Der SC Paderborn verlor das Kellerduell gegen Augsburg mit 0:1 und damit auch den Anschluss auf die Nichtabstiegsplätze, während der FCA über den Befreiungsschlag jubelt.
Mit Beginn der Saison 2019/20 wurde in das Regelbuch aufgenommen, dass ab einer Mauer von mindestens drei Mann die Angreifer mindestens einen Meter weit entfernt sein müssen. Dass soll das Gerangel und Gedrücke in der Mauer verhindern, was es des öfteren gab.
Keine überprüfungswürdige Situation
Beim Spiel des SC Paderborn gegen dem FC Augsburg (0:1) trat genau dieser Fall ein, doch Schiedsrichter Marco Fritz ahndet dies nicht und aus genau diesem Freistoß entstand das Tor des Tages in Paderborn. Philip Max zirkelte den Freistoß sehenswert ins Tor, doch zwei Angreifer der Augsburger standen dabei in der Mauer. Kurios, Paderborn stellte gleich zwei Mauern auf. Einmal mit vier und einmal mit zwei Mann. Beide Mauern standen definitiv unter einem Meter entfernt, woraufhin Marco Fritz die beiden Augsburger hätte wegschicken müssen oder gar einen Indirekten Freistoß für Paderborn geben können. Beides geschah nicht und so können wir gespannt sein, ob die Paderborner Einspruch einlegen werden.
Was ist eine Tatsachenentscheidung?
Bei der Tatsachenentscheidung handelt es sich um einen Regelbestandteil vieler Sportarten. Um das Regelwerk von Sportarten praktisch anwenden zu können, ist es notwendig, dass Entscheidungen von Schiedsrichtern sofort wirksam werden, ohne dass jemand dagegen Einspruch erheben kann oder eine Entscheidung nachträglich in irgendeiner Form widerrufen wird. Dabei ist es unerheblich, ob der Schiedsrichter das Regelwerk korrekt angewendet hat. Der Begriff deutet damit nicht auf eine von niemandem bestrittene, unumstößliche Tatsache, sondern darauf, dass ein dazu Berechtigter etwas als eine Tatsache ansieht, die aber nicht unbedingt so geschehen sein muss.
Was ist der Zweck?
Diese Regelung dient dazu, einen kontinuierlichen Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. Eine unterlegene Mannschaft könnte sonst irgendeine strittige Entscheidung des Schiedsrichters zum Annullieren des Spielergebnisses nutzen, indem sie bei einem Sportgericht Beschwerde einlegt.
Natürlich sind die Sportverbände daran interessiert, grobe Fehlurteile der Schiedsrichter zu vermeiden oder zu korrigieren, um keine Wettbewerbsverzerrung entstehen zu lassen. Im Fußball wurden schon Spieler nachträglich gesperrt, weil der Schiedsrichter deren Tätlichkeiten nicht geahndet hatte. Dabei ist aber zu beachten, dass dabei keine Schiedsrichterentscheidungen korrigiert werden, sondern nur Tätlichkeiten, die dem Schiedsrichter entgangen sind, verfolgt werden können. In sehr seltenen Ausnahmefällen kann aufgrund einer spielentscheidenden offensichtlichen Fehlentscheidung ein Wiederholungsspiel angesetzt werden, so beispielsweise bei Thomas Helmers Phantomtor 1994, als der Schiedsrichter auf Tor entschied, obwohl der Ball tatsächlich neben dem Tor hergegangen ist. Allerdings blieb dies eine Ausnahme, später wurde in ähnlichen Situationen der benachteiligten Mannschaft kein Wiederholungsspiel zugesagt und die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters anerkannt, weil es nach dem Fall Helmer Ärger mit der FIFA gab.
Generell ist anzumerken, dass ein Tatsachenentscheid eines Schiedsrichters eine subjektive Interpretation ist, bei der der Schiedsrichter entscheidet, ob die Spielregeln übertreten worden sind oder nicht. Dieser Entscheid ist von den Vereinen nicht anfechtbar. Ein regeltechnischer Fehler des Schiedsrichters hingegen, wenn er nicht nach den Spielregeln handelt, ist anfechtbar. Er zieht im Normalfall ein Wiederholungsspiel nach sich.
Die derzeitige Entwicklung im Schiedsrichterwesen zeigt eine Tendenz zur Überprüfung von Tatsachenentscheidungen während des Spiels durch technische Methoden. Hierzu kommen das Hawk-Eye, die Torlinientechnik und der Videobeweis je nach Sportart zur Anwendung. Die Überprüfung der Entscheidung geht meist nicht vom Schiedsrichter aus, sondern z. B. wie im American Football durch eine vom Trainer beantragte so genannte „Coach’s Challenge“.