Am zweiten Spieltag standen erneut mehrere Schiedsrichterentscheidungen im Mittelpunkt. Während Tom Bauer in Fürth bei mehreren entscheidenden Szenen überzeugte und sowohl einen klaren Handelfmeter als auch einen weiteren Strafstoß sicher erkannte, musste VAR Nicolas Winter beim vermeintlichen Führungstreffer korrigierend eingreifen. Auch bei einem möglichen Elfmeter für Nürnberg lag Bauer mit seiner Bewertung richtig. Alles weitere in der Spieltagsanalyse:
In Berlin war die Rote Karte gegen Deyovaisio Zeefuik nach einem Ellenbogen-Einsatz folgerichtig. Die Vorgeschichte mit dem vorherigen Ziehen an den Haaren wirft allerdings Fragen zum späteren Strafmaß auf. Für die größten Diskussionen sorgte erneut die Partie in Kiel. Neben einem vom VAR übersehenen Abseits sorgte vor allem eine Gelbe Karte von Max Burda im Zusammenhang mit einer vergleichbaren Szene aus der Vorwoche für Gesprächsstoff. Hinzu kamen die Rote Karte gegen den Kieler Sportlichen Leiter Kevin Meinhardt nach einem Schubser gegen den Vierten Offiziellen sowie eine umstrittene Entscheidung, den bereits verwarnten Balzi nach einem rüden Foul nicht mit Gelb-Rot vom Platz zu stellen. Unterm Strich zeigt der Spieltag einmal mehr: Während einige Entscheidungen nahezu mustergültig ausfielen, bleiben insbesondere die VAR-Leistung in Kiel und der unterschiedliche Umgang mit vergleichbaren Situationen diskussionswürdig.
Greuther Fürth – 1. FC Nürnberg 2:4 (SR: Tom Bauer)
Szene 1: Wie aus dem Nichts gab es Elfmeter für Fürth! Janisch wollte eine scharfe Flanke von rechts mit dem Kopf klären, berührte den Ball dabei jedoch mit dem rechten, deutlich abgespreizten Arm. Eine glasklare Sache – und eine monstermäßig gute Entscheidung von Schiedsrichter Tom Bauer. Er erkannte das Handspiel innerhalb von Sekunden. Kein Protest, keine Diskussion: Jeder auf dem Platz hatte sofort gesehen, was passiert war. Genau so muss es sein.
Szene 2: Kurz vor der Pause die vermeintliche Führung für Fürth. Dehm brachte von rechts eine scharfe Flanke vor das Tor, Klaus kam eingelaufen und beförderte die Kugel wuchtig in die Mitte des Tores. Doch schon im ersten Moment sah das stark nach Abseits aus. Das Schiedsrichterteam erkannte den Treffer zunächst an. Die anschließende VAR-Kontrolle durch Nicolas Winter bestätigte jedoch den Verdacht: Klaus stand bei der Flanke eindeutig im Abseits. Winter griff folgerichtig ein und der Treffer wurde zurückgenommen. Eine wichtige und letztlich klare Korrektur durch den VAR.
Szene 3: Kleiner Aufreger im Nürnberger Strafraum: Nach einem Laufduell mit Fernandez geht Appelkamp zu Boden. Schiedsrichter Tom Bauer reagiert jedoch sofort und signalisiert: Das reicht nicht für einen Elfmeter. Die Entscheidung ist nachvollziehbar. Es handelt sich um ein typisches Laufduell mit seitlichem Körperkontakt – Schulter an Schulter im Kampf um den Ball. Solche Kontakte sind im modernen Fußball grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht übermäßig hart oder durch Stoßen, Halten beziehungsweise Beinstellen klar regelwidrig sind. Bauer bewertete den Kontakt als nicht strafwürdig. Auch VAR Nicolas Winter sah keinen Anlass einzugreifen. Das ist konsequent: Bei Elfmeter-Szenen soll der VAR nur dann eingreifen, wenn eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung des Schiedsrichters vorliegt. Das war hier nicht der Fall.
