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Ehrenamtspauschale wird erhöht

Schiedsrichter*innen im Amateurfußball sind Ehrenamtler und in ihrer Rolle bekommen sie vom Staat einen steuerfreien Bonus geschenkt. 

Gemeinnützig arbeiten oder den Nachwuchs trainieren: Ein Ehrenamt oder die Tätigkeit als Übungsleiter sind für viele Herzenssache. Die steuerfreie Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale setzen hierbei einen zusätzlichen Anreiz für das gemeinnützige Engagement. Was aktuell gilt und was sich im Jahr 2026 ändert, erfahren Sie in unserem Artikel.

Aktuell beträgt die Ehrenamtspauschle 840 Euro. Diese ist ein steuerfreier Freibetrag pro Jahr für ehrenamtlich Tätige, der als Aufwandsentschädigung dient. Sie gilt für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen, mildtätigen Betreuer oder eben den Schiedsrichter, wobei die Einnahmen bis zur Grenze steuerfrei bleiben. Sollten die Einnahmen den Betrag übersteigen, ist nur der Mehrbetrag steuerpflichtig.

Bei der Steuererklärung wird die Pauschale auf der Anlage N eingetragen. Übersteigen die Einnahmen den Freibetrag, muss der übersteigende Betrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn angegeben werden.

Geplante Erhöhung ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 soll sowohl der Betrag für die Ehrenamtspauschale, als auch die Übungsleiterpauschale angehoben werden. Die geplante Erhöhung der Pauschalen ist Teil eines entsprechenden Gesetzesentwurfs.

Vorbehaltlich der Zustimmung aller Gremien bedeutet das in konkreten Zahlen:

Ehrenamtspauschale

Aktuell: Die Ehrenamtspauschale (zu der auch Schiedsrichter zählen) beträgt 840 Euro jährlich.

Ab 2026: Der Betrag soll auf 960 Euro jährlich angehoben werden.

Übungsleiterpauschale

Aktuell: Die Übungsleiterpauschale beträgt 3.000 Euro jährlich.

Ab 2026: Die Pauschale soll auf 3.300 Euro jährlich erhöht werden.

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