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Zwischen Samthandschuhen und lebenslanger Sperre: Wie hart müssen Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter bestraft werden? Die kontroverse Diskussion zeigt, wie weit die Vorstellungen von angemessenen Sanktionen auseinandergehen – und warum der DFB bei einheitlichen Strafrahmen gefordert ist. (Foro: Bild: Symbolbild / KI-generiert)

Zwischen Samthandschuhen und lebenslanger Sperre

Kommentierende Analyse | IG Schiedsrichter

Ein Jugendspieler stößt einen Schiedsrichter zu Boden und wird bis zum Saisonende gesperrt. Die Reaktionen reichen von Verständnis für den Täter bis zur Forderung nach lebenslangem Ausschluss. Die Diskussion offenbart, wie unterschiedlich Gewalt gegen Unparteiische bewertet wird – und wirft grundsätzliche Fragen zur Sportgerichtsbarkeit auf.

Wenn plötzlich der Täter im Mittelpunkt steht

Die Reaktionen auf unseren [ursprünglichen Bericht über den tätlichen Angriff auf einen Schiedsrichter] (LINK ZUM ARTIKEL) bei einem B-Junioren-Kreisligaspiel in Westthüringen haben uns in ihrer Bandbreite überrascht. Insbesondere in den sozialen Netzwerken entwickelte sich eine kontroverse Diskussion über die verhängte Sperre und den richtigen Umgang mit jugendlichen Tätern.

Ein Jugendlicher beleidigt nach Spielende den Schiedsrichter. Als dieser daraufhin die Rote Karte zeigt, greift der Spieler den Unparteiischen tätlich an und stößt ihn zu Boden.

Das zuständige Sportgericht verhängt eine Sperre für sämtliche Pflichtspiele bis zum 30. Juni 2027. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Sanktion verkürzt werden, wenn der Jugendliche einen Schiedsrichterlehrgang erfolgreich absolviert und selbst mehrere Spiele leitet.

Eigentlich eine Entscheidung, über deren konkrete Dauer man sachlich diskutieren kann.

Doch die Kommentare unter unserem Beitrag zeigen, wie weit die Vorstellungen von einer angemessenen Bestrafung auseinanderliegen.

Während einige Leser lebenslange Sperren fordern, halten andere bereits die verhängte Sanktion für ausreichend oder sogar zu hart. Wieder andere argumentieren, man dürfe einem Jugendlichen nicht die sportliche Zukunft verbauen.

Und genau an dieser Stelle wird es interessant.

Denn bei aller Sorge um die Zukunft des Spielers gerät derjenige, der körperlich angegriffen wurde, zunehmend in den Hintergrund: der Schiedsrichter.

Der arme Junge – und was ist mit dem Schiedsrichter?

Natürlich reden wir über einen Jugendlichen. Natürlich befindet sich ein B-Junior noch in seiner persönlichen Entwicklung. Und selbstverständlich muss das Sportrecht jungen Menschen die Möglichkeit geben, aus Fehlern zu lernen.

Aber wir sollten die Reihenfolge nicht vergessen.

Hier wurde nicht ein Jugendlicher wegen einer unglücklichen Formulierung oder eines überharten Zweikampfs für Monate gesperrt.

Hier wurde ein Schiedsrichter nach einer regelgerechten persönlichen Strafe körperlich angegriffen.

Das ist keine gewöhnliche Unsportlichkeit. Es ist eine Grenzüberschreitung, die nicht dadurch weniger schwerwiegend wird, dass der Täter noch minderjährig ist.

Wer jetzt ausschließlich darüber diskutiert, wie hart die Sperre den Jugendlichen trifft, sollte sich auch eine andere Frage stellen:

Was macht ein solcher Angriff mit dem betroffenen Schiedsrichter?

Hat er danach noch Freude an seinem Hobby? Steht er am nächsten Wochenende wieder auf dem Platz? Oder gehört er irgendwann zu jenen Unparteiischen, die ihre Pfeife aus Frust über den Umgang auf unseren Sportplätzen an den Nagel hängen?

Wir kennen die persönliche Situation des betroffenen Schiedsrichters nicht. Aber genau deshalb sollten wir ihn in der Diskussion nicht vergessen.

Lebenslang sperren? Auch das kann nicht die Lösung sein

Auf der anderen Seite stehen zahlreiche Forderungen nach lebenslangen Sperren. Manche möchten den Jugendlichen nie wieder auf einem Fußballplatz sehen.