Szene 4: Kurz darauf gab es dann Elfmeter für Fürth. Felix Klaus brachte den Ball aus dem rechten Halbfeld in den Strafraum. Appelkamp wollte zum Ball gehen, wurde dabei aber von Eric Porstner von hinten zu Fall gebracht. Schiedsrichter Tom Bauer reagierte sofort und zeigte auf den Punkt. Porstner sah zudem die Gelbe Karte. Auch die anschließende VAR-Prüfung durch Nicolas Winter bestätigte die Entscheidung. Im Gegensatz zur Szene wenige Minuten zuvor war der Kontakt diesmal klar unzulässig: Während das Laufduell mit Fernández noch als erlaubter Körperkontakt bewertet werden konnte, kam Porstner hier von hinten und hinderte Appelkamp durch Ziehen beziehungsweise Zupfen am Ballzugriff. Der Kontakt brachte den Fürther zudem zu Fall. Ein klares Foul – und innerhalb des Strafraums folgerichtig ein Strafstoß. Die Entscheidung von Tom Bauer war damit absolut nachvollziehbar.
Hertha BSC – 1. FC Heidenheim 4:1 (SR: Lukas Benen)
Szene 5: In dem Spiel sah Deyovaisio Zeefuik in der 88. Minute die direkte Rote Karte von Schiedsrichter Lukas Benen. Ausgerechnet Zeefuik, der zuvor mit einem sehenswerten Lupfer das 3:0 erzielt hatte, ließ sich kurz vor Schluss zu einer Tätlichkeit gegen Maximilian Breunig hinreißen – nachdem er zuvor selbst an den Haaren gezogen worden war.
Zeefuik traf den Heidenheimer mit dem Ellenbogen im Brustbereich. Für Schiedsrichter Benen war die Situation eindeutig: Rot wegen einer Tätlichkeit. Und diese Entscheidung ist regeltechnisch klar. Ein absichtlicher, nicht spielbezogener Ellenbogen-Einsatz gegen einen Gegenspieler ist als Tätlichkeit mit der Roten Karte zu ahnden. Selbst der Versuch einer Tätlichkeit ist bereits strafbar. Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, ob der Kontakt das Gesicht, den Oberkörper oder die Brust trifft oder wie stark der Gegenspieler anschließend reagiert.
Dass Breunig sich nach der Aktion ins Gesicht fasste, obwohl der Kontakt offenbar tiefer am Körper saß, ändert an der Bewertung nichts. Entscheidend ist die Aktion selbst: Der Ellenbogen-Einsatz war unnötig und aggressiv. Die Rote Karte von Lukas Benen war daher folgerichtig.
Allerdings gehört zur vollständigen Bewertung auch die Vorgeschichte. Auf den Bildern ist zu erkennen, dass Zeefuik unmittelbar zuvor an den Haaren gezogen wurde. Dafür hätte es ebenfalls eine Verwarnung wegen unsportlichen Verhaltens beziehungsweise Provokation geben können. Eine solche Aktion ist jedoch keine Angelegenheit für den Video-Assistenten. Der VAR darf hier nicht nachträglich eine Gelbe Karte wegen einer vorangegangenen Unsportlichkeit aussprechen.
Damit bleibt die Vorgeschichte letztlich eine Frage für das Sportgericht und das Strafmaß. Im Urteil könnte sich die Formulierung „Tätlichkeit nach vorangehender sportwidriger Handlung“ wiederfinden. Vor diesem Hintergrund halte ich eine Sperre von einem, maximal zwei Spielen für ein angemessenes Strafmaß. Die Tätlichkeit selbst bleibt unstrittig – die Provokation unmittelbar davor sollte bei der Ahndung aber berücksichtigt werden.
Holstein Kiel – FC St. Pauli 2:2 (SR. Dr. Max Burda)
Große Aufregung gab es am Freitag auch in Kiel. Gleich mehrere Szenen sorgten für Diskussionen: eine Gelbe Karte, eine vergleichbare Situation aus der Vorwoche und ein Abseitstor.
Mit dem Führungstreffer hatte Schiedsrichter Max Burda allerdings eher wenig zu tun. Hier lag die Verantwortung beim Video-Assistenten Günter Perl. Er hätte erkennen müssen, dass der Kieler Spieler durch seine Position beziehungsweise sein Verhalten den Gegner beeinflusste und damit aktiv ins Abseits eingriff. Der Treffer hätte deshalb nicht zählen dürfen. Hier hat der VAR schlicht nicht sauber gearbeitet.
