ordnungsdienste oder Prävention verbessert wird.
Entscheidend ist die Botschaft:
Wer einen Schiedsrichter bedroht, bespuckt oder schlägt, muss wissen, dass weder Staat noch Fußball ihn damit alleinlassen.
Sachsen hat seine Antwort gegeben. Auf Bundesebene bleibt die politische Tür offen.
Und der Fußball muss darauf nicht warten.
Jetzt liegt der Ball bei DFB und Landesverbänden.
gez. Herausgeber der IG Schiedsrichter
Reiner Kuhn

Ein zunehmendes Problem in Teilen einer immer gewaltbereiteren Gesellschaft. Aber was soll die Politik daran ändern? Wie soll etwa ein vorbeugender Schutz gestaltet werden? Es können nicht – wie im Profibereich – als kritisch eingestuften Spiele unter Polizeischutz gestellt werden. Die bestehenden Gesetze sind ausreichend, müssen von den Gerichten entsprechend angewendet werden. Dieser Schutz gilt auch für alle ehrenamtlich tätigen, wie den Schiedsrichtern im Amateurbereich.
Da flammt auch wieder das alte leidige Thema auf. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) muss endlich eine einheitliche Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO), für den gesamten Bereich in Kraft setzen und nicht den 21 Mitgliedsverbänden mit einem vielfach zu geringem Strafansatz überlassen. Nur harte Strafen haben abschreckende Wirkung. Was die Sportgerichte nicht aburteilen können, müssen die zuständigen Gerichte mit Anzeigen der Betroffenen erledigen.
Der sächsische Landtag konnte der Petition der IG Schiedsrichter nicht abhelfen. Mit dieser Entscheidung war zu rechnen. Wie soll die Politik ehrenamtlich tätige Personen unmittelbar schützen? Die Instanzen des Sports, angefangen von der untersten bis zur höchsten Ebene, müssen alles tun, um Ausschreitungen und Gewalt, vor allem gegen Schiedsrichter einzudämmen. Als ehemals langjähriger Vorsitzender eines Sportgerichts bin ich mit dem Thema nur allzu gut vertraut. Nur Lippenbekenntnisse reichen nicht.