So verständlich die Empörung über einen Angriff ist: Auch das kann keine pauschale Antwort sein.

Nach den bislang bekannten Schilderungen wurde der Schiedsrichter gestoßen und fiel zu Boden. Von Faustschlägen, Tritten oder schweren Verletzungen ist in der vorliegenden Berichterstattung nicht die Rede.

Das bedeutet keineswegs, dass ein Stoß harmlos wäre. Auch dadurch können Menschen erheblich verletzt werden.

Aber ein Sportgericht muss unterscheiden können, ob ein Schiedsrichter gestoßen, mehrfach geschlagen oder durch einen besonders brutalen Angriff schwer verletzt wird.

Wer bei jeder Tätlichkeit automatisch die Höchststrafe verlangt, nimmt dem Sportrecht die Möglichkeit, unterschiedliche Schweregrade angemessen zu berücksichtigen.

Konsequenz bedeutet nicht, jede Tat gleich hart zu bestrafen. Konsequenz bedeutet, jede Tat ernst zu nehmen und angemessen zu sanktionieren.

Ein Schiedsrichterlehrgang ist keine Belohnung

Besonders bemerkenswert finden wir, dass auch der pädagogische Teil des Urteils teilweise auf Unverständnis stößt.

Dabei liegt gerade darin eine Chance.

Wer einen Schiedsrichter angreift, sollte erfahren, was es bedeutet, selbst Entscheidungen treffen zu müssen, Kritik auszuhalten und Verantwortung für ein Fußballspiel zu übernehmen.

Ein erfolgreich absolvierter Schiedsrichterlehrgang und begleitete eigene Einsätze können einem Jugendlichen möglicherweise mehr vermitteln als eine ausschließlich zeitlich verlängerte Sperre.

Das bedeutet nicht, einen jungen Menschen unvorbereitet auf den Platz zu schicken oder die Schiedsrichtertätigkeit als Strafarbeit zu missbrauchen.

Es geht um einen Perspektivwechsel.

Wer einmal selbst erlebt hat, wie schnell Spieler, Trainer oder Zuschauer Entscheidungen infrage stellen, entwickelt vielleicht ein anderes Verständnis für die Aufgabe eines Unparteiischen.

Allerdings darf ein solcher pädagogischer Ansatz nicht dazu führen, dass die ursprüngliche Tat verharmlost wird.

Eine zweite Chance und eine konsequente Bestrafung schließen sich nicht aus.

Wir fordern härtere Strafen – aber welche eigentlich?

Seit Jahren wird über Respektlosigkeit und Gewalt gegenüber Schiedsrichtern diskutiert.

Immer wieder wird nach härteren Sanktionen gerufen. Vereine sollen stärker in die Verantwortung genommen, Wiederholungstäter konsequenter bestraft und Unparteiische besser geschützt werden.

Auch die IG Schiedsrichter setzt sich seit Langem für einen wirksameren Schutz der Unparteiischen und nachvollziehbare, möglichst einheitliche sportrechtliche Sanktionen ein.

Doch die Diskussion unter unserem Artikel zeigt ein grundsätzliches Problem.

Was verstehen wir eigentlich unter einer harten Strafe?

Ist eine Sperre bis Saisonende für einen Jugendlichen bereits drastisch? Sind zwei Jahre angemessen? Oder muss jeder körperliche Angriff zwangsläufig zum lebenslangen Ausschluss führen?

Die Antworten fallen höchst unterschiedlich aus.

Gerade deshalb brauchen wir klare Strafrahmen, die sowohl die Schwere des Angriffs als auch die persönlichen Umstände und bei Jugendlichen den Erziehungsgedanken berücksichtigen.

Ein Sportgericht darf weder aus öffentlichem Druck die Höchststrafe verhängen noch aus falsch verstandener Rücksichtnahme eine Tätlichkeit bagatellisieren.

Unterschiedliche Strafrahmen – ein bundesweites Problem

Die Diskussion über das Urteil aus Westthüringen wirft noch eine andere Frage auf: Nach welchen Maßstäben werden Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter in Deutschland eigentlich bestraft?

Unser Kollege Anton Dinslaken hat bereits vor einiger Zeit die Rechts- und Verfahrensordnungen der Fußball-Landesverbände miteinander verglichen. Das Ergebnis zeigte erhebliche Unterschiede bei den vorgesehenen Sanktionen.

Während manche Verbände vergleichsweise konkrete Mindeststrafen vorsehen, ermöglichen andere deutlich weitergehende Maßnahmen bis hin zum Verbandsausschluss.