Anders bei der Szene mit Rick-Jade Jones: Burda bewertete den Zweikampf als Foul und zeigte dem Kieler die Gelbe Karte. Eine Entscheidung, die regeltechnisch nachvollziehbar und aus meiner Sicht richtig war.
Brisant wird die Szene allerdings durch einen Blick auf die Vorwoche. Damals hatte Harm Osmers eine vergleichbare Situation anders – und falsch – bewertet. Der Vorgang wurde anschließend als unvermeidbarer Zusammenprall beziehungsweise Unfall eingestuft, jedoch der Fehler nicht öffentlich kommuniziert. Intern wurde die Szene jedoch anders bewertet: Den Schiedsrichtern wurde vermittelt, dass es sich dabei um ein Foul gehandelt hatte.
Damit geriet Burda in eine schwierige Situation. Eine öffentliche Stellungnahme zu seiner Entscheidung hätte unweigerlich bedeutet, den Fehler seines Kollegen aus der Vorwoche zu benennen. Dass er sich deshalb nach dem Spiel nicht zu den Szenen äußern wollte, ist zumindest nachvollziehbar.
Die eigentliche Brisanz liegt deshalb weniger in Burdas Entscheidung als in der unterschiedlichen Bewertung vergleichbarer Situationen innerhalb von nur einer Woche. Wenn eine Szene intern als Foul bewertet wird, nach außen aber als unvermeidbarer Zusammenprall dargestellt wird, entsteht zwangsläufig Erklärungsbedarf.
Szene 6: Eine andere Szene ging unter. Nach einer Spielunterbrechung lief Schiedsrichter Max Burda in Richtung Kieler Bank und zückte die Rote Karte. Für wen, war zunächst nicht zu erkennen. Sie galt dem Sportlichen Leiter der Kieler, Kevin Meinhardt. Dieser hatte sich nach einer aus seiner Sicht falschen Entscheidung Burdas nicht nur lautstark beim vierten Offiziellen Leonidas Exuzidis beschwert, sondern soll ihn dabei auch mit der Hand geschubst haben. Auch wenn es offenbar nur ein leichter Schubser war, überschritt Meinhardt damit eine klare Grenze. Eine körperliche Konfrontation gegenüber einem Mitglied des Schiedsrichterteams ist nicht hinnehmbar. Exuzidis meldete den Vorfall per Funk an Burda. Der Berliner reagierte daraufhin konsequent und zeigte Meinhardt die Rote Karte. Die Entscheidung ist nachvollziehbar: Wer einen Spieloffiziellen körperlich angeht, muss mit einem Feldverweis rechnen – unabhängig davon, wie leicht der Kontakt letztlich war.
Szene 7: Der bereits verwarnte Balzi hatte Glück, als er St. Pauli-Verteidiger Tomoya Ando an der Seitenlinie rüde abräumte. Nach einigen hitzigen Szenen zuvor und deutlich hochgekochten Emotionen hätte Schiedsrichter Max Burda den Kieler durchaus mit Gelb-Rot vom Platz stellen können. Stattdessen schnappte sich Burda den Argentinier und redete ihm eindringlich ins Gewissen. Eine deutliche Ermahnung – doch nicht jeder auf der Gäste-Bank war mit dieser Lösung einverstanden.
Regeltechnisch ist die Szene durchaus diskutabel. Ein rücksichtsloses beziehungsweise rüdes Foul ist grundsätzlich mit einer Gelben Karte zu ahnden. Bei einem bereits verwarnten Spieler würde das entsprechend Gelb-Rot bedeuten. Allerdings muss nicht jeder harte Zweikampf automatisch eine Verwarnung nach sich ziehen. Entscheidend ist die konkrete Bewertung des Fouls durch den Schiedsrichter. Gerade in einer bereits aufgeheizten Partie kann eine zweite Gelbe Karte zudem ein wichtiges Signal zur Beruhigung sein. Burda entschied sich hier bewusst für die mildere Variante und versuchte, Balzi durch eine klare Ansprache einzufangen. Das liegt grundsätzlich in seinem Ermessensspielraum – angesichts der Vorgeschichte und des rüden Einsteigens ist die Entscheidung aber zumindest diskutabel. Balzi durfte sich jedenfalls glücklich schätzen, dass Burda es bei einer deutlichen Ermahnung beließ.
