Die Szene um Amiri sorgt im Nachgang für Diskussionen. Auf den vorliegenden Bildern ist zu erkennen, dass Amiri mit seinem Fuß in Richtung Rasen tritt, während sich der Fuß des Gegenspielers in seinem Bewegungsablauf befindet. Ein gezielter Tritt auf oder gegen den Fuß des Gegners ist dabei nicht zu erkennen. Entscheidend für die regeltechnische Bewertung sind deshalb der tatsächliche Kontakt, die Intensität und die Dynamik der gesamten Aktion.
Nach Regel 12 des IFAB wird bei entsprechenden Vergehen zwischen drei Stufen unterschieden: fahrlässig, rücksichtslos und übermäßig hart. Ein fahrlässiges Vergehen zieht grundsätzlich keine persönliche Strafe nach sich. Bei einem rücksichtslosen Vergehen ist eine Verwarnung vorgesehen. Setzt ein Spieler dagegen übermäßige Härte ein oder gefährdet die Sicherheit des Gegenspielers, ist bei einem Zweikampf um den Ball ein Feldverweis wegen groben Foulspiels vorgesehen.
Wie ist die Amiri-Szene zu bewerten?
Genau an diesem Punkt muss die Szene eingeordnet werden. Entscheidend ist nicht allein, dass es im Bewegungsablauf zu einem Kontakt kommt. Maßgeblich sind vielmehr dessen Ursache und Intensität sowie die Frage, ob Amiris Aktion als strafbares Vergehen zu bewerten ist und gegebenenfalls welche persönliche Strafe daraus folgt.
Auf den vorliegenden Bildern ist kein gezielter Tritt gegen den Gegenspieler, kein Nachtreten und keine offensichtlich übermäßige Intensität zu erkennen. Vielmehr setzt Amiri seinen Fuß in Richtung Boden, während sich der Fuß des Gegenspielers in seinem Bewegungsablauf befindet.
Das ist für die Bewertung ein wichtiger Unterschied. Sollte die Aktion als strafbares Vergehen eingestuft werden, müsste anschließend zwischen fahrlässigem, rücksichtslosem und übermäßig hartem Einsteigen unterschieden werden. Eine Gelbe Karte wegen rücksichtslosen Spiels ließe sich dabei eher begründen als ein Feldverweis wegen groben Foulspiels.
Für Rot müsste die Aktion die entsprechende Schwelle überschreiten – insbesondere durch übermäßige Härte oder eine Gefährdung der Sicherheit des Gegenspielers. Das lässt sich anhand der bislang vorliegenden Bilder nicht eindeutig erkennen.
Von einer „Zerstörung“ des Gegners oder einer zwingenden Roten Karte zu sprechen und daraus unmittelbar eine Sperre abzuleiten, erscheint deshalb sehr weitgehend.
Hinzu kommt, dass Schiedsrichter Hartmann die Situation unmittelbar gesehen und auf dem Spielfeld bewertet hat. Das macht seine Entscheidung nicht automatisch richtig und schließt eine andere regeltechnische Bewertung keineswegs aus. Für die Einordnung der Szene ist es dennoch relevant.
Fazit: Rot jedenfalls nicht zwingend
Nach dem erkennbaren Bewegungsablauf lässt sich eine zwingende Rote Karte nicht begründen. Amiri tritt mit seinem Fuß in Richtung Rasen; ein gezielter Tritt auf oder gegen den Fuß des Gegenspielers ist auf den vorliegenden Bildern nicht zu erkennen.
Entscheidend ist zunächst, ob der Kontakt in der gesamten Dynamik überhaupt als strafbares Vergehen einzustufen ist. Sollte dies der Fall sein, spricht anhand des bislang erkennbaren Ablaufs eher für eine Einordnung unterhalb der Schwelle zum groben Foulspiel als für einen Feldverweis.
Für eine abschließende Bewertung ist deshalb die vollständige Szene entscheidend: Geschwindigkeit und Intensität der Bewegung, der tatsächliche Kontakt, dessen Auswirkungen auf den Gegenspieler sowie der gesamte Bewegungsablauf.
Gerade bei solchen Szenen kann ein einzelnes Standbild erheblich dramatischer wirken als der tatsächliche Bewegungsablauf – oder umgekehrt entscheidende Details nicht erkennen lassen. Deshalb sollte die Bewertung immer anhand der gesamten Aktion erfolgen. (Video)