Hier geht es zu unserem RuVO-Vergleich: Strafen bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter

Dieser Vergleich ist zwar nicht automatisch mit dem heutigen Rechtsstand gleichzusetzen, verdeutlicht aber ein grundsätzliches Problem: Gewalt gegen Schiedsrichter wird im deutschen Amateurfußball nicht überall nach denselben sportrechtlichen Maßstäben sanktioniert.

Dabei geht es keineswegs darum, für jede Tätlichkeit dieselbe Strafe vorzuschreiben. Ein Stoß muss anders bewertet werden können als ein Faustschlag oder ein Angriff mit schweren Verletzungsfolgen.

Ebenso müssen Alter, Tatumstände und mögliche Vorbelastungen berücksichtigt werden.

Was wir brauchen, sind nachvollziehbare und möglichst bundesweit einheitliche Strafrahmen, die sowohl konsequente Sanktionen als auch eine angemessene Differenzierung ermöglichen.

Und genau hier ist der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gefordert. Als Dachverband muss er gemeinsam mit seinen Landesverbänden verbindliche Mindeststandards für die Ahndung von Gewalt gegen Schiedsrichter schaffen. Es kann nicht sein, dass jeder Landesverband bei der Bestrafung von Tätlichkeiten gegen Unparteiische weiterhin seine eigene Suppe kocht.

Ein körperlicher Angriff auf einen Schiedsrichter darf nicht allein deshalb unterschiedlich sanktioniert werden, weil er in Thüringen, Sachsen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen stattfindet.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, den Sportgerichten ihre notwendige Entscheidungsfreiheit zu nehmen. Die Schwere des Angriffs, das Alter des Täters, mögliche Vorbelastungen und die konkreten Tatumstände müssen weiterhin berücksichtigt werden.

Aber die grundsätzlichen Strafrahmen und Mindeststandards sollten bundesweit vergleichbar sein.

Wer als DFB den Schutz seiner Schiedsrichter ernst nimmt, darf diese Frage nicht dauerhaft den einzelnen Landesverbänden überlassen. Hier braucht es eine gemeinsame Linie und verbindliche Vorgaben.Gerade bei Jugendlichen sollte außerdem die Möglichkeit bestehen, durch pädagogische Maßnahmen eine nachhaltige Verhaltensänderung zu erreichen.

Das darf jedoch nicht dazu führen, dass die körperliche Unversehrtheit eines Schiedsrichters hinter dem Interesse eines Spielers an einer möglichst schnellen Rückkehr auf den Fußballplatz zurücksteht.

Und wer schützt eigentlich den Schiedsrichter?

Bei allen Forderungen nach Sperren wird ein weiterer Aspekt erstaunlich selten angesprochen: die Betreuung des Opfers.

Was passiert nach einem solchen Angriff?

Erhält der betroffene Schiedsrichter Unterstützung durch seinen Verband? Gibt es einen Ansprechpartner, der ihn begleitet? Wird ihm bei Bedarf rechtliche oder psychologische Hilfe angeboten?

Ein konsequenter Schutz der Schiedsrichter darf nicht erst mit dem Urteil eines Sportgerichts beginnen und dort schon wieder enden.

Wer Gewalt gegen Unparteiische wirksam bekämpfen will, muss Prävention, Sanktionen und Opferbetreuung zusammendenken.

Das gilt besonders im Amateur- und Jugendfußball, wo viele Schiedsrichter selbst noch minderjährig sind.

Unsere klare Empfehlung: Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen!

Die IG Schiedsrichter empfiehlt allen Unparteiischen ausdrücklich, körperliche Angriffe nicht einfach hinzunehmen oder ausschließlich den Sportgerichten zu überlassen. Wer als Schiedsrichter tätlich angegriffen wird, sollte grundsätzlich Strafanzeige erstatten und zugleich ausdrücklich Strafantrag stellen.

Denn ein körperlicher Angriff ist nicht nur ein Verstoß gegen die Fußballregeln oder die Rechts- und Verfahrensordnung eines Verbandes. Er kann zugleich eine Straftat darstellen.

Bei einer einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB ist gemäß § 230 StGB grundsätzlich ein Strafantrag erforderlich, sofern die Staatsanwaltschaft nicht wegen eines besonderen öffentlichen Interesses von Amts wegen einschreitet. Für einen solchen Strafantrag gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Angreifer Spieler, Trainer oder Zuschauer ist. Auch eine bereits ausgesprochene sportgerichtliche Sperre ersetzt keine strafrechtliche Prüfung.