Mehr dazu hier: Schiedsrichter Burda verweigert Interview: Zwei strittige Szenen sorgen für Diskussionen
SG Dynamo Dresden – SV Darmstadt 98 1:0 (SR: Konrad Oldhafer)
Szene 8: Hauptmann nahm im Zentrum Fahrt auf und hatte plötzlich viel Raum vor sich. Klefisch wusste sich nur noch mit einem Foul zu helfen, brachte den Darmstädter zu Fall und sah dafür von Schiedsrichter Konrad Oldhafer die zweite Gelbe Karte – damit folgerichtig Gelb-Rot. Die Entscheidung passt zur aktuellen Regelauslegung. Hauptmann war mit Tempo unterwegs und hatte eine aussichtsreiche Angriffssituation vor sich. Klefisch unterband diesen Angriff mit einem taktischen Foul. Das ist ein klassischer Fall von „Stopping a Promising Attack“ (SPA) und kann mit einer Verwarnung wegen unsportlichen Verhaltens geahndet werden. Es handelte sich dabei nicht um eine Verhinderung einer offensichtlichen Torchance (DOGSO), die grundsätzlich einen Platzverweis nach sich ziehen könnte. Dafür fehlten die entsprechenden Voraussetzungen. Vielmehr ging es um einen aussichtsreichen Angriff, den Klefisch durch sein Foul bewusst stoppte. Da der Darmstädter bereits verwarnt war, bedeutete die zweite Gelbe Karte automatisch den Platzverweis. Oldhafer lag mit seiner Entscheidung damit richtig.
Arminia Bielefeld – Energie Cottbus 3:0 (SR: Florian Lechner)
Szene 9: Bei einem weiten Einwurf kommt Young links im Strafraum an den Ball und zieht halbhoch in Richtung Elfmeterpunkt. Ciğerci stellt sein Bein heraus, Young nimmt den Kontakt dankend an und geht zu Boden. Schiedsrichter Konrad Oldhafer zeigte auf den Punkt. Die Entscheidung ist nachvollziehbar. Ciğerci geht mit dem Bein aktiv in den Laufweg des Angreifers und kommt dabei mit Young in Kontakt. Ein solches Beinstellen beziehungsweise der Versuch, einen Gegenspieler zu Fall zu bringen, kann ein strafbares Vergehen darstellen. Da sich die Aktion im Strafraum ereignete, ist ein direkter Freistoß entsprechend als Strafstoß auszuführen. Dass Young den Kontakt möglicherweise etwas dankend annimmt und den Sturz theatralischer aussehen lässt, ändert nicht automatisch etwas an der Bewertung. Entscheidend ist vielmehr, ob der Verteidiger durch sein herausgestelltes Bein den regelwidrigen Kontakt verursacht hat. Das war hier der Fall. Der Elfmeter für Darmstadt ist deshalb eine vertretbare und aus meiner Sicht richtige Entscheidung.
Hannover 96 – VfL Wolfsburg 0:1 (SR: Timo Gansloweit)
Szene 10: Kurz vor Schluss gab es in einem ansonsten ereignisarmen Niedersachsenduell Elfmeter für Wolfsburg. Hugonet klammerte im Strafraum auffällig an Glatzel und hielt den Angreifer damit klar fest. Schiedsrichter Timo Gansloweit zögerte nicht und zeigte auf den Punkt. Eine nachvollziehbare und regelkonforme Entscheidung. Halten beziehungsweise Klammern ist ein strafbares Vergehen. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Angreifer gerade in Ballbesitz ist, sondern ob der Verteidiger ihn durch das Festhalten regelwidrig behindert. Geschieht dies im eigenen Strafraum, ist auf Strafstoß zu entscheiden. Hier war das Halten deutlich erkennbar und ging über einen normalen Körperkontakt oder ein erlaubtes Duell hinaus. Gansloweit hatte deshalb allen Grund, den Wolfsburgern den Strafstoß zuzusprechen.
