Ein Spieler schlägt einen Schiedsrichter – und für den Verein scheint die Konsequenz klar: sofort raus mit ihm. Doch ausgerechnet ein vorschneller Vereinsausschluss kann während eines laufenden Sportgerichtsverfahrens problematisch sein. Vereine sollten deshalb zwischen einer sofortigen internen Suspendierung und dem endgültigen formalen Ausschluss unterscheiden.
Ein tätlicher Angriff auf einen Schiedsrichter ist nicht nur ein Angriff auf den Unparteiischen. Ein solcher Vorfall schadet auch dem Ansehen des eigenen Vereins erheblich.
Entsprechend groß ist häufig der öffentliche Druck. Schnell wird gefordert, dass sich der Verein umgehend von dem betreffenden Spieler trennt und ihn aus dem Verein ausschließt.
Menschlich ist diese Reaktion nachvollziehbar. Formal kann jedoch Zurückhaltung geboten sein.
Erst das Sportgericht entscheiden lassen
Nach einem Angriff auf einen Schiedsrichter wird regelmäßig ein sportgerichtliches Verfahren eingeleitet. Dabei geht es nicht nur um die Aufarbeitung des Vorfalls, sondern auch um mögliche persönliche Sanktionen gegen den Spieler.
Deshalb sollte ein Verein genau prüfen, welche Auswirkungen eine sofortige Abmeldung oder ein formaler Vereinsausschluss auf das laufende Verfahren hätte. Maßgeblich sind dabei die jeweiligen Satzungen sowie Rechts- und Verfahrensordnungen des zuständigen Verbandes.
Besteht die Gefahr, dass durch die sofortige Beendigung der Vereinsmitgliedschaft beziehungsweise Spielberechtigung die Zuständigkeit oder die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erschwert wird, sollte der Verein mit diesem letzten formalen Schritt warten.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass der Spieler bis zum Urteil einfach weitermachen darf.
Suspendieren statt vorschnell ausschließen
Der Verein kann unmittelbar reagieren. Er kann sich öffentlich und intern eindeutig von der Tat distanzieren und – soweit es seine Satzung und die verbandsrechtlichen Bestimmungen zulassen – den Spieler beispielsweise vom Trainings- und Spielbetrieb ausschließen.
Damit setzt der Verein ein klares Zeichen: Ein Angriff auf einen Schiedsrichter wird nicht toleriert.
Der endgültige formale Ausschluss kann anschließend erfolgen, sobald das sportgerichtliche Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist und keine verfahrensrechtlichen Gründe mehr entgegenstehen.
Nicht den Täter vor der Sportstrafe bewahren
Gerade bei schweren Angriffen muss schließlich auch im Interesse des Fußballs liegen, dass eine persönliche sportgerichtliche Sanktion tatsächlich ausgesprochen und wirksam wird.
Ein Verein sollte deshalb nicht allein aus verständlichem Aktionismus einen formalen Schritt vollziehen, der das Verfahren möglicherweise erschwert.
Die richtige Reihenfolge kann daher lauten: sofort suspendieren, Sportgerichtsverfahren abwarten und anschließend die vereinsrechtlichen Konsequenzen endgültig ziehen.
Denn konsequentes Handeln bedeutet nicht zwangsläufig, einen Spieler innerhalb weniger Stunden aus dem Verein zu werfen. Konsequentes Handeln bedeutet auch, dafür zu sorgen, dass ein Angriff auf einen Schiedsrichter vollständig aufgearbeitet und der Verantwortliche sportrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden kann.