Unser Appell an alle Schiedsrichter: Nehmt körperliche Angriffe ernst, dokumentiert den Vorfall, sichert mögliche Beweise und scheut euch nicht, die Polizei einzuschalten.

Wer Gewalt gegen Schiedsrichter nachhaltig bekämpfen will, darf nicht zulassen, dass solche Vorfälle ausschließlich als sportinterne Angelegenheit behandelt werden.

Fazit: Zwischen Samthandschuhen und lebenslanger Sperre

Die Diskussion hat vor allem eines deutlich gemacht: Beim Umgang mit Gewalt gegen Schiedsrichter fehlt häufig eine gemeinsame Vorstellung davon, was eine angemessene Konsequenz ist.

Für die einen ist eine Sperre bis Saisonende viel zu wenig. Für andere ist sie bereits eine übertriebene Härte gegenüber einem Jugendlichen.

Wir halten beide pauschalen Sichtweisen für problematisch.

Ein junger Spieler muss die Möglichkeit bekommen, aus seinem Fehlverhalten zu lernen. Aber er muss auch verstehen, dass ein körperlicher Angriff auf einen Schiedsrichter keine Kleinigkeit ist.

Und der betroffene Unparteiische muss darauf vertrauen können, dass seine körperliche Unversehrtheit im Fußball nicht weniger wert ist als die sportliche Zukunft des Täters.

Wer härtere Strafen gegen Gewalt fordert, muss bereit sein, angemessene Konsequenzen auch dann mitzutragen, wenn sie einen jungen Spieler empfindlich treffen.

Gleichzeitig darf der berechtigte Wunsch nach Konsequenz nicht in pauschale Forderungen nach lebenslangen Sperren umschlagen.

Denn am Ende geht es nicht darum, möglichst viele Menschen dauerhaft vom Fußball auszuschließen.

Es geht darum, dass Schiedsrichter ihren Sport ohne Angst vor Beleidigungen, Bedrohungen und körperlichen Angriffen ausüben können.

Und daran müssen sich unsere Sportgerichte, Verbände und Vereine messen lassen.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Berthold Schmitz

    Wir haben ein gesellschaftliches Problem, das sich auch auf den Fussball negativ ausbreitet. Und wir diskutieren jahrelang erfolglos über das gleiche Problem. Wer als B Jugendlicher einen Schiedsrichter tätlich angreift, weiß was er getan hat. Und solche Spieler, ob jung oder alt haben lange gesperrt zu werden. Das er dann wie hier geschrieben wurde keine Beschäftigung mehr hat, ist das Problem vom Elternhaus, denn dort fehlt es heute oftmals am Interesse der Erziehung. Was dem Fussball fehlt ist mehr Öffentlichkeitsarbeit zugunsten des Schiedsrichter Amtes. Die Vereine sollten sich einmal mehr Gedanken machen und Ruhe für das Spiel zu bekommen. Dies geht über Flyer oder Lautsprecher Durchsagen. Und wer negativ als Zuschauer oder Spieler auffällt, hat unverzüglich von der Anlage verwiesen zu werden, notfalls mit der Polizei, leider. Ich bin seit über 51 Jahren bis heute aktiver Schiedsrichter und ehemaliger Kreisschiedsrichterobmann und Lehrwart. Ich weiß um die Probleme des Fussballs. Das wir Nachwuchs Probleme im Schiedsrichterwesen haben ist bekannt, aber interessiert kaum jemanden, man erwartet nur am Wochenende einen Schiedsrichter, den man von außen belehren und beleidigen will oder kann, oder sogar tätlich angreift. Insbesondere bei Jugendspielen fallen die Eltern der Spieler/innen sehr negativ auf. Hier müssen zur Warnung Spiele einfach mal eher abgebrochen werden, damit die Eltern wissen,wie man sich zu benehmen hat. Und die Sportgerichte urteilen immer wieder in vielen Fällen zu lasch. Anmerken möchte ich noch, daß in einem Sportgericht auch wie bei uns Berufs Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte u.a. vertreten sind und wissen müssten, wie oftmals konsequenter geurteilt werden müsste. Es geht nicht um die Herkunft der Täter, sondern um die Erziehung von zu Hause bis zur Betreuung im Verein. Mitleid ist wie oftmals Fehl am Platz, sondern wie schon erwähnt die Betreuung und die Gespräche zur Verbesserung.

